🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 08.09.2021 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Gebührensatzung zur Friedhofssatzungder Gemeinde Elsteraue Aufgrund der §§ 6 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) inder Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) und der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue in seiner Sitzung am 07.10.2010 folgende Gebührensatzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis:
§ 1 – Gegenstand der Gebühren
§ 2 – Gebührenschuldner
§ 3 – Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 – Stundung und Erlass von Gebühren
§ 5 – Rückzahlung von Gebühren
§ 6 – Gebührentarife für Nutzungsrechte und Leistungen
§ 7 – Sonder- und Nebenleistungen
§ 8 – Inkrafttreten
§ 1 – Gegenstand der Gebühren
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.
§ 2 – Gebührenschuldner
(1)
Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind:
a) bei Bestattungen die Personen, die nach Bürgerlichem Recht die Bestattungskostenzu tragen haben. Das sind unter anderem:
- die Erben des beizusetzenden Verstorbenen
- der überlebende Ehegatte
- unterhaltspflichtige Verwandte des Verstorbenen in gerader Linie;
b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller;
(2)
Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall aucha) der Antragsteller,
b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat.
(3)
Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 – Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1)
Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung.
(2)
Die Gebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheidesfällig. Die jährlich anfallenden Unterhaltungsgebühren sind jeweils zum 15.05. des Jahres fällig.
(3)
Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
§ 4 – Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gemeinde kann im Einzelfall auf Antrag die Gebühren aus Billigkeitsgründen oderwegen persönlicher oder sachlicher Härte stunden sowie ganz oder teilweise erlassen.
§ 5 – Rückzahlung von Gebühren
Wird auf eine Grabstelle vor Ablauf der Nutzungszeit oder Ruhezeit verzichtet (Umbettungoder Verzicht auf Belegung weiterer erworbener Grabstellen), werden die bei der Überlassungder Grabstelle gezahlten Gebühren nicht - auch nicht teilweise - zurückgezahlt.
§ 6 – Gebührentarife für Nutzungsrechte und Leistungen
(1)
Urnengrab
150,00 €
(2)
Einzelgrab
250,00 €
(3)
Wahlgrabstätte Doppelgrab/Familiengrab
500,00 €
(4)
Plattenurnengrab (nur auf ausgewiesenen Flächen) inkl. Friedhofsunterhaltung
350,00 €
Grabstelle Urnengemeinschaftsanlageinkl. Pflegeaufwand
500,00 €
Beisetzung in einer bereits belegten Grabstätte (zzgl. anteilige Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit)
30,00 €
(5) (6)
(7)
Benutzung Trauerhalle (ohne Schmuck)
50,00 €
(8)
Ausheben einer Grabstelle in der Urnengemeinschaftsanlage
40,00 €
Einebnung durch den Bauhof Einzelgrab Doppelgrab/Familiengrab Urnengrab
75,00 € 105,00 € 45,00 €
Entfernen und Entsorgen von großen Koniferen oder sonstigen Gewächsenvom Grab
10,00 €
(11)
Ausstellen einer Graburkunde
5,00 €
(12)
Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr kann im Voraus für die gesamte Ruhezeit/Nutzungszeit oder jährlich entrichtet werden. Bei einer Steigerung der Friedhofskosten kann die Unterhaltungsgebühr angehoben werden.
(9)
(10)
Zum heutigen Zeitpunkt beträgt die jährliche Gebühr für ein Einzelgrab 15,00 €/Jahr Doppelgrab/Familiengrab 22,00 €/Jahr Urnengrab 12,00 €/Jahr
§ 7 – Sonder- und Nebenleistungen
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, wird der Gebührentarif nach tatsächlichem Aufwand in Verbindung mit der Verwaltungskostensatzungder Gemeinde Elsteraue für den Einzelfall durch die Verwaltung festgesetzt. Leistungen Dritter (z.B. Gewerbetreibende und Bestattungsunternehmen) bleiben in dieser Satzung unberücksichtigt.
§8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Elsteraue vom 09.09.2004 aufgehoben. Elsteraue, den ……
Siegel
_____________ Meißner Bürgermeister
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Aenderungssatzung der Elsteraue
Gemeinde Elsteraue Sitzung am: 08.09.2021
Sitzungsniederschrift der Sitzung des Finanzausschusses
Sitzungsraum: Kleiner Saal des Kultur- und Kongresszentrums Alttröglitz, Hauptstr. 26 in 06729 Elsteraue
Anwesend sind: Lfd. Tagesordnung Nr.
Finanzausschussmitglieder: Pleß, Hartmut Kahnt, Holger Fahr, Matthias Höppner, Eva Kabisch, Andrea Reimschüssel, Sandra Sonntag, Carsten
Entschuldigt Bauer, Annett Kups, Tobias Nawrot, Nicole
Gäste: Herr Kaufmann, i.V. BM Frau Beyer, OW Herr Müller, OW Frau Neugebauer, FV
Protokollführer Schug, Corinna
I. Öffentlicher Teil Eröffnen der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit Änderungsanträge zur und Bestätigung der Tagesordnung Einwohnerfragestunde Protokollkontrolle und Bestätigung der Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses vom 26. 05. 2021 Beratung und Beschluss zur Risikoanalyse und des sich daraus ergebenden Brandschutzbedarfsplanes für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue Beratung und Beschluss zur 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" Beratung und Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die gemeindlich verwalteten Friedhöfe der Gemeinde Elsteraue Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses II. Nichtöffentlicher Teil Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Protokollkontrolle und Bestätigung der Niederschrift zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses vom
- 26. 05. 2021 Grundstücksangelegenheiten Grundstücksangelegenheiten Grundstücksangelegenheiten Grundstücksangelegenheiten Grundstücksangelegenheiten Grundstücksangelegenheiten III. Öffentlicher Teil Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Schließen der Sitzung
Gemeinde Elsteraue Sitzung am: 08.09.2021
Sitzungsniederschrift der Sitzung des Finanzausschusses
Die Mitglieder des Finanzausschusses sind für den 08.09.2021 zu einer im Kleinen Saal des Kultur- und Kongresszentrums Alttröglitz, Hauptstr. 26 in 06729 Elsteraue stattfindenden Sitzung des Finanzausschusses eingeladen worden.
Die Sitzungsniederschrift umfasst die Seiten -1- bis -7- und -1- Anlage.
Beginn der Sitzung:
18:30 Uhr Ende der Sitzung:
19:50 Uhr
………………………… Hartmut Pleß Vorsitzender des Finanzausschusses
………………………… Corinna Schug Protokollführerin
Gemeinde Elsteraue Sitzung am: 08.09.2021
Nr. des TOP Eröffnen der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
Herr Pleß begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und Gäste recht herzlich und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Nr. des TOP Änderungsanträge zur und Bestätigung der Tagesordnung Herr Kaufmann stellt in seiner Funktion als stellvertretender Bürgermeister den Antrag, den TOP 5 von der Tagesordnung abzusetzen, weil es hier noch inhaltliche Änderungen in dem ausgereichten Dokument gegeben hat.
Herr Pleß fragt, wie dann mit dem Punkt weiter verfahren wird, es handelt sich ja um ein wichtiges Dokument vor allem im Hinblick auf die Genehmigung von Fördermitteln für die Feuerwehren. Herr Kaufmann erklärt, dass das korrigierte Exemplar des Brandschutzbedarfsplanes zur Sitzung des Sozialausschusses neu ausgereicht und dort erstmalig beraten wird. Danach geht es zur Beratung und den Hauptausschuss und zur Beschlussfassung in den Gemeinderat.
Frau Kabisch bittet darum, dass solche Dokumente immer erst zur Beratung in den Fachausschuss gegeben werden. Sie weiß nicht, warum der Sozialausschuss am 02.
- 09. ausgefallen ist, aber eine Beratung im Finanzausschuss vor dem Sozialausschuss wäre prinzipiell schlecht gewesen.
Herr Kahnt fragt, ob das neue Exemplar dann auch noch einmal im Finanzausschuss beraten wird, denn es hat ja doch große finanzielle Auswirkungen. Nein, eine Beratung im Finanzausschuss vor der Gemeinderatssitzung ist dann nicht geplant, so Herr Kaufmann.
Frau Kabisch fragt, ob eine so schnelle Beschlussfassung im Gemeinderat nötig ist. Dies hängt mit der Genehmigung der von uns gestellten Fördermittelanträge zusammen, so Herr Pleß. Nur wenn dieser Brandschutzbedarfsplan mit der Risikoanalyse vorliegt, werden die Fördermittel für das Feuerwehrgerätehaus Tröglitz, die Fahrzeuge und auch für die Standortfeuerwehr im Industriepark genehmigt.
Herr Sonntag erscheint zur Sitzung.
Abstimmung: BS FA 72/09/2021 Über den Antrag von Herrn Kaufmann, den TOP 5 von der Tagesordnung abzusetzen, wird abgestimmt. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Abstimmung: BS FA 73/09/2021 Die Tagesordnung wird in der geänderten Form bestätigt. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Gemeinde Elsteraue Sitzung am: 08.09.2021
Nr. des TOP Einwohnerfragestunde
Es gibt keine Anfragen von Einwohnern.
Nr. des TOP Protokollkontrolle und Bestätigung der Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses vom 26. 05. 2021
Es gibt keine Anfragen oder Änderungen zur Niederschrift.
Abstimmung: BS FA 74/09/2021 Die Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses vom 26.
- 05. 2021 wird bestätigt. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Nr. des TOP Beratung und Beschluss zur Risikoanalyse und des sich daraus ergebenden Brandschutzbedarfsplanes für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue Vorlage: BV/034/2021
abgesetzt
Nr. des TOP Beratung und Beschluss zur 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" Vorlage: BV/030/2021
Frau Kabisch fragt, wie der Stand der Bearbeitung bei den Umlagen aus 2015 ist. Gibt es hier noch Klagen oder offene Beiträge? Weiterhin fragt sie, wie der Stand bei den Ausgleichsflächen für Grundstücke mit Gräben ist. Frau Beyer erklärt, dass aus 2015 noch 3 Bescheidungen offen sind, alle 3 sind in Bearbeitung, ob es zu einem Klageverfahren dabei kommt, kann noch nicht beantwortet werden. Zu den Ausgleichsflächen sagt sie, dass die Gemeinde nicht dafür zuständig ist, Eigentümern mit Gräben auf den Grundstücken, Ausgleichsflächen anzubieten. Die Grundstückseigentümer müssen, unabhängig davon ob auf oder an ihrem Grundstück ein Graben anliegt, diese Umlage bezahlen.
Herr Kahnt entgegnet, dass dies nicht ganz so ist und dass deshalb die Bescheide auch nicht zu 100 % korrekt sind. Dies ist auch schon mehrmals erläutert worden in den vergangenen Jahren. Er weiß, dass wir verpflichtet sind, diese Umlage zu erheben und deshalb wird er auch dieser Änderungssatzung zustimmen, aber er bittet darum, dass dieser Fakt mit den Ausgleichsflächen für Gewässer noch einmal geprüft wird. Frau Beyer wird das zur Prüfung mitnehmen.
Gemeinde Elsteraue Sitzung am: 08.09.2021
Frau Höppner spricht den Paragraphen mit der Auskunftspflicht an. Die Verwaltung zieht doch ihre Daten über die Flächen aus dem Grundbuch. Dies ist ja auch die gesetzliche Grundlage für einen solchen Bescheid, was sollen dann die Eigentümer für Auskunft geben? Die Verwaltung arbeitet mit einem Programm, so Frau Beyer, in dem diese Daten in regelmäßigen Abständen automatisch durch das Grundbuchamt aktualisiert werden. Aber es gibt auch Fälle, wo die Aktualisierungen entweder sehr spät oder auch fehlerhaft erfolgen, so dass bei Unstimmigkeiten der Eigentümer selbst verpflichtet ist, die Gemeinde darüber zu informieren.
Herr Sonntag fragt nach der Summe der nicht eingetriebenen Forderungen aus dem Jahr 2015 unter 5,00 €. Dies kann Frau Beyer jetzt nicht beantworten, sie wird das für die nächste Ausschusssitzung vorbereiten.
Abstimmung: BS FA 75/09/2021 Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen: Der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue beschließt die vorliegende 5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Elsteraue zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“. Der Beschluss wird mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefasst.
Nr. des TOP Beratung und Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die gemeindlich verwalteten Friedhöfe der Gemeinde Elsteraue Vorlage: BV/033/2021 Frau Reimschüßel fragt, ob die Regelung mit der Friedhofsnutzungsgebühr nur für gemeindliche Friedhöfe gilt, sie kennt das auch von anderen Friedhöfen, wo es so geregelt wird, wie wir es vorher in unserer Satzung hatten Frau Beyer erklärt, dass die Kommunalaufsicht in ihrem Schreiben direkt auf einen Runderlass des Landes aus dem Jahr 2012 verwiesen hat, in dem diese Regelung festgelegt worden ist.
Herr Pleß fragt, wie die Kosten für die Nutzungsgebühr dann im Todesfall eingetrieben werden, wenn es z. B. keine Hinterbliebenen gibt. Die Frage wird aufgenommen und in der Verwaltung geklärt, die Antwort wird dann auch für den nächsten Ausschuss vorbereitet.
Herr Sonntag fragt, ob es dann in jedem Jahr für alle Gebührenschuldner neue Bescheide gibt. Das wäre ein sehr großer Aufwand. Es werden sicher jedes Jahr Bescheide erforderlich sein, so Frau Beyer, da sich die Nutzungsgebühr jährlich ändern kann. Da es aber lt. Rechtssprechung nicht anders geht, müssen wir die Änderung in unsere Satzung aufnehmen.
Abstimmung: BS FA 76/09/2021 Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen: Der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die gemeindlich verwalteten Friedhöfe der Gemeinde Elsteraue. Der Beschluss wird mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung gefasst.
Gemeinde Elsteraue Sitzung am: 08.09.2021
Nr. des TOP Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Es gibt keine Mitteilungen des Bürgermeisters.
Nr. des TOP Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Herr Sonntag fragt nach dem Stand der Maßnahme Sanierung Schule Tröglitz. Gibt es einen neuen Umzugstermin? Ein neuer Endtermin kann noch nicht genannt werden, so Herr Kaufmann. Es gab große Probleme mit einem Gewerk, bauseitig wurde das geklärt, eine neue Firma gebunden und diese arbeitet auch schon. Weiterhin gibt es große Schwierigkeiten mit der Fassade aufgrund von Lieferschwierigkeiten beim Dämmmaterial. Frau Kabisch fragt, wie viele Gewerke noch auf der Baustelle tätig sind. Es sind noch 6 Gewerke: Heizung/Sanitär, Fliesenleger, Elektriker, Maler, Fußbodenleger (Restarbeiten), Fassadenbauer. Der Umzug der Schüler soll aber auf jeden Fall erst erfolgen, wenn die Arbeiten ganz abgeschlossen sind.
Herr Kahnt hätte erwartet, dass in dieser Sitzung eine Auswertung zum Stand der Finanzen 2021 vorgelegt wird. Das Jahr ist fast um und es gibt keinen Überblick zum Stand Haushalt. Er erwartet dazu eine Information im Gemeinderat mit Unterlagen, die schon mit der Einladung verteilt werden.
Herr Fahr fragt nach dem Stand der Maßnahme Sanierung Kita Profen. Ist der Umzug der Kinder schon erfolgt? Der Umzug ist für Ende September geplant, so Herr Kaufmann. Derzeit erfolgt die Abstimmung mit dem Architekten bezüglich der neuen Kostenberechnung. Sobald diese vorliegt wird mit der Ausschreibung begonnen.
Frau Kabisch fragt, ob für die Schule Tröglitz schon Fördermittel eingegangen sind. Ja, es sind ca. 945.000,00 € eingegangen, dies entspricht der beantragten Summe der ersten 3 eingereichten Anträge.
Herr Fahr fragt, ob es bei der Maßnahme Schule mit der in Insolvenz gegangenen Dachdeckerfirma inzwischen eine Klärung bzw. noch offene Punkte gibt. Dazu gibt es keinen neuen Stand, so Herr Kaufmann, es sind noch Punkte offen, die geklärt werden müssen.
Gemeinde Elsteraue Sitzung am: 08.09.2021
Nr. des TOP Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Herr Pleß gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BS FA 77/09/2021; BS FA 78/09/2021; BS FA 79/09/2021; BS FA 80/09/2021; BS FA 81/09/2021; BS FA 82/09/2021 und BS FA 83/09/2021
öffentlich bekannt.
Nr. des TOP Schließen der Sitzung
Herr Pleß bedankt sich bei den Anwesenden für die Aufmerksamkeit und Mitarbeit und schließt um 19.50 Uhr die Sitzung.
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Elsteraue (Sachsen-Anhalt)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: