🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 18.06.2025 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dernbach vom 14.03.2024 zuletzt geändert am 18.06.2025(Punkt 1.2. e))
Der Ortsgemeinderat Dernbach hat am 28.02.2024 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 30 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dernbach vom 09.02.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind: 1. Bei Bestattungen, die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und die antragstellende Person, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen die antragstellende Person.
§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 10.12.2001 außer Kraft.
56428 Dernbach, den 18.06.2025
gezeichnet Ferdinand Düber Ortsbürgermeister
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dernbach
1. Grabstätten Gebühr 1.1 Grabstätten für Erdbestattungen a) Wahlgrab (Doppelgrab) 1.890 € b) Reihengrab (Einzelgrab) 600 € c) Reihengrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) 320 € 1.2 Urnengrabstätten a) Urnenwahlgrab (Urnendoppelgrab) 620 € b) Urnenreihengrab 300 € c) Urnenrasenreihengrab 550 € d) Anonymes Urnenreihengrab 380 € e) Urnenrasenreihengrabstätte im Friedgarten inkl. Namensschild 850 € 1.3 Gemischte Grabstätten a) Gebühr für eine zusätzliche Urne in einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte 130 € 1.4 Sonstige Gebühren a) Gebühr für eine zusätzliche Urne in einer Wahlgrabstätte 130 € 2. Verlängerung des Nutzungsrechts je Stelle und Jahr bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten Für jedes volle Jahr 1/40 des Betrages nach Nr. 1. Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres. 3. Gebühren für die Grabbereitung (Ausheben und Schließen der Grabstätte) nach tatsächlichem Aufwand 4. Gebühr für Ausgrabungen und Umbettungen nach tatsächlichem Aufwand 5. Trauerhallengebühr
a) Benutzung für Trauerfeier (inkl. Reinigung) 150 € b)
Kühlraumbenutzung 50 €