Gebührenordnung – Darmstadt

Vollständige Gebührenordnung für Darmstadt.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Gebührenpflicht

Gebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der städtischen Friedhöfe oder ihrer Einrichtungen sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung und des als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist, nebst Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Benutzung des Krematoriums Waldfrieden und damit in Zusammenhang stehende Leistungen.

§ 2 Pflichtige

Pflichtige

(1) Zur Entrichtung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, wer a) die Friedhöfe und deren Einrichtungen in Anspruch nimmt, b) sich gegenüber der Stadt zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat, c) zur Bestattung verpflichtet ist oder d) eine gebührenpflichtige Leistung beantragt oder empfangen hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung und Fälligkeit

Entstehung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn der Inanspruchnahme der Friedhöfe oder ihrer Einrichtungen, bei Amtshandlungen mit deren Vornahme. (2) Gebühren werden mit Bekanntgabe des Bescheides fällig. (3) Bei der Anmeldung eines Bestattungsfalles oder der Beantragung einer gebührenpflichtigen Leistung können Sicherheitsleistungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten verlangt werden.

§ 4 Inkrafttreten

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 1986 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung der Stadt Darmstadt vom 22.06.1982 außer Kraft.

Darmstadt, den 18.12.1985

Der Magistrat der Stadt Darmstadt Dr. Wessely, Stadtrat

¹ In Kraft getreten am 01.01.1986, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.07.2024, veröffentlicht im Darmstädter Echo am 29.07.2024, in Kraft getreten am 01.08.2024.

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Anlage zu § 1 der Friedhofsgebührenordnung
G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s
Euro
I. Erwerb des Nutzungsrechts gemäß der in der Friedhofssatzung festgesetzten Nutzzeit je Grabstelle, wenn nicht nachfolgend eine andere Grabstellenzahl genannt ist
01. Wahlgrab 1.790,00
02. Wahlgrab an der Mauer 2.040,00
03. Wahlgrab zur Tiefgrabbestattung 2.825,00
04. Wahlgrab nach Mekka ausgerichtet 1.790,00
05. Wahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof 2.040,00
06. Wiesenwahlgrab 2.700,00
07. Gruft in Grüftehallen im Säulenhalbrund des Haupteingangs des Waldfriedhofs für 3 Särge und 6 Urnen 17.185,00
08. für jede weitere Grabstelle nach Ziffer 07. (ein Sarg und 2 Urnen) 5.725,00
09. Urnenwahlgrab für 2 Urnen 1.565,00
10. Urnenwahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof für 2 Urnen 1.665,00
11. Urnenwahlgrab im Trauerwald (1 Urne) 1.050,00
12. Urnenwahlgrab im Trauerwald (2 Urnen) 2.490,00
13. Wiesenurnenwahlgrab für 2 Urnen 2.055,00
14. Urnennische für 1 Urne 645,00
15. Urnennische für 2 Urnen 1.410,00
16. Urnennische für 2 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen (2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen (G Wand 9 u. 10) 1.410,00
17. Urnennische für 4 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen (2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen (G Wand 9 u. 10) 2.905,00
18. Urnenwahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabanlage für 1 Urne 1.435,00
II. Überlassung von Reihengräbern und anonymen Urnenplätzen für die Dauer der Ruhezeit
01. Reihengrab für eine verstorbene Person bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 380,00
02. Reihengrab für eine verstorbene Person vom 6. Lebensjahr an 810,00
03. Wiesenreihengrab 1.275,00
04. Urnenreihengrab für eine verstorbene Person bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 310,00
05. Urnenreihengrab für eine verstorbene Person vom 6. Lebensjahr an 580,00
06. Wiesenurnenreihengrab 825,00
07. Anonymes Urnengrab auf dem Waldfriedhof 735,00
08. Urnenreihengrab in Urnengemeinschaftsgrabanlage für 1 Urne 1.165,00
III. Bestattungen und Beisetzungen
01. Erdbestattung für Sternenkinder 190,00
02. Erdbestattung für eine verstorbene Person bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 475,00
03. Erdbestattung für eine verstorbene Person vom 6. Lebensjahr an 920,00
04. Erdbestattung als Tiefbestattung für eine verstorbene Person vom 6. Lebensjahr an 1.150,00
05. Bestattung in eine vorhandene Gruft 1.260,00
06. Bestattung in eine neu errichtete Gruft 1.915,00
Die Bestattungen nach Ziffern 01. - 06. umfassen folgende Leistungen:
a) Benutzung der Leichenhallen und der Kühlzellen bis zu 3 Tagen
b) Überführung des Sarges zum Grab und Stellung des Kranzwagens
c) Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes
d) Einsenken des Sarges in eine Gruft, ohne c)
Eine Gebührenermäßigung tritt nicht ein, wenn auf eine dieser Leistungen der Friedhofsverwaltung verzichtet wird
07. Erdbestattung in einer Gebeinekiste 350,00
08. Beisetzung einer Urne in einem Reihen- oder Wahlgrab 335,00
Die Beisetzung nach Ziffer 08. umfasst folgende Leistungen:
a) Überführen der Urne zur Grabstätte
b) Öffnen und Schließen des Grabes
09. Beisetzung einer Urne in eine Urnennische 180,00
10. Beisetzung einer Urne in einen Urnenkasten 395,00
Die Beisetzung nach Ziffer 09. und 10. umfasst folgende Leistungen:
a) Überführen der Urne zur Grabstätte
b) Einstellen der Urne in eine Nische bzw. einen Kasten
c) nicht enthalten ist das Öffnen und Schließen von Nische oder Kasten
11. Transport und Lagern des Grabaushubes außerhalb des unmittelbar angrenzenden Grabbereiches 395,00
IV. Grabverlängerungsgebühren je Grabstelle und Jahr, wenn nicht nachfolgend eine andere Grabstellenzahl genannt ist
01. für Wahlgrab 72,00
02. für Wahlgrab an der Mauer 82,00
03. für Wahlgrab zur Tiefbestattung 113,00
04. für Wahlgrab nach Mekka ausgerichtet 72,00
05. für Wahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof 82,00
06. für Wiesenwahlgrab 108,00
07. Gruft in Grüftehallen im Säulenhalbrund des Haupteingangs des Waldfriedhofs für 3 Särge und 6 Urnen 287,00
08. für jede weitere Grabstelle (je Sarg und zwei Urnen) nach Ziffer 07. 96,00
09. für Urnenwahlgrab für 2 Urnen 63,00
10. für Urnenwahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof für 2 Urnen 67,00
11. Urnenwahlgrab im Trauerwald (1 Urne) 42,00
12. Urnenwahlgrab im Trauerwald (2 Urnen) 100,00
13. Wiesenurnenwahlgrab für 2 Urnen 83,00
14. für Urnennische für 1 Urne 26,00
15. für Urnennische für 2 Urnen 57,00
16. für Urnennische für 2 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen (2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen (G Wand 9 u. 10) 57,00
17. für Urnennische für 4 Urnen auf dem Friedhof Arheilgen (2 A Wand 43 u. 44) oder auf dem Friedhof Wixhausen (G Wand 9 u. 10) 117,00
18. Urnenwahlgrab in Urnengemeinschaftsanlage für 1 Urne 58,00
V. Ausgrabungen und Umbettungen
01. Ausgrabung einer Leiche in den ersten 5 Jahren der Ruhefrist 3.010,00
02. Ausgrabung einer Leiche vom 6. bis 10. Jahr der Ruhefrist 2.725,00
03. Ausgrabung einer Leiche vom 11. Jahr der Ruhefrist bis zum Ende der Ruhefrist 1.685,00
04. Ausgrabung einer Leiche nach Beendigung der Ruhefrist 1.340,00
05. Ausgrabung einer Urne aus einem Wahlgrab oder Reihengrab 240,00
06. Ausgrabung einer Urne aus einem Urnenwahlgrab, einem Urnenreihengrab oder einem Urnenkasten 200,00
07. Entnahme einer Urne aus einer Urnennische 120,00
VI. Benutzungsgebühren
01. Nutzung der Trauerhalle für die Trauerfeier bis 45 Minuten 365,00
02. Nutzung der Trauerhalle nach Ziffer 01. für jede weitere angefangenen 15 Minuten 120,00
03. Abschiednahme am Grab (Sargbestattung) 315,00
04. Abschiednahme am Grab (Urnenbeisetzung) 125,00
05. Nutzung der Kühlzelle bis 3 Tage ohne Bestattung oder Beisetzung 360,00
06. Nutzung der Kühlzelle für jeden weiteren Tag über den Leistungsumfang in Ziffer III., 01. – 06. hinaus 120,00
07. Aufbewahrung einer Urne nach Ablauf eines Monats nach der Einäscherung bzw. des Eintreffens auf dem Friedhof, je Monat 20,00
08. Stundensatz Friedhofsmitarbeiter 45,00
VII. Verwaltungsgebühren
01. Ausfertigung einer Graburkunde 6,00
02. Umschreibung von Nutzungsrechten 16,00
03. Genehmigung eines Grabmalantrages 26,00
04. Genehmigung eines Grabgebäudes oder einer Gruftanlage in einem Wahlgrab mit 2 Grabstellen 438,00
05. Zulassung von Gewerbetreibenden für 2 Jahre 134,00
06. Zulassung von Gewerbetreibenden für bis zu 3 Tage 27,00
07. Verzicht auf Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten Im Falle des Verzichts auf Nutzungsrechte wird auf Antrag die Gebühr für noch nicht abgelaufene volle Nutzungsjahre unter Abzug von € erstattet, wenn a) die in der Friedhofssatzung festgesetzten Ruhefristen abgelaufen sind und b) Grabsteine, Einfassungen, Plattenbeläge, Stufen, Bänke und andere bauliche Anlagen sowie alle Pflanzen abgeräumt sind. 69,00
VIII. Grabräumung (Wahlgräber)
01. Abräumung eines Wahlgrabes (je Stelle) 635,00
02. Abräumung eines Urnenwahlgrabes (je Stelle) 455,00

Original-Gebührenordnung als PDF

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