Gebührenordnung – Büren

Vollständige Gebührenordnung für Büren.

Gebührenordnung

1 Abschnitte.

§ 4 Bekanntmachungsanordnung

Schlussbestimmungen

Diese Gebührensatzung mit Gebührentarif tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Büren vom 09. Juni 1999 einschließlich aller Änderungssatzungen außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Büren, den 26.04.13

Der Bürgermeister

(Schwuchow)

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Büren vom 26.04.13

A. Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen und die Aufbewahrung von Leichnamen

Gebühr:

  1. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle (Feierraum) 289 €
  2. Gebühr für die Benutzung der Leichenzelle je angefangener Tag der Aufbewahrung 74 €

B. Gebühren für die Bestattung von Leichnamen (Grabbereitung)

Gebühr:

  1. Sargbeisetzung 562 €
  2. Urnenbeisetzung 151 €
  3. Erdbeisetzung Friedhof Eickhoff 123 €

C. Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen (Nutzungsrecht)

Gebühr:

  1. Sargbestattungen- Reihengräber

1.1 Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) 796 € 1.2 Reihengrab für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an 1.057 € 1.3 Reihengrab in einer anonymen Grabstätte 1.189 €

  1. Sargbestattungen - Wahlgräber

2.1 Wahlgrab 1-stellig 1.374 € 2.2 Wahlgrab 2-stellig 2.167 € 2.3 Wahlgrab 3-stellig 2.960 € 2.4 Wahlgrab 4-stellig 3.753 € 2.5 Gemeinschaftsfeld Sarg 1.850 €

  1. Urnenbestattungen

3.0 Urnenreihengrab 778 € 3.1 Urnenwahlgrab 1-stellig 818 € 3.2 Urnenwahlgrab 2-stellig 1.082 € 3.3 Urnenwahlgrab 3-stellig 1.425 € 3.4 Urnenwahlgrab 4-stellig 1.689 € 3.5 Gemeinschaftsfeld 1 Urne 1.307 € 3.6 Gemeinschaftsfeld 2 Urnen 1.571 € 3.7 Urnenbeisetzung in einer anonymen Urne 1.307 € 3.8 Urnenbeisetzung im Kolumbarium 1.864 € 3.9 Urnenbeisetzung - Baumbestattung 910 €

D. Gebühren für die Verlängerung des Nutzungsrechts

Gebühr:

Wenn bei einer Bestattung zur Wahrung der Ruhezeit die Nutzungszeit der Grabstätte nicht mehr ausreicht, muss für die fehlenden Jahre die jeweilige Nutzungsgebühr für die Grabstelle entrichtet werden. Eine Verlängerung ist nur für die nachstehend aufgeführten Grabarten möglich. Die Verlängerungsgebühr wird je Jahr und Grabart insgesamt erhoben. Eine Verlängerung erfolgt nur für volle Jahre.

Original-Gebührenordnung als PDF

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