Gebührenordnung
2 Abschnitte.
§ 4 Auslagen
Wird die Stadt im Wege der Ersatzvornahme für den Grabnutzungsberechtigten tätig, so sind die hieraus entstehenden Aufwendungen einschließlich des notwendigen Personalaufwands zu erstatten.
§ 5 Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung (FriedGebS) tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die geänderten Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung (FriedGebS) vom 23.06.2021 außer Kraft.
STADTVERWALTUNG FRANKENTHAL (PFALZ) Frankenthal (Pfalz), den 20.12.2023
Martin Hebich Oberbürgermeister
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
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Friedhofsgebührensatzung
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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz)
Gebührensätze
I. Überlassung von Grabnutzungsrechten
Gebührentarif (Anlagen)
Antragsbearbeitung Grabmalgenehmigung
2.1 Grabmalgenehmigung für Wahl- und Reihengrabstätten nach TA - Grabmal 173,00 € 2.2 Genehmigung einer Grabplatte bei Gemeinschaftsgrabanlagen 86,00 €
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Friedhofsgebührensatzung
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| 3. | Gebühr für eine Zulassung von gewerblichen Arbeiten gemäß § 6 der Friedhofssatzung pro Jahr beträgt | 115,00 € |
|---|---|---|
| V. | Sonstige Leistungen | |
| 1. | Stundensatz Friedhofsmitarbeiter | 49,70 € |
| 2. | Vorzeitige Rückgabe eines Nutzungsrechtes für jedes angefangenes Jahr | 50,00 € |
| 3. | Umbettung Die Gebühr berechnet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. |
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Antragsbearbeitung
1.1 Wechsel des Nutzungsberechtigten 86,00 € 1.2 Verlängerung eines Nutzungsrechts 86,00 € 1.3 Sonstige Anträge 86,00 €
Bestattung in ein bestehendes Grab
Beisetzung in ein bestehendes Erd- oder Urnengrab pro Jahr nach Ablauf der ersten 10 Jahre nach der letzten Beisetzung oder dem Neuerwerb. Etwaige Nutzungsrechtsverlängerungen bleiben dabei unberührt. 25,00 €
II. Grabarbeiten für Beisetzungen
Dies beinhaltet das Öffnen und Schließen der Grabstätte, sowie das Auslegen von Grabmatten.
Gebühr bei Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte für jedes angefangene Jahr
| 4.1 | Kinderwahlgrabstätte Erdwahlgrabstätte | 45,00 € |
|---|---|---|
| 4.2 | Erwachsenenwahlgrabstätte Erdwahlgrabstätte | 66,00 € |
| 4.3 | Urnenwahlgrabstätte | 66,00 € |
| 4.4 | 2er – Urnengrabstätten in Urnengemeinschaftsanlagen | 111,00 € |
| 4.5 | 2er – Urnengrabstätten in einer dafür vorgesehenen Einrichtung wie z.B. Urnenröhren in Urnengemeinschaftsanlagen | 91,00 € |
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Friedhofsgebührensatzung
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Gebühr für ein Erdgrab
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 600,00 € 1.2 für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf Normalhöhe 1.100,00 € 1.3 für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr mit Tieferlegung 1.250,00 €
Gebühr für ein Urnengrab
2.1 für die Urnenbeisetzung in der Erde 300,00 € 2.2 für die Urnenbeisetzung in einer dafür vorgesehenen Einrichtung wie z.B. Urnenröhren 220,00 €
III. Benutzung von Friedhofseinrichtungen
1. Nutzung der Trauerhalle 320,00 € Dies beinhaltet die Trauerhalle, die Nutzung der musikalischen Hilfsmittel sowie den bereitgestellten Hallenschmuck.
Gebühr für eine Reihengrabstätte
| 1.1 | Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 800,00 € |
|---|---|---|
| 1.2 | Erwachsenenreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr | 1.350,00 € |
| 1.3 | Rasengrabstätte für Sargbestattung – auch anonym (einschließlich Pflege) | 3.100,00 € |
| 1.4 | Urnenreihengrabstätte | 1.350,00 € |
| 1.5 | anonyme Urnengrabstätte (einschließlich Pflege) | 1.250,00 € |
Gebühr für eine Urnengrabstätte in einer Urnengemeinschaftsanlage einschließlich Pflege beträgt
| 3.1 | 1er – Urnengrabstätten in Urnengemeinschaftsanlagen (20 Jahre) | 1.450,00 € |
|---|---|---|
| 3.2 | 2er – Urnengrabstätten in Urnengemeinschaftsanlagen (30 Jahre) | 3.350,00 € |
| 3.3 | 2er – Urnengrabstätten mit einer dafür vorgesehenen Einrichtung wie z.B. Urnenröhren in Urnengemeinschaftsanlagen (30 Jahre) | 2.750,00 € |
Gebühr für eine Wahlgrabstätte
| 2.1 | Kinderwahlgrabstätte Erdwahlgrabstätte je Grabstelle (für die Dauer von 20 Jahren) | 900,00 € |
|---|---|---|
| 2.2 | Erwachsenenwahlgrabstätte Erdwahlgrabstätte je Grabstelle (für die Dauer von 30 Jahren) | 2.000,00 € |
| 2.3 | Urnenwahlgrabstätte je Grabstätte (für die Dauer von 30 Jahren) | 2.000,00 € |
Zellennutzung
2.1 für die Aufbahrung eines Leichnams in einer Kühlzelle / im Kühlraum pro angefangenen Tag 90,00 € 2.2 für die Aufbahrung eines Leichnams im begehbaren Aufbewahrungsraum, je angefangene Stunde 15,00 €
3. Benutzung des Sektionsraumes 30,00 € Der Betrag stellt die Grundgebühr dar. Hinzu kommen noch die Kosten für die Reinigung, welche sich nach dem tatsächlichen Aufwand richten.