Gebührenordnung – Cremlingen

Vollständige Gebührenordnung für Cremlingen.

Gebührenordnung

7 Abschnitte.

§ 1 Allgemeines

Allgemeines

Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführten Leistungen der Gemeinde werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2 Gebührenpflichtige

Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig sind der/ die Antragsteller/in und der/die Nutzungsberechtigte. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Beginn des Nutzungsrechts, Entstehen der Gebührenpflicht

Beginn des Nutzungsrechts, Entstehen der Gebührenpflicht

Als Beginn der Inanspruchnahme der Grabstätte gilt der Zeitpunkt, zu dem das Nutzungsrecht begründet oder verlängert wird.

Die Gebühren werden bei der Begründung oder Verlängerung des Nutzungsrechts für die gesamte Nutzungszeit erhoben.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit

Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.

(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

§ 5 Stundung und Erlass der Gebühren

Stundung und Erlass der Gebühren

(1) Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

(2) Bei Kriegsgräbern werden keine Gebühren erhoben.

§ 6 II. Verlängerung der Vorbehaltszeit

Gebührentarif

Zur Deckung der Kosten für die Gemeindefriedhöfe einschließlich der Friedhofskapellen werden nachstehende Gebühren erhoben.

Beim Entstehen der Gebührenpflicht (§ 3):

I. Verleihung von Nutzungsrechten an folgenden Grabstätten

1. Einzelgrabstätte 870,- €
2. Doppelgrabstätte 1660,- €
3. Kindergrabstätte 370,- €
4. Urnengrabstätte 615,- €
5. für die Zulassung jeder weiteren Urne zu 4. 255,- €
6. Familiengrabstätte
a) für die erste Grabstelle 1045,- €
b) für jede weitere Grabstelle 615,- €
7. Inanspruchnahme einer Stelle in der Urnensammelgrabstätte auf dem Friedhof der Ortschaft Cremlingen 490,- €
8. Inanspruchnahme einer Stelle in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte 950,- €
9. Inanspruchnahme einer Stelle in der anonymen Sammelgrabstätte für Erdbestattungen auf dem Friedhof in Schandelah 1.160,- €
Inanspruchnahme einer Stelle in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Erdbestattungen 1.750,- €

II. Verlängerung der Vorbehaltszeit

a) um 10 Jahre bei

1. Einzelgrabstätten 348,00 €
2. Doppelgrabstätten 553,00 €
3. Kindergrabstätten 247,00 €
4. Urnengrabstätten 246,00 €

b) um 5 Jahre: Die Hälfte der Gebühren zu § 6 II a)

c) um 30 Jahre bei Familiengrabstätten

1. für die erste Grabstelle 1.045,00 €
2. für jede weitere Grabstelle 615,00 €

d) bis zum Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit

gem. § 7 (2) 2.4 der Friedhofssatzung:

1/10 der Gebühr zu § 6 II a) Ziff. 2 für Doppelgrabstätten pro Jahr;

1/30 der Gebühren zu § 6 II c) 1. und 2 für Familiengrabstätten pro Jahr

III. Zulassung der Beisetzung von Aschenurnen in Leichengräbern

Je Urne 255,00 €

IV. Benutzung der Friedhofskapellen

für die

1. Benutzung der Friedhofskapellen je Benutzungsfall 120,00 €
2. Grundreinigung der Friedhofskapellen je Bestattungsfall 55,00 €

V. Grunderstellung von Grabstätten (Ausheben u. Verfüllen)

1. Erwachsenengrabstätten 412,00 €
2. Kindergrabstätten 209,00 €
3. Urnengrabstätten 144,00 €

VI. Ausgrabungen

1. einer Erwachsenegrabstätte 234,00 €
2. einer Kindergrabstätte 150,00 €
3. einer Urnengrabstätte 115,00 €

VII. Aufstellung und Entfernen von Grabmalen u. sonstigen Grabanlagen

1. für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen und der Überprüfung der Verkehrssicherheit der Grabmale 40,00 €
2. Abräumen Einzelgrab (komplett) 323,00 €
3. Abräumen Einzelgrab (nur Einfassung und Bepflanzung) 239,00 €
4. Abräumen Einzelgrab (nur Stein und Fundament) 275,00 €
5. Abräumen Doppelgrab (komplett) 400,00 €
6. Abräumen Doppelgrab (nur Einfassung und Beflanzung) 328,00 €
7. Abräumen Doppelgrab (nur Stein und Fundament) 358,00 €
8. Abräumen Familiengrab 3 Stellen (komplett) 465,00 €
9. Abräumen Familiengrab 3 Stellen (nur Einfassung und Beflanzung) 394,00 €
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10. Abräumen Familiengrab 3 Stellen (nur Stein und Fundament) 424,00 €
11. Abräumen Familiengrab 4 Stellen (komplett) 590,00 €
12. Abräumen Familiengrab 4 Stellen (nur Einfassung und Beflanzung) 501,00 €
13. Abräumen Familiengrab 4 Stellen (nur Stein und Fundament) 560,00 €
14. Abräumen Kindergrab (komplett) 239,00 €
15. Abräumen Kindergrab (nur Einfassung und Beflanzung) 180,00 €
16. Abräumen Kindergrab (nur Stein und Fundament) 209,00 €
17. Abräumen Urnengrab (komplett) 251,00 €
18. Abräumen Urnengrab (nur Einfassung und Beflanzung) 120,00 €
19. Abräumen Urnengrab (nur Stein und Fundament) 180,00 €

§ 7 Kostenersätze für Sonder- und Nebenleistungen

Kostenersätze für Sonder- und Nebenleistungen

Für geforderte Leistungen, die in § 6 nicht enthalten sind, setzt die Gemeinde die zu entrichtende Kostenerstattung nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

Original-Gebührenordnung als PDF

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