Gebührenordnung – Boppard

Vollständige Gebührenordnung für Boppard.

Gebührenordnung

3 Abschnitte.

§ 4 Höhe der Gebühren

Höhe der Gebühren

Die Gebühren betragen:

§ 5 Nutzungsrecht

Nutzungsrecht

Mit der Zahlung der festgesetzten Gebühr wird das Nutzungsrecht bis zum Ende der Betriebszeit des Ruhewaldes, längstens jedoch bis zum 30.09.2111 verliehen.

§ 6 Inkrafttreten

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

56154 Boppard, 21.09.2012

Stadtverwaltung Boppard

Dr. Walter Bersch

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

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  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56154 Boppard, 21.09.2012

Stadtverwaltung Boppard

Dr. Walter Bersch

Bürgermeister

Gebührentarif (Anlagen)

Grabgebühren

1.1 Nutzungsrecht einer Grabstelle an einem Gemeinschaftsbaum 550 €

1.2. Nutzungsrecht an allen Grabstellen eines Familienbaumes 4000 €

Original-Gebührenordnung als PDF

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