Gebührenordnung – Bad_Münstereifel

Vollständige Gebührenordnung für Bad_Münstereifel.

Gebührenordnung

Gebührentarif (PDF-Extraktion)

Leistung Gebühr
*2, 3, 4
1.1.1 Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 230,00
1.1.2 Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 1.677,00
erworbenen Nutzungsrechtes (Nutzungszeit) mit dem Jahresbetrag von 71,75
rechtes (Nutzungszeit) mit dem Jahresbetrag von 81,10
1.3 Rasenreihengrab - pflegefreies Erdgrab – (§ 20 Friedhofs- und 2.032,00
1.4 Grabstätte für anonyme Erdbestattungen (§ 19 Friedhofs- 1.970,00
2.1 Urnenreihengrab (§ 15 Abs. 1 Buchstabe a i.V.m. § 15 Abs. 2 920,00
erworbenen Nutzungsrechtes (Nutzungszeit) mit dem Jahresbetrag von 40,15
(Nutzungszeit) mit dem Jahresbetrag von 46,90
2.4 Rasenreihengrab - pflegefreies Urnengrab – (§ 20 Friedhofs- 925,00
2.5 Grabstätte für anonyme Urnenbestattungen (§ 15 Abs. 1 Buchstabe c 645,00
2.6 Aschenstreufeld (§ 16 Friedhofs und Bestattungssatzung) 1) 603,00
2.7 Pflegefreie Erdurnenkammer (§ 15 Abs. 1 Buchstabe g i.V.m. § 15 Abs. 3
des erworbenen Nutzungsrechtes (Nutzungszeit) mit dem Jahresbetrag von 49,30
Bestattungen*3, 4
1.1 Sargbestattungen für Verstorbene bis zum vollendeten 230,00
1.2 Sargbestattungen für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 724,00
1.3 Sargbestattung in einem Tiefengrab 917,00
1.4 Sargbestattung von Tot- und Fehlgeburten, sofern keine eigene Grab- 100,00
2.1 Urnenbeisetzung in den Grabstätten nach § 15 Abs. 1 Buchstaben 303,00
3. Gebührenzuschlag für die Durchführung einer Bestattung an 67,00
*1, 3, 4
1. Abbau und Entsorgung von Einzelgrabanlagen (Einfachgrab) 190,00
2. Abbau und Entsorgung von zweistelligen Grabanlagen (Doppelgrab) 249,00
3. Abbau und Entsorgung von drei- bis vierstelligen Grabanlagen (Mehrfachgrab) 308,00
4. Abbau und Entsorgung von Kindergrabanlagen (Einfachgrab) 104,00
5. Abbau und Entsorgung von Urnengrabstätten 104,00
Leichenhallen*3, 4
Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle beträgt je Tag 65,00
bei mehrtägiger Nutzung höchstens 260,00
Urnen*3, 4
1. Ausgraben einer Leiche bei einem Beerdigungszeitraum von 985,00
2. Ausgraben einer Leiche bei einem Beerdigungszeitraum von 742,00
3. Ausgraben einer Urne 100,00
Verwaltungsgebühren*3, 4
1. Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmals, 42,00
2. Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes nach 15,00
Kraft getreten am 01.01. 2025

Original-Gebührenordnung als PDF

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