Gebührenordnung
11 Abschnitte.
§ 1 Gebührenpflicht
Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Friedhofsverwaltung werden von der Stadt Bobingen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben, die in einem Gebührentarif festgesetzt sind. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung. Im Gebührentarif nicht aufgeführte Sonderleistungen werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer a) ein Nutzungsrecht an einer Grabstände erwirbt, b) eine Bestattung in einer Grabstände in Auftrag gibt, c) Einrichtungen des Friedhofs benutzt, d) eine sonstige Leistung der Friedhofsverwaltung in Anspruch nimmt, e) wer die Gebührenschuld durch eine vor der Friedhofsverwaltung abgegeben oder ihr mitgeteilen Erklärung übernommen hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehung, Fälligkeit und Beitreibung der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Überlassung von Nutzungsrechten bzw. der Inanspruchnahme einer Leistung im Sinne des § 1. (2) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Die Stadt ist berechtigt, Vorschusszahlungen auf die zu erwartende Gebührenschuld zu erheben. Erscheint die Gebührenerhebung nicht hinreichend sichergestellt, wird die Bestattung mit den Leistungen durchgeführt, die den niedrigsten Gebühren entsprechen. (4) Rückständige Gebühren unterliegen der Beitraubung im Verwaltungszwangsverfahren.
§ 4 Paragraph 4
Bestattungszeiten
Der Auftragnehmer setzt die Bestattungszeiten im Einvernehmen mit der zuständigen Kirche oder Religionsgemeinschaft und den Hinterbliebenen einvernehmlich fest. Die Bestattungen finden grundsätzlich Montag bis Freitag statt.
§ 5 Paragraph 5
Haftung für Schäden
Der Auftragnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Arbeiten auftreten. Treten im Zusammenhang mit der Durchführung von Grabarbeiten an Nachbargräbern Schäden durch Setzen des Erdreiches auf, so haftet er hierfür nicht, wenn die Grabarbeiten von ihm fachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
§ 6 Paragraph 6
Entgelt
- Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die Erbringung der vereinbarten Leistungen Entgelt entsprechend des in der Anlage beigefugten Leistungsverzeichnisses. Die Preis beinhalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer. Bei Änderung der Mehrwertsteuer ändern sich die Preis entsprechend.
- Darüber hinausgehende Arbeiten werden vom Auftraggeber nur bei ausdrücklicher Anordnung bezahlt.
- Der Auftragnehmer rechnet das vereinbarte Entgelt gegenüber dem Auftraggeber ab. Die Abrechnung gegenüber Hinterbliebenen erfolgt durch den Auftraggeber mittels Gebührenbescheid entsprechend der Bestattungsgebührensatzung.
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§ 7 Paragraph 7
Vertragsdauer
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Der Vertrag wird für 3 Jahre geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Paragraph 8
Außerordentliche Kündigung
Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
- der Auftragnehmer trotz schriftlicher Abmahnung seine vertraglichen Pflichten verletzt,
- wenn über den Auftragnehmer das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird oder ein Antrag hierzu gestellt ist.
§ 9 Paragraph 9
Vertragsänderung
Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
§ 10 Paragraph 10
Teilnichtigkeit
- Die Gültigkeit des Vertrages wird durch eine etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Vertragsbestimmungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen durch solche zu ersetzen, die möglichst den gleichen Erfolg herbeiführen.
§ 12 Paragraph 12
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Augsburg.
Bobingen, den 18.10.2022 Stadt Bobingen
Klaus Förster
Erster Bürgermeister
Augsburg, den 08.11.2022
Hermann Gaßner Manfred Riedel
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Anlage: zum Vertrag über die Erbringung von Friedhofsdiensten zwischen der Stadt Bobingen und BestattungsDienst Friede ZNL der Bestattungsinstitut Denk Trauhilfe GmbH vom 18.10.2022
Leistungsverzeichnis/Bestattungsdienstleistungen
| Pos. | Beschreibung | Preise in € inkl. MwSt. |
|---|---|---|
| 1.0 | Annahme, Schließdienst und Aufbahrung | |
| 1.1 | Annahme der/des Verstorbenen oder der Urne - Öffnen und Schließen der Halle - Entgegennahme von Sarg oder Urne - Entgegennahme und Kontrolle der Bestattungs- bzw. Überführungspapiere | 45,00 |
| 1.2 | Annahme der/des Verstorbenen außerhalb der Dienstzeiten Zuschlag zu 1.1 an Werktagen zwischen 17.00 Uhr und 08.00 Uhr, an Samstagen und Sonn- und Feiertagen. | 45,00 |
| 1.3 | Herausgabe der/des Verstorbenen oder der Urne - Öffnen und Schließen der Halle - Herausgabe von Sarg oder Urne und Kontrolle der Bestattungs- bzw. Überführungspapiere | 45,00 |
| 1.4 | Herausgabe der/des Verstorbenen außerhalb der Dienstzeiten Zuschlag zu 1.3 an Werktagen zwischen 17.00 Uhr und 08.00 Uhr, an Samstagen und Sonn- und Feiertagen. | 45,00 |
| 1.5 | Verabschiedung - Öffnen und Schließen der Halle - Öffnen und Schließen des Sarges - Wartezeit | 60,00 |
| 1.6 | Schließdienst für die Anlieferung von Blumen etc. - Öffnen und Schließen der Halle - Entgegennahme von Kränzen und Blumen | 45,00 |
| 1.7 | Aufbahrung der/des Verstorbenen oder der Urne in der Trauerhalle - Verbringung der/des Verstorbenen zur Aufbahrung - Aufbahrung des Sarges oder der Urne | 40,00 |
| 2.0 | Durchführung der Bestattung | |
|---|---|---|
| 2.1 | Leitung der Bestattung - Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner - Einweisung der Sarg- und Urnenträger - Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker - Läuten der Friedhofsglocke - Überwachung der Trauerfeier und des Bestattungsvorganges - Bedienung der Lautsprecher- und CD-Anlage in der Trauerhalle - Aufbau und Bedienung der mobilen Lautsprecheranlage am Grab - Dekorieren der Blumen und Kränze am Grab | 45,00 |
| 2.2 | Leitung der Trauerfeier ohne Bestattung - Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner - Einweisung der Sarg- und Urnenträger - Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker - Läuten der Friedhofsglocke - Überwachung der Trauerfeier - Bedienung der Lautsprecher- und CD-Anlage in der Trauerhalle - Dekorieren der Blumen und Kränze an der vorgesehenen Grabstätte | 65,00 |
| 2.3 | Transport des Sarges zum Grab - Transport des Sarges und der Blumen zur Grabstätte - Absenken des Sarges in die Grabstätte - Stellung von 4 Trägern/Trägerinnen in einheitlicher Kleidung | 140,00 |
| 2.4 | Transport der Urne zum Grab - Transport der Urne und der Blumen zur Grabstätte - Absenken bzw. Einstellen der Urne in die Grabstätte - Stellung von 1 Träger/Trägerin | 35,00 |
| 3.0 | Öffnen und Schließen von Grabstätten | |
| 3.1 | Öffnen und Schließen einer Erdgrabstätte nach vorgeschriebener Solltiefe - Ausheben des Grabes mit einem Friedhofsbagger - Fachgerechte Schalung des Grabes - Auslegen von trittsicheren Bohlen, Versenkseilen und Querhölzern - Aufstellen von Wurferde, Schaufeln und ggf. Weihwasserkessel - Verfüllen und Schließen des Grabes - Anlage eines vorläufigen Grabhügels mit einer Höhe von ca. 35 cm - Auflegen der Blumen und Kränze auf das Grab - Alle weiteren erforderlichen Arbeiten | 359,00 |
| 3.2 | Abtransport der Graberde oder Lagerung derselben in einem Container. | 60,00 |
|---|---|---|
| 3.3 | Öffnen und Schließen einer Erdgrabstätte für Kinder bis zum 6. Lebensjahr - Ausheben des Grabes mit einem Friedhofsbagger - Fachgerechte Schalung des Grabes - Auslegen von trittsicheren Bohlen, Versenkseilen und Querhölzern - Aufstellen von Wurferde, Schaufeln und ggf. Weihwasserkessel - Verfüllen und Schließen des Grabes - Anlage eines vorläufigen Grabhügels mit einer Höhe von ca. 35 cm - Auflegen der Blumen und Kränze auf das Grab - Alle weiteren erforderlichen Arbeiten | 0,00 |
| 3.4 | Öffnen und Schließen einer Erdgrabstätte für sog. Schmetterlingskinder (Föten) außerhalb des Schmetterlingsgrabes der Hospizgruppe - Ausheben des Grabes - Aufstellung Weihwasserkessel - Verfüllen und Schließen des Grabes - Anlage eines vorläufigen Grabhügels mit entsprechender Höhe - Auflegen der Blumen und Kränze auf das Grab - Alle weiteren erforderlichen Arbeiten | 0,00 |
| 3.5 | Öffnen und Schließen einer Urnenerdgrabstätte nach vorgeschriebener Solltiefe - Ausheben des Grabes - Aufstellung Weihwasserkessel - Verfüllen und Schließen des Urnengrabes - Auflegung von Blumen auf das Grab - Alle weiteren erforderlichen Arbeiten | 75,00 |
| 3.6 | Öffnen und Schließen einer Urnenmauergrabstätte - Öffnen der Urnennische - Falls erforderlich, Entnahme einer bereits beigesetzten Urne und Verwahrung in der Leichenhalle - Aufstellung Weihwasserkessel - Wiedereinstellung einer entnommenen Urne und Schließen der Nische - Ablegen der Blumen an der Nische - Alle weiteren erforderlichen Arbeiten | 55,00 |
| 4.0 | Weitere Zuschläge | |
|---|---|---|
| 4.1 | Zuschlag für Schließdienst außerhalb der üblichen Dienstzeit | 45,00 |
| 4.2 | Zuschlag für Samstagsdienste - Öffnen von Grabstätten (Pos. 3.0-3.6) - Durchführung der Bestattung (Pos. 2.0-2.4) - Dienstleistungen des Bestattungspersonals | 160,00 220,00 70,00 |
| 4.3 | Erschwerniszuschläge für Mehraufwand wie z.B. bei: - Sondergrößen für Särge und Urnen - Frost - Stein und Fels - Wasser - Wurzeln - Altfundamente - Sand pro Person und Stunde | 35,00 |
| 5.0 | Umbettungen und Exhumierungen | |
| 5.1 | Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofes - 2 x Grab öffnen und schließen | 750,00 |
| 5.2 | Exhumierung einer Leiche nach auswärts - 1 x Grab öffnen und schließen | 430,00 |
| 5.3 | Umbettung von Gebeinen innerhalb des Friedhofes - 2 x Grab öffnen und schließen | 500,00 |
| 5.4 | Exhumierung von Gebeinen nach auswärts - 1 x Grab öffnen und schließen | 430,00 |
| 5.5 | Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofes - 2 x Grab öffnen und schließen | 140,00 |
| 5.6 | Exhumierung einer Urne nach auswärts - 1 x Grab öffnen und schließen | 85,00 |