Gebührenordnung
9 Abschnitte.
§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenart
Gebührenpflicht und Gebührenart
(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Gebühren werden erhoben: a) Leichenversorgungsgebühren (§ 7 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3) b) Beurkundungsgebühren (§ 7 Abs. 4, Buchstabe e und f) c) Benutzungsgebühren (§ 4, § 8) d) Bestattungs- und Sondergebühren (§ 7 Abs. 4, Abs. 5, § 9)
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat c) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat, d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner
§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Gebühr entsteht a) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. a mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung,
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b) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. b mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Gemeinde, c) Im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. c mit der Auftragerteilung d) Im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. d mit der Zuteilung des Nutzungsrechts. (2) Die Gebühr wird mit Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
§ 4 Stadtfriedhof
Grabgebühren
- Grabgebühren betragen pro Grabstätte für den Erwerb des Benutzungsrechtes auf die Dauer von 12 Jahren.
Stadtfriedhof
| a) Wandgrab | 426.- € | jährlich 35,50 € |
|---|---|---|
| b) Reihengrab | 396.- € | jährlich 33,00 € |
Waldfriedhof
| a) Reihengrab | 396.- € | jährlich 33,00 € |
|---|
| b) zusätzliche Sockelgebühr | ||
|---|---|---|
| Einzelgrab | 60.- € | |
| Doppelgrab | 100.- € |
| c) Urnennische | ||
|---|---|---|
| Nische mit einer Urne | 390.- € | jährlich 32,50 € |
| Zweite Urne | 195.- € | jährlich 16,25 € |
| Urnenplatte | 30.- € | |
| öffnen und schließen | 10.- € |
| d) Urnengrab naturnahe Bestattung (Belegung maximal 2 Urnen) | 396.- € | jährlich 33,00 € |
|---|
- Für Familiengräber mit zwei und mehr Grabstellen wird jeweils die zwei- oder mehrfache Grabgebühr erhoben.
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- Die Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes um weitere 12 Jahre entspricht den o.a. Gebührensätzen, jedoch ohne Sockelgebühren. Bei Neuvergabe einer aufgelösten Grabstätte wird die Sockelgebühr erneut erhoben.
§ 5 Grabauflösung
Für die Entfernung des Grabmals, der Einfassung und das Einebnen einer Grabstelle
| a) Einzelgrab | 250 € |
|---|---|
| b) Doppelgrab | 330 € |
| c) Dreifachgrab | 410 € |
§ 6 Grabsteinaufstellung
Prüfung der Anträge auf Errichtung von Grabmälern nach der Friedhofssatzung
| a) Erlaubnisgebühr | 15 € |
|---|---|
| b) Ablehnung | 10 € |
§ 7 Bestattungsgebühren
(1) Gebühren für Erwachsene und Kinder über 6 Jahren:
| a) | Leichenversorgung durch die Leichenfrau (Waschen, Ankleiden usw.) | 100.- € |
|---|---|---|
| b) | Einsargen | 65.- € |
(2) Gebühren bei Kindern unter 6 Jahren und Totgeburten:
| a) | Leichenversorgung durch die Leichenfrau (Waschen, Ankleiden usw.) | 50.- € |
|---|---|---|
| b) | Übergabe des Verstorbenen | 40.- € |
(3) Gebühren bei Bergung einer Leiche (Unfall, Wasserleiche, Selbstmord außerhalb der Wohnung)
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| a) | ohne Beförderung | 60.- € |
|---|---|---|
| b) | Übergabe des Verstorbenen | 40.- € |
(4) Allgemeine Verwaltungskosten
| a) | Abholung der Sterbefallanzeigen in der Klinik/Altenheimen | 19.- € |
|---|---|---|
| b) | Telefonische Beschaffung fehlender Unterlagen | 5.- € |
| c) | Gebühr für Leichenannahme und Aushändigung außerhalb der Dienstzeit (Montag bis Freitag vor 7 Uhr sowie nach 18 Uhr, ferner an Samstagen, Sonn- und Feiertagen | 25.- € |
| d) | Ausstellen eines Leichenpasses | 25.- € |
(5) Gebühren für sonstige Verwaltungsgebühren
| a) | Genehmigung der Bestattung außerhalb der gesetzliche Bestattungsfrist (§§9, 10 BestV) | 25.- € |
|---|---|---|
| b) | Genehmigung zur Ausgrabung einer Leiche | 50.- € |
| c) | Genehmigung zur Bestattung vor Eintragung in das Sterberegister | 25.- € |
(1) Gebühren für Erwachsene und Kinder über 6 Jahre
| a) | Beerdigung am Ort (Stadtfriedhof, Waldfriedhof) | 180.- € |
|---|---|---|
| b) | Überführung von einem auswärtigen Sterbeort in die Leichenhäuser Stadtfriedhof, Waldfriedhof | 180.- € |
| c) | Urnenaufbahrung | 95.- € |
| d) | Übergabe des Verstorbenen bei Überführung an einen auswärtigen Beerdigungsort durch die Leichenfrau | 85.- € |
(2) Gebühren für Kinder unter 6 Jahre
| a) | Beerdigung am Ort (Stadtfriedhof, Waldfriedhof) | 85.- € |
|---|---|---|
| b) | Überführung von einem auswärtigen Sterbeort in die Leichenhäuser Stadtfriedhof, Waldfriedhof | 85.- € |
| c) | Urnenaufbahrung | 70.- € |
| d) | Übergabe des Verstorbenen bei Überführung an einen auswärtigen Beerdigungsort durch die Leichenfrau | 45.- € |
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(3) Gebühren für die Benutzung des Kühlraums
| a) | Für die Benutzung des Kühlraums pro angefangenen Kalendertag | 40.- € |
|---|
§ 9 Entgelte für die Grabmacher- und Leichenträgertätigkeit
Entgelte für die Grabmacher- und Leichenträgertätigkeit
Gebühren für Grabmachertätigkeiten- und Leichenträgertätigkeit
| a) | Graböffnung- und –Schließung Normalbelegung (1,80 m ) | 215.- € |
|---|---|---|
| b) | Tieferlegung (2,20 m) | 83.- € |
| c) | Zuschlag für o.a. Tätigkeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen oder Werktagen nach 17 Uhr | entfällt.- € |
| d) | Beisetzung von Särgen einschl. Vier Trägern, von der Leichenhalle zum Grab mit Absenkung in entsprechend würdiger Bekleidung | 143.- € |
| e) | Urnenbeisetzung im Erdgrab komplett (Öffnung, Schließung, Träger der Urne ab Leichenhaus mit Absenkung | 125.- € |
| Urnenbeisetzung in einer Nische (incl. Träger) | 108.- € | |
| f) | Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofes inklusive a) Öffnen, ausheben und schließen des bisherigen Grabes b) Heben der Leiche oder Gebeine c) Beförderung innerhalb des Friedhofes d) Absperrung des Friedhofes Öffnen, ausheben und schließen des neuen Grabes | 429.- € |
| g) | Umbettung in andere Friedhöfe und Exhumierung | 214.- € |
| h) | Entnahme einer Urne aus der Nische (Umbettung in einen anderen Friedhof) Exhumierung aus einem Erdgrab | 24.- € 48.- € |
| i) | Pumpeneinsatz | 30.- € |
| j) | Grabschmückung (grüne Matten) für Erdhügel incl. Transport von Kränzen und Blumenschmuck a) Erdbestattung b) Urnenbestattung | 95.- € 71.- € |
| k) | Kompressoreinsatz/Stunde incl. entfernen des Aushubes (Steine) | 30.- € |
| l) | Leichenträger bei Überführung (Abholung durch ein Bestattungsinstitut) | 36.- € |
| m) | An- und Abfahrt zur Graberstellung | 30.- € |
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§ 10 Paragraph 10
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 10.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.07.2016 außer Kraft.
Bogen, 17.12.2020
Andrea Probst, Erste Bürgermeisterin
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