ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Eisenberg (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Eisenberg

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Eisenberg und Saasa
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Eisenberg

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Eisenberg hat aufgrund von § 44 Absatz 1
des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen
Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz -FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020
S. 228), in seiner Sitzung am 06.03.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§1
Ruhefristen
Für den Friedhöfe in Eisenberg und Saasa gelten folgende Ruhefristen:

1. für Erdbestattungen 25 Jahre,
2. für Erdbestattungen für Kinder bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres 20 Jahre,
3. für Urnenbestattungen 20 Jahre.

§2
Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem
Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife:
1. Grabberechtigungsgebühren Euro
Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung
im Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung

1.1. Erdgrabstätten
1.1.1 Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle 45,00 €
(1 Sarg und bis zu 2 Urnen)
1.1.2 Erdreihengrabstätten
1.1.2.1 Erdreihengrabstätte (1 Sarg) 42,00 €
1.1.2.2 Erdreihengrabstätte friedhofsgepflegt 81,00 €
(in Saasa nicht vorhanden)
(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung
und Pflege durch den Friedhofsträger. Die
Namensnennung erfolgt auf einem einheitlichen
Grabstein, dieser muss bei einem Steinmetz auf
eigene Kosten in Auftrag gegeben werden.)

1.2 Kindergrabstätten
1.2.1 Erdwahlgrabstätten für Kinder, je Grabstelle
1.2.1.1 Erdwahlgrabstätten für Kinder vor Vollendung 24,00 €
des 2. Lebensjahres
(in Saasa nicht vorhanden)
1.2.1.2 Erdwahlgrabstätten für Kinder ab Vollendung 29,00 €
des 2. Lebensjahres
bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres
(in Saasa nicht vorhanden)
1.3 Urnengrabstätten
1.3.1 Urnenwahlgrabstätten, je Grabstelle
1.3.1.1 Urnenwahlgrabstätten 18,00 €
1.3.1.2 Urnenwahlgrabstätten friedhofsgepflegt 33,00 €
(in Saasa nicht vorhanden)
(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung
und Pflege durch den Friedhofsträger. Die Namens-
nennung erfolgt auf einem einheitlichen Grabstein,
dieser muss bei einem Steinmetz auf eigene Kosten
in Auftrag gegeben werden)

1.3.2 Urnenreihengrabstätten
1.3.2.1 Urnenreihengrabstätten (eine Grabstelle) 17,00 €
1.3.2.2 Urnenreihengrabstätten friedhofsgepflegt 33,00 €
(in Saasa nicht vorhanden)
(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung
und Pflege durch den Friedhofsträger. Die Namens-
nennung erfolgt auf einem einheitlichen Grabstein,
dieser muss bei einem Steinmetz auf eigene Kosten
in Auftrag gegeben werden.)

1.3.3 Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf 34,00 €
die Dauer der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung,
Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie
Namensnennung; pro Jahr
(Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag
gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach
Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiter
berechnet.)

1.4 Reservierungen / Verlängerungen
1.4.1 Reservierung
Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne
zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben
(§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der
Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungs-
gebühr nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.3.1.1 erhoben.

1.4.2 Verlängerung
Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an
der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhe-
frist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für
Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen,
die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß
1.1.1, 1.2.1 und unter 1.3.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die
weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen Monat
ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den
Tarifstellen gemäß 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 erhoben.
2. Friedhofsunterhaltungsgebühr 20,00 €
(je Jahr und je Grabstelle, für die ein Nutzungsrecht besteht)

3. Bestattungsgebühren
3.1 Erdbestattungen
3.1.1 Erdbestattung (auch Wiederbestattung nach Ausbettung) 795,00 €
3.1.2 Erdbestattung von Kindern von 2-12 Jahren 549,00 €
3.1.3 Erdbestattung von Kindern unter 2 Jahren 373,00 €

3.2 Urnenbeisetzung (auch Wiederbeisetzung 345,00 €
nach Ausbettung)

3.3 Ausbettungen
3.3.1 Ausbettung Sarg 1.133,00 €
3.3.2 Ausbettung Urne 391,00 €

4. Nutzung Friedhofskapelle / Trauerhalle 178,00 €

5. Verwaltungsgebühren
5.1 Zulassung von Gewerbetreibenden
(Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen, Rednern)

5.1.1 Zulassung von Gewerbetreibenden 20,00 €
einmalig / für 1 Jahr
5.1.2 Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre 60,00 €
5.1.3 Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulassung 30,00 €
(auch Widerruf einer Zulassung für Rednerinnen
und Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG);
pro Vorgang

5.2 Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; 65,00 €
pro Vorgang

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die
gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen,
die Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).

§3
Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen,
Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen
Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§4
Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig
tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 01.09.2014. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag
der Zusage der Leistung.

Quelle

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Eisenberg

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