Gebührenordnung – Arnstadt

Vollständige Gebührenordnung für Arnstadt.

Gebührenordnung

5 Abschnitte.

§ 1 Gebührentatbestand

Nach Maßgabe dieser Satzung werden für die Inanspruchnahme (Benutzung) der von der Stadt Arnstadt verwalteten Friedhöfe und deren Einrichtungen sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen und sonstigen besonderen Leistungen der Friedhofsverwaltung Gebühren gemäß des unter § 5 aufgeführten Gebührenverzeichnisses erhoben.

§ 2 Gebührenmaßstab, Gebührensatz

(1) Die zu zahlenden Benutzungsgebühren bemessen sich prinzipiell nach dem Ausmaß der Nutzung der von der Stadt Arnstadt verwalteten Friedhöfe und deren Einrichtungen durch den Gebührenschuldner; sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange dies rechtfertigen.

(2) Die im Einzelfall zu zahlende Benutzungsgebühr bemisst sich unter Berücksichtigung der Grundsätze gemäß Absatz 1 nach § 5 dieser Satzung.

(3) Verwaltungsgebühren werden ausschließlich auf Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt Arnstadt in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung erhoben.

(1) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet, wer (a) nach bürgerlichem Recht oder letztwilliger Verfügung des Verstorbenen für die Bestattung zu sorgen hat; (b) für die Durchführung der Bestattung gemäß § 18 des Thüringer Bestattungsgesetzes zu sorgen hat; (c) ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt oder verlängert; (d) Umbettungen und Wiederbestattungen beauftragt oder (e) Einrichtungen der städtischen Friedhöfe nutzt. (2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch

  1. der Antragsteller oder
  2. diejenige Person, die sich der Stadt Arnstadt gegenüber schriftlich zur Tragung der Gebühren verpflichtet hat. (3) Mehrere Benutzungsgebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht:

  • mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung,
  • mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten sowie deren Verlängerung mit der Ausstellung der Graburkunde,
  • mit dem Erwerb von Nutzungsrechten in Erdreihengrabstätten bzw. Urnenreihengrabstätten sowie Urnenpaargrabstätten,
  • bei der Zuweisung eines Bestattungsplatzes sowie bei der Überlassung von Begräbnisplätzen in Gemeinschaftsanlagen mit dem Tag der Bestattung. (2) Benutzungsgebühren sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. (3) Eine Rückerstattung von Gebühren im Falle des vorzeitigen Verzichtes auf ein Nutzungsrecht bzw. des Entzuges eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte erfolgt nicht.

§ 5 Gebührenverzeichnis

Es werden folgende Gebühren erhoben:

Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro
Friedhofsbenutzungsgebühren
1.Gebühren für Erwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten/Überlassung von Begräbnisplätzen in Gemeinschaftsanlagen
Erdbestattungen
1.1 Erdreihengrabstätte (ERG)- 20 Jahre (1 Erdbestattung) 945,00
1.2 Erdreihenrasengrabstätte mit Pflege (ERR)- 20 Jahre (1 Erdbestattung inklusive Pultstein und Erstschrift) 2.407,00
Zweitbeschriftung Pultstein 412,00
1.3 Erdwahlgrabstätte (EWG)- 20 Jahre Verlängerungsgebühr je Jahr und Stelle 1.148,00
zusätzliche Urne in bestehende Erdgrabstätte 57,40
(je Grabstelle 1 Erdbestattung und bis zu 3 Urnen) 160,00
1.4 Kindergrabstätte (KG)- 20 Jahre 1 Erdbestattung o. 1 Urnenbestattung bis zum vollendeten 7.Lebensjahr 859,00
Verlängerungsgebühr je Jahr 42,95
Urnenbestattungen
1.5 Urnenreihengrabstätte (URG)- 20 Jahre (1 Urnenbestattung) 881,00
1.6 Urnenreihenanlage mit Pflege (URA) 20 Jahre (1 Urnenbestattung) 1.487,00
1.7 Urnenpaargrabstätte mit Pflege (UPG) 20 Jahre (bis zu 2 Urnenbestattungen) 2.190,00
Verlängerungsgebühr je Jahr 109,50
1.8 Urnenpaargrabstätte in historischen Anlagen mit Pflege – (UPG hist.) -20 Jahre (bis zu 2 Urnenbestattungen inklusive Pultstein und Erstbeschriftung) 2.376,00
• Verlängerungsgebühr je Jahr 118,80
• Zweitbeschriftung Pultstein 375,00
1.9 Urnenwahlgrabstätte (UWG)- 20 Jahre (bis zu 4 Urnenbestattungen) 1.606,00
• Verlängerung je Jahr 80,30
1.10 Urnenwahlgrabstätte mit Pflege (UWG)- 20 Jahre (bis zu 4 Urnenbestattungen) 3.053,00
Verlängerungsgebühr je Jahr 152,65
1.11 Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Pflege (UGG)-20 Jahre 1 Urnenbestattung mit Namensnennung 1.933,00
1.12 Urnengemeinschaftsanlage anonym mit Pflege (UGA)- 20 Jahre (1 Urnenbestattung anonym) 817,00
zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % 155,23
1.13 Naturnahe Urnenbestattung mit Pflege (NNUB) -20 Jahre (1 Urnenbestattung anonym) 838,00
zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % 159,22
1.14 Gebühr für Pflege einer Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit pro m² 23,00
2.Gebühren für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen
2.1 Kühlzelle pro Tag und Verstorbener (Tag der Anlieferung und Abholung zählen als ein Tag) 36,00
2.2 Benutzung große Trauerhalle Arnstadt (einschließlich Standarddekoration sowie Nutzung der Musikanlage, Elektroorgel und Glockengeläut); Dauer 1h einschließlich Vor- und Nachbereitung 246,00
2.3 Benutzung kleine Trauerhalle Arnstadt Einschließlich Standarddekoration sowie Nutzung der Musikanlage bzw. Elektroorgel und Glockengeläut); Dauer 1h einschließlich Vor- und Nachbereitung 170,00
2.4 Nutzung der Trauerhalle in den jeweiligen Ortsteilen (unbeheizt, ohne Musik) 86,00
2.5 Nutzung des offenen Pavillons (ohne Musikeinspielung) 84,00
2.6 Benutzung des Abschiedsraumes zur Aufbahrung einschließlich Standarddekoration 75,00
3.Sonstige Bestattungsgebühren
3.1 Erdgrab öffnen und schließen • Personen über 7 Jahre • Kinder bis 7.Lebensjahr, Tot- und Fehlgeburten • An Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten 504,00 217,00 666,00
3.2 Urnengrab öffnen und schließen 147,00
3.3 Urnengrab öffnen und schließen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten (außer Nutzung Kühlzelle) 194,00
3.4 Bestattungsbetreuer bei Benutzung Trauerhallen 59,00
3.5 Zusatzgebühren für Leistungen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten (außer Nutzung Kühlzelle) 88,00
3.6 Überführung der Urne zur Grabstelle und Beisetzung (ohne Trauerfeier) 44,00
3.7 Gebühr für zusätzliche Tätigkeiten/h (Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand, z.B. für das Ausheben einer Gruft für Sargübergrößen) 59,00
4. Gebühren für Ausgraben, Umbetten, Versand von Urnen
4.1 Bereitstellen einer Urne zum Versand (einschl. Ausgraben, zzgl. Versandkosten nach den derzeit gültigen Tarifen) 168,00
4.2 Ausgraben einer Urne (einschließl. Öffnen und Schließen des Grabes) 147,00
4.3 Umbetten einer Urne (einschließl. Öffnen und Schließen des Grabes) 192,00
4.4 Exhumierung und Umbetten v. Leichen und Gebeinen (Gebühr für zusätzliche Tätigkeiten/h; Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand) 59,00
5. Gebühren für Grabräumung
5.1 Erdreihengrabstätte-(ERG) • mit Grabmal • ohne Grabmal 275,00 183,00
5.2 Erdreihenrasengrabstätte (ERR) • nur Grabmalentsorgung 161,00
5.3 Erdwahlgrabstätte einstellig (EWG) • mit Grabmal • ohne Grabmal 378,00 193,00
5.4 Erdwahlgrabstätte zweistellig (EWG) • mit Grabmal • ohne Grabmal 561,00 295,00
5.5 Erdwahlgrabstätte mehrstellig (EWG) • mit Grabmal • ohne Grabmal 743,00 438,00
5.6 Kindergrabstätte (KG) • mit Grabmal • ohne Grabmal 142,00 88,00
5.7 Urnenreihengrabstätte (URG) • mit Grabmal • ohne Grabmal 180,00 107,00
5.8 Urnenreihenanlage (URA) • mit Pultstein • ohne Pultstein 132,00 83,00
5.9 Urnenpaargrabstätte (UPG u. UPG hist.) • mit Grabmal • ohne Grabmal 222,00 107,00
5.10 Urnenwahlgrabstätte (UWG) • mit Grabmal • ohne Grabmal 276,00 134,00
5.11 Urnengemeinschaftsgrabstätte (ohne Grabmal) 54,00
6. Sonstige Gebühren/Verwaltungsgebühren
6.1 Standsicherheitskontrollen für stehende Grabmale 36,00
6.2 Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen je Antrag 33,00
6.3 Gebühr für Nachforschungen oder Grabsuche bei unvollständigen Angaben u. schriftlicher Anfrage pro Fall 67,00
6.4 Benutzung der Wege und Friedhofseinrichtungen durch Gewerbetreibende (Bildhauer, Steinmetze, Gärtner u. Sonstige) • für die Dauer eines Jahres • für eine einmalige Tätigkeit 134,00 33,00
6.5 Eine Verwaltungsgebühr nach Zeitaufwand der Friedhofsverwaltung wird gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Arnstadt (Gebühren nach Zeitaufwand für alle übrigen Beschäftigten) berechnet, z.B. für: -Wechsel des Nutzungsberechtigten -Grabstellenaufgabe -Zweitschrift von Verträgen -Ausstellen von Bescheinigungen

§ 6 Sonderbestimmung

Soweit eine Leistung dieser Satzung der Umsatzsteuer unterliegt oder zukünftig unterliegen wird, verstehen sich die Beträge als Nettobeträge zzgl. der jeweiligen gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile in Kraft.

Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Arnstadt vom 28. Juni 2013 und die Friedhofsgebührenordnung der ehemaligen Gemeinde Wipfratal vom 02. Mai 2014 außer Kraft.

Arnstadt, den 05.12.2025 Stadt Arnstadt

  • Dienstsiegel -

Frank Spilling Bürgermeister

Anzeigen- und Genehmigungsvermerk:

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.11.2025 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 18.11.2025 zugegangen. Der Prüfvermerk des Landratsamtes vom 19.11.2025 ist der Stadt Arnstadt am 19.11.2025 zugegangen. Gründe für eine Beanstandung liegen nicht vor.

Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltendmachung von Verstößen:

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Arnstadt, Der Bürgermeister, Markt 1, 99310 Arnstadt, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 (4) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).

Arnstadt, den 05.12.2025

Frank Spilling

  • Dienstsiegel -

Bürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

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