Gebührenordnung
2 Abschnitte.
§ 4 Auslagen
Wird die Stadt im Wege der Ersatzvornahme für den Grabnutzungsberechtigten tätig, so sind die hieraus entstehenden Aufwendungen einschließlich des notwendigen Personalaufwands zu erstatten.
§ 5 Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung (FriedGebS) tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die geänderten Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung (FriedGebS) vom 23.06.2021 außer Kraft.
STADTVERWALTUNG FRANKENTHAL (PFALZ) Frankenthal (Pfalz), den 20.12.2023
Martin Hebich Oberbürgermeister
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
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Friedhofsgebührensatzung
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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz)
Gebührensätze