ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg – Friedhof Finnentrop (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg – Friedhof Finnentrop

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

§ 4

# Nutzungsgebühren

| (1) Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht | | |
| --- | --- | --- |
| a) Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Ruhezeit 25 Jahre) | 500,00 | Euro |
| b) Erdbestattung von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an (Ruhezeit 30 Jahre) | 1.413,00 | Euro |
| c) Urnenbeisetzung (Ruhezeit 25 Jahre) | 781,00 | Euro |

| (2) Reihengemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung durch den Friedhofsträger und Namensplatte | | |
| --- | --- | --- |
| a) Erdbestattung (Ruhezeit 30 Jahre) | 2.312,00 | Euro |
| b) Urnenbeisetzung (Ruhezeit 25 Jahre) | 1.171,00 | Euro |

| (3) Wahlgrabstätten mit Nutzungsrecht | | |
| --- | --- | --- |
| a) Erdbestattung je Grab (Nutzungszeit 30 Jahre) | 1.541,00 | Euro |
| b) Urnenbeisetzung je Grab (Nutzungszeit 25 Jahre) | 1.192,00 | Euro |
| c) Verlängerungsgebühr Erdbestattung/Urnenbeisetzung auf Wahlgrabstätten gem. Ziffer 3a) je Grab und Jahr | 51,36 | Euro |
| d) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung auf Wahlgrabstätten gem. Ziffer 3b) je Grab und Jahr | 47,68 | Euro |

3

# § 5
Friedhofsunterhaltungsgebühren

Von den Nutzungsberechtigten, denen vor Inkrafttreten der Gebührensatzung vom 12.08.1985
Nutzungsrechte verliehen wurden, wird bis zum Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit zur
Unterhaltung des Friedhofs eine Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 12,60 € je Grab
und Jahr erhoben. Sie wird jährlich erhoben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird auf der
Grundlage der folgenden Kostenarten kalkuliert:

a. Allgemeine Pflege der Grünanlagen
b. Instandhaltung und Pflege der Infrastruktur (Wasserstellen, Wege, Plätze und Treppenanlagen)
c. Energie- und Wasser-/Abwasserkosten
d. Entsorgungskosten
e. Winterdienst
f. Instandhaltung und Unterhaltung der Toilettenanlagen und Wirtschaftsgebäude
g. Pachtzahlungen
h. Instandhaltung, Unterhaltung und Neuanschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Kleinwerkzeugen
i. Personal- und Verwaltungskosten

# § 6
Bestattungsgebühren

| (1) Grundgebühren | | |
| --- | --- | --- |
| a) Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 542,00 | Euro |
| b) Erdbestattung von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an | 792,00 | Euro |
| c) Urnenbeisetzung | 417,00 | Euro |

4

# § 7
Gebühren für Umbettungen

| (1) Umbettung auf demselben Friedhof | | |
| --- | --- | --- |
| a) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab | 3.200,00 | Euro |
| b) Urnenbeisetzungen je Grab | 717,00 | Euro |
| (2) Umbettung auf einen anderen Friedhof des Friedhofsträgers (ohne Überführungskosten) | | |
| a) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab | 3.200,00 | Euro |
| b) Urnenbeisetzungen je Grab | 717,00 | Euro |
| (3) Ausbettung bei Überführung auf einen fremden Friedhof | | |
| a) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab | 2.200,00 | Euro |
| b) Urnenbeisetzungen je Grab | 300,00 | Euro |
| (4) Einbettung bei Überführung von einem fremden Friedhof | | |
| a) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab | 792,00 | Euro |
| b) Urnenbeisetzungen je Grab | 417,00 | Euro |

# § 8
Sonstige Gebühren

| (1) Zustimmung zur Errichtung eines stehenden Grabmals (inkl. Standsicherheitsprüfung) | 75,00 | Euro |
| --- | --- | --- |
| (2) Zustimmung zur Errichtung eines liegenden Grabmals oder einer Grabeinfassung oder einer sonstigen baulichen Anlage | je 30,00 | Euro |
| (3) Zustimmung zur Änderung eines stehenden oder liegenden Grab- mals oder einer Grabeinfassung oder einer sonstigen bauli- chen Anlage | je 30,00 | Euro |
| (4) Abbau- und Entsorgungsgebühr für ein stehendes Grabmal | 218,00 | Euro |

5

| (5) Abbau- und Entsorgungsgebühr für ein liegendes Grabmal | 150,00 | Euro |
| --- | --- | --- |
| (6) Abbau- und Entsorgungsgebühr für eine Grabeinfassung (Erdgrab) | 94,00 | Euro |
| (7) Abbau- und Entsorgungsgebühr für eine Grabeinfassung (Urnengrab) | 60,00 | Euro |
| (8) Abbau- und Entsorgungsgebühr für eine sonstige bauliche Anlage (Erdgrab) | 94,00 | Euro |
| (9) Abbau- und Entsorgungsgebühr für eine sonstige bauliche Anlage (Urnengrab) | 60,00 | Euro |
| (10) Zulassung von Gewerbetreibenden gem. § 5 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Friedhof Finnentrop und Ausstellung einer Berechtigungskarte an Gewerbetreibende gem. § 5 Absatz 6 der Friedhofssatzung des Friedhofsträgers (für den Zeitraum von 3 Jahren) für alle Friedhöfe des Friedhofsträgers | 15,00 155,00 | Euro Euro |

### § 9
Öffentliche Bekanntmachung

(1) These Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut durch Aushang im Schaukasten am Sitz der Geschäftsführung des Ev. Friedhofsverbandes Lüdenscheid-Plettenberg, Dammstraße 2, 58507 Lüdenscheid, für die Dauer von einer Woche. Am ersten Tag des Aushanges wird in den Tageszeitungen „Westfälische Rundschau" und „Westfalenpost" auf den Aushang hingewiesen. Mit thisem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen.
(3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofsgebührensatzung liegt zur Einsichtnahme im Friedhofsbüro Finnentrop, Am Hömberg 1, 57413 Finnentrop, aus.

### § 10
In-Kraft-Treten

(1) These Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die bisherige Friedhofsgebührensatzung vom 29.06.2011, zuletzt geändert am 02.11.2017, außer Kraft.

6

Quelle

Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg – Friedhof Finnentrop

← Zur Gemeinde-Seite