ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

# **Friedhofsgebührenordnung**
**für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg vom 01.01.2019**
**Friedhof Scheier Straße**

Gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 09.09.1991 (Kirchl. Amtsblatt 1991 Nr.: 1) und § 25 der Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg hat der Kirchenvorstand am 08.11.2018 folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

# **§ 1**
**Allgemeines**

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

# **§ 2**
**Gebührenpflichtige**

(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

# **§ 3**
**Entstehen der Gebührenpflicht**

Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringung der Leistung.

# **§ 4**
**Festsetzung und Fälligkeit**

(1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

# **§ 5**
**Stundung und Erlaß der Gebühren**

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

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# § 6
Gebührentarif

# I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

| 1. | Reihengrabstätte: | | Euro |
| --- | --- | --- | --- |
| | a) für Personen über 5 Jahre | für 30 Jahre | 965,00 |
| | b) für Kinder bis zum vollendeten 5. Jahr | für 20 Jahre | 300,00 |
| | c) für totgeborene Kinder | für 10 Jahre | 150,00 |

| 2. Gras-Reihengrabstätte: | | |
| --- | --- | --- |
| a) für Personen über 5 Jahre | für 30 Jahre | 2.940,00 |
| b) für Kinder bis zum vollendeten 5. Jahr | für 20 Jahre | 960,00 |
| c) für totgeborene Kinder | für 10 Jahre | 480,00 |

| 3. Wahlgrabstätte (ca. 1,2 m breit und ca. 2,4 m lang) für Erdbestattungen: | | |
| --- | --- | --- |
| a) je Grabstelle | für 40 Jahre | 1.360,00 |
| b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle | | 34,00 |

| 3.1 Wahlgrabstätte (ca. 1,2 m breit und ca. 2,9 m lang) für Urnen- u. Erdbestattungen: | | |
| --- | --- | --- |
| a) je Grabstelle | für 40 Jahre | 1.644,00 |
| b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle | | 41,10 |

| 4. | Urnenreihengrabstätte | für 25 Jahre | 280,00 |
| --- | --- | --- | --- |

| 5. | Urnen-Gras-Reihengrabstätte | für 25 Jahre | 1.020,00 |
| --- | --- | --- | --- |

| 6. | Urnenreihengrab Naturbestattung | für 25 Jahre | 775,00 |
| --- | --- | --- | --- |

| 7. | Urnenreihengrab Baumbestattung incl. Keramikplatte für 25 Jahre | 385,00 |
| --- | --- | --- |

| 8. | Urnengrab im Bereich der Urnenstele Feld U 65 für 25 Jahre | 1.000,00 |
| --- | --- | --- |

| 9. Urnenwahlgrabstätte: | | |
| --- | --- | --- |
| a) je Grabstelle | für 25 Jahre | 290,00 |
| b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle | | 11,60 |

| 10. Urnenwahlgrabstätte Gemeinschaftsgrabanlage incl. Plakette | | |
| --- | --- | --- |
| a) je Grabstelle | für 25 Jahre | 820,00 |
| b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle | | 32,80 |

| 11. Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahlgrabstätte gemäß § 11 Abs. 7 bzw. § 15 Abs. 3 der Friedhofsordnung außerdem zu entrichten: eine Gebühr gemäß Nr. 3 b bzw. Nr. 3.1 b zur Anpassung der Ruhezeit | 100,00 |
| --- | --- |

# II. Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer (Kühlung)/Friedhofskapelle:
(Gebührentarif der Stadt Bückeburg)

1. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle je Trauerfeier (einschließlich Heizung, Aufbewährung, Reinigung, Sterbegeläut) 200,00
2. Gebühr für alleinige Benutzung der Leichenhalle je angefangener Tag u. Sterbefall 30,00
3. Gebühr für die Benutzung des Kuhlraumes und der Totenkuhltruhe je angefangener Tag 25,00
4. Aufbewährung der Urne in der Friedhofskapelle je angefangener Monat 35,00
5. Urnenbestattung aus dem Kapellenvorraum je Sterbefall 30,00

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### III. Gebühren für die Beisetzung:

für das Ausheben und Verfüllen der Gruft, einschl. Säubern der Nachbargräber, Abfahrens des überflüssigen Bodens:

Euro

1. für eine Erdbestattung:

a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und totgeborenen Kindern 380,00
b) bei Verstorbenen ab 6. Lebensjahr 530,00

2. für eine Urnenbestattung

120,00

### IV. Gebühren für Umbettungen:

1. für die Ausgrabung einer Leiche:
2. für die Ausgrabung einer Asche:

1.800,00

300,00

Schäden an Nachbargräbern sind zu ersetzen!

Bei einer Wiederbeisetzung auf demselben Friedhof sind zusätzlich die Gebühren zu III. sowie ggf. die Gebühren für die Verleihung oder Verlängerung des Nutzungsrechts zu zahlen.

### V. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und Einfriedigungen:

für jede Erteilung einer Genehmigung 25,-- Euro.

### VI. Friedhofsunterhaltungsgebühr (ist in den jetzigen Grabgebühren enthalten und betrifft nur sehr wenige alte Grabstätten, bei denen die FUG im 3-Jahres-Rhythmus berechnet wird)

| | Euro |
| --- | --- |
| für ein Jahr -je Grabstelle für Erdbestattungs-Gräber -Normalgröße- | 18,00 |
| für ein Jahr -je Grabstelle für Urnengräber | 6,30 |

### VII. Sonstige Gebühren

1. Verwaltungsgebühr je Beerdigung 70,00
je Trauerfeier (ohne Beerdigung) 35,00
Umschreibung von Gräbern auf neue Berechtigte mit Erteilung einer Urkunde 15,00
2. Grabkanten / Grabplatten
Grabkanten für Erwachsenengrab 100,00
Grabkanten für Urnengrab (3 Seiten) 75,00
Grabkanten für Urnengrab (2 Seiten) 50,00
Grabplatten (3 Platten) 60,00
1 Grabplatte 20,00

# § 7

Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Kirchenvorstand die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

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# § 8
Schlußvorschriften

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung und der öffentlichen Bekanntmachung am 01.01.2019 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Gebührenordnung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung außer Kraft.

Bückeburg, den 08.11.2018

Der Kirchenvorstand:

Die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde-Bückeburg vom ...
wird gem. § 37 Abs. 1 Nr. 9 Kirchengemeindeordnung i. V. m. § 5 Abs. 3 Friedhofsrechtsverordnung
genehmigt.

Schaumburg-Lippisches Landeskirchenamt
Bückeburg,

Genehmigt gemäß § 5 Abs. 3 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher
Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Nr. 9
Kirchengemeindeordnung für den Zeitraum von 3 Jahren.

Bückeburg, den 20. November 2018

Das Landeskirchenamt
Im Auftrag

Krömer

4

1. Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde Bückeburg vom 01.01.2019

§ 6

II. Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer (Kühlung)/Friedhofskapelle:
(Gebührentarif der Stadt Bückeburg)

6. Trauerfeier außerhalb der üblichen Beerdigungszeiten 120,00 Euro

III. Gebühren für die Beisetzung:

1. c) außerhalb der üblichen Beerdigungszeiten mit Trauerfeier 320,00 Euro
2. a) außerhalb der üblichen Beerdigungszeiten mit Trauerfeier 200,00 Euro
b) außerhalb der üblichen Beerdigungszeiten 80,00 Euro

§ 27
Inkrafttreten

Die Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen
Genehmigung am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bückeburg, den 8.10.2020

Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift

Genehmigt gemäß § 5 Abs. 3 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher
Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Nr. 9
Kirchengemeindeordnung für den Zeitraum von 3 Jahren.

Bückeburg, den 21. Oktober 2020
Das Landeskirchenamt
Im Auftrag

Jaksties

## 2.Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg vom 01.01.2019
1. Ergänzung v. 21.10.2020

§ 6

I.Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

7. Urnenreihengrab Baumbestattungen incl. Keramikplatte für 25 Jahre 405,00 Euro

12. Urnenreihengrabstätte mit Pflege:

a) je Grabstelle für 25 Jahre 1.775,00 Euro
b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle 71,00 Euro

§ 27
Inkrafttreten

Die Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bückeburg, den 02.02.2022

Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift

Genehmigt gemäß § 5 Abs. 3 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Nr. 9 Kirchengemeindeordnung für den Zeitraum von 3 Jahren.

Bückeburg, den 03.02.2022

Das Landeskirchenamt

Im Auftrag

# 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg vom 01.01.2019,

1. Ergänzung v. 21.10.2020
2. Ergänzung v. 09.02.2022

Gem. § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 9. September 1991 und nach § 25 der Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Bückeburg hat der Kirchenvorstand am 17.04.2023 folgende 1.Änderung der Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

## § 6

I.Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

10. Urnenwahlgrabstätte Gemeinschaftsgrabanlage incl. Plakette

a) je Grabstelle für 25 Jahre

920,00 Euro

b) für jedes Jahr der Verlängerung der Grabstelle

36,80 Euro

## § 8
Inkrafttreten

Die Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsgebührenordnung bleiben bestehen.

Bückeburg, den 17.04.2023

Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift

Genehmigt gemäß § 5 Abs. 3 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Nr. 9 Kirchengemeindeordnung für den Zeitraum von 3 Jahren.

Bückeburg, den

27. April 2023

Das Landeskirchenamt
Im Auftrag

Jaksties

1

## 2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg vom 01.01.2019,

1. Ergänzung v. 21.10.2020
2. Ergänzung v. 09.02.2022
1. Änderung v. 27.04.2023

Gem. § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 9. September 1991 und nach § 25 der Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Bückeburg hat der Kirchenvorstand am 25.04.2024 folgende 2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

§ 6

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

7. Urnenreihengrab Baumbestattung inkl. Keramikplatte für 25 Jahre
je Grabstelle für 25 Jahre 435,00 Euro

II. Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer (Kühlung)/Friedhofskapelle:
(Gebührentarif der Stadt Bückeburg)

5. Urnenbestattung aus dem Kapellenvorraum je Sterbefall 50,00 Euro

V. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und Einfriedungen:
Für jede Erteilung einer Genehmigung 50,00 Euro

§ 8
Inkrafttreten

Die Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsgebührenordnung bleiben bestehen.

Bückeburg, den 25.04.2024

Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift

Genehmigt gemäß § 5 Abs. 3 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Nr. 9 Kirchengemeindeordnung für den Zeitraum von 3 Jahren.

Bückeburg, den 27. Mai 2024

Das Landeskirchenamt
Im Auftrag

Jakstos

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Quelle

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg

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