Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde Meinersdorf
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Gebührenordnung (Originalwortlaut)
# 2. Nachtrag zur
Friedhofsordnung der
Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde Meinersdorf
vom 01.10.2001
# § 1
§ 5 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
„Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet:
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder Sportgeräten zu befahren – Kinderwagen,
Rollstühle und
Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen;
b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, sowie gewerbliche Dienste anzubieten
und dafür
zu werben;
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung an Werktagen störende
Arbeiten auszuführen;
d) gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu filmen;
e) Druckerzeugnisse ohne Genehmigung zu verteilen;
f) politische Bekundungen jeglicher Art zu äußern;
g) Abraum und Abfälle usw. außerhalb der dafür bestimmten Plätze abzulegen;
h) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen,
Einfriedungen
und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen
unberechtigt
zu betreten, Blumen und Zweige auf fremden Gräbern und außerhalb der Gräber zu
pflücken;
i) zu lärmen, zu spielen oder sich sportlich zu betätigen;
j) Hunde ohne Leine laufen zu lassen; Hundekot ist zu beseitigen;
k) außerhalb von Bestattungen ohne Genehmigung Ansprachen zu halten und Musik
darzubieten;
l) Einweckgläser, Blechdosen und ähnliche Gefäße als Vasen oder Schalen zu verwenden;
m) Unkrautvernichtungsmittel, chemische Schädlingsbekämpfungs- und Reinigungsmittel
anzuwenden.“
# § 2
Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Chemnitz mit
seiner ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Burkhardtsdorf, den 24.01.2014
Kirchenvorstand
der Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde Meinersdorf
Vorsitzender
Mitglied
AZ: R 56512 Meinersdorf
Chemnitz, den 20.02.2014
# BESTÄTIGT
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Regionalkirchenamt Chemnitz
Meister
Oberkirchenrat
L.S.