Gebührenordnung
4 Abschnitte.
§ 5 Bestattungsgebühren
(1) Die Gebühren betragen für
| Nr. | Gebühr | |
|---|---|---|
| 1. | das Benutzen der Leichenhalle pro Tag | 78,00 € |
| 2. | das Benutzen der Aussegnungshalle | 200,00 € |
| 3. | das Öffnen und Schließen von Familien- oder Einzelgräbern, einschließlich des Abtransports von nicht benötigtem Erdreich für Verstorbene bis zu 10 Jahren | 500,00 € |
| 4. | das Öffnen und Schließen von Familien- oder Einzelgräbern, einschließlich des Abtransports von nicht benötigtem Erdreich für Verstorbene über 10 Jahre | 840,00 € |
| 5. | wird ein Grabplatz 2,40 m tief belegt, so erhöht sich die Gebühr nach Nr. 3 und 4 um | 160,00 € |
| 6. | das Öffnen und Schließen von Urnengrabstätten, Urnengrab am Baum (2 Plätze) einschließlich des Abtransports von nicht benötigtem Erdreich | 245,00 € |
| 7. | Das Öffnen und Schließen einer Urnennische und am Urnengrab am Baum (4 Plätze) | 180,00 € |
(2) Die Gebühren nach Nr. 3. bis 7. erhöhen sich um 50 % für Beisetzungen außerhalb der Regelzeit (§ 8 Abs. 2 Bestattungs- und Friedhofssatzung der Gemeinde Bubenreuth) und um 100 % bei Beisetzungen an Samstagen.
§ 6 Sonstige Gebühren
Die Gebühren betragen für
| Nr. | Gebühr | |
|---|---|---|
| 1. | das Tieferlegen von Leichen | 1.280,00 € |
| 2. | das Ausgraben von Leichen | 1.200,00 € |
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| 3. | das Ausgraben von Gebeinen | 960,00 € |
|---|---|---|
| 4. | das Ausgraben von Urnen | 240,00 € |
| 5. | die Wiederbeisetzung von Leichen | 1.200,00 € |
| 6. | das Wiederbeisetzen von Gebeinen | 480,00 € |
| 7. | Beschriftung Urnengrab am Baum inkl. Anbringen | 25,00 € |
| 8. | das Anbringen des Schriftzugs an einer Urnennische | 40,00 € |
| 9. | Beschriftung Urnennische in Bronzeschrift pro Buchstabe | 14,00 € |
| 10. | die Erlaubnis zur Errichtung oder Änderung eines Grabmals (§ 24 BFS) | 50,00 € |
| 11. | die Bearbeitung von Anträgen für Umbettungen | 50,00 € |
§ 7 Paragraph 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 24.03.2016, die mit Satzung vom 14.03.2018 geändert worden ist, außer Kraft.
Bubenreuth, 17.12.2019
Stumpf Erster Bürgermeister
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§ 8 Unterhaltsbeitrag für die Grabplatzpflege
Unterhaltsbeitrag für die Grabplatzpflege
Übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege des Grabplatzes bis zum Ablauf der Ruhefrist (§ 25 Abs. 2 BFS), so wird dafür ein einmaliger Beitrag erhoben; dieser beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat bei einem
a) Familiengrabplatz 3,00 Euro b) Einzelgrabplatz 2,00 Euro c) Urnengrabplatz 1,50 Euro
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