Gebührenordnung
3 Abschnitte.
§ 4 Höhe der Gebühren
Höhe der Gebühren
Die Gebühren betragen:
§ 5 Nutzungsrecht
Nutzungsrecht
Mit der Zahlung der festgesetzten Gebühr wird das Nutzungsrecht bis zum Ende der Betriebszeit des Ruhewaldes, längstens jedoch bis zum 30.09.2111 verliehen.
§ 6 Inkrafttreten
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
56154 Boppard, 21.09.2012
Stadtverwaltung Boppard
Dr. Walter Bersch
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
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- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56154 Boppard, 21.09.2012
Stadtverwaltung Boppard
Dr. Walter Bersch
Bürgermeister
Gebührentarif (Anlagen)
Grabgebühren
1.1 Nutzungsrecht einer Grabstelle an einem Gemeinschaftsbaum 550 €
1.2. Nutzungsrecht an allen Grabstellen eines Familienbaumes 4000 €