Gebührenordnung – Friedhofsgebühren Apolda

Vollständige Gebührenordnung für Friedhofsgebühren Apolda.

Gebührenordnung

5 Abschnitte.

§ 1 Gebührenerhebung

Gebührenerhebung

Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen werden gemäß § 37 der Friedhofssatzung Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer die gebührenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt, die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung anerkannt oder sonst nach Gesetz zu tragen hat.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Gebührenerstattung und -fälligkeit

Gebührenerstattung und -fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Anmeldung des Todesfalles oder mit der Beantragung einer Leistung, spätestens mit deren Inanspruchnahme nach der Friedhofssatzung der Stadt Apolda. Über die in Anspruch genommenen Maßnahmen wird ein Gebührenbescheid erteilt.

(2) Die Gebührenschuld wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Gebührenschuldner fällig.

§ 4 Gebührenverzeichnis

I. Grabverlängerung/pro Jahr Gebühr
Urnenwahlgrab 2 Urnen 20,00 €
Urnenwahlgrab 4 Urnen 25,00 €
Urnenwahlgrab 6 Urnen 35,00 €
Kinder Erd-/Urnenbestattung 15,00 €
Erdbestattungswahlgrab (1) 31,00 €
Erdbestattungswahlgrab (2) 62,00 €
Erdbestattungswahlgrab (3) 93,00 €
Erdbestattungswahlgrab (4) 123,00 €
II. Grabgebühren/Nutzungsdauer Gebühr
Urnenreihengrab 1 Urne 20 Jahre/keine Verlängerung 250,00 €
Urnenwahlgrab 2 Urnen 25 Jahre/Verlängerung pro Jahr 500,00 €
Urnenwahlgrab 4 Urnen 25 Jahre/Verlängerung pro Jahr 625,00 €
Urnenwahlgrab 6 Urnen 25 Jahre/Verlängerung pro Jahr 875,00 €
Kinder Erd-/Urnenbestattung 20 Jahre/Verlängerung pro Jahr 300,00 €
Erdbestattungswahlgrab (1) 30 Jahre/Verlängerung pro Jahr 930,00 €
Sternenkind 20 Jahre/keine Verlängerung 200,00 €
Erdbestattungsreihengrab 30 Jahre/keine Verlängerung 750,00 €
Erdreihenrasengrabstätte 30 Jahre/keine Verlängerung 1.200,00 €
Urnengemeinschaftsanlage mit Inschrift 20 Jahre/keine Verlängerung 985,00 €
sonstige Leistung Urnengemeinschaftsanlage - Inschrift auf Ortsteil-Friedhöfen 100,00 €
Urnengemeinschaftsanlage ohne Inschrift 20 Jahre/keine Verlängerung 550,00 €
III. Bestattungsgebühren Gebühr
Beisetzung Urne 120,00 €
Sternenkind 0,00 €
Erdbestattung (Kind) 200,00 €
Erdbestattung 600,00 €
Umbettung innerhalb Ruhefrist (Sarg) 3.000,00 €
Umbettung außerhalb Ruhefrist (Sarg) 2.000,00 €
Ausbettung innerhalb Ruhefrist (Sarg) 2.000,00 €
Ausbettung außerhalb Ruhefrist (Sarg) 1.000,00 €
Ausbettung Urne 140,00 €
Umbettung einer Urne 210,00 €
IV. Sonstige Leistungen Gebühr
Benutzung des Aufbahrungsraumes 35,00 €
Benutzung Musikanlage 25,00 €
Beräumung Erdreihengrab mit Grabmal 120,00 €
Beräumung Erdreihengrab ohne Grabmal 90,00 €
Beräumung Erdwahlgrab einstellig mit Grabmal 120,00 €
Beräumung Erdwahlgrab einstellig ohne Grabmal 90,00 €
Beräumung Erdwahlgrab mehrstellig mit Grabmal 200,00 €
Beräumung Erdwahlgrab mehrstellig ohne Grabmal 150,00 €
Beräumung Kindergrab mit Grabmal 60,00 €
Beräumung Kindergrab ohne Grabmal 50,00 €
Beräumung Urnenreihengrab mit Grabmal 60,00 €
Beräumung Urnenreihengrab ohne Grabmal 50,00 €
Beräumung Urnenwahlgrab bis 1qm mit Grabmal 90,00 €
Beräumung Urnenwahlgrab bis 1qm ohne Grabmal 70,00 €
Beräumung Urnenwahlgrab größer 1qm mit Grabmal 120,00 €
Beräumung Urnenwahlgrab größer 1qm ohne Grabmal 100,00 €
Feierhallennutzung APOLDA (60 Minuten) 160,00 €
je 15 Minuten Verlängerung Feierhallennutzung Apolda 40,00 €
je 30 Minuten Trauerfeier am Grab 45,00 €
Trauerrede am Urnengrab (Friedhofsverwaltung) 15,00 €
Feierhallennutzung Oberroßla 90,00 €
Feierhallennutzung Zottelstedt 90,00 €
Genehmigung einer Einfassung 35,00 €
Genehmigung eines Grabmales 50,00 €
Gewerbegebühr (Einzelauftrag) 20,00 €
Gewerbegebühr (jährlich) 100,00 €
Grabsteinentfernung 25,00 €
Hügelung eines Erdwahlgrabes 50,00 €
Kondolenzmappe 10,00 €
Musikfeier 50,00 €
Nachlassforschung 30,00 €
Orgel 20,00 €
Sargeinstellgebühr pro Tag 15,00 €
Sargträgerdienst je 30 Minuten/Mitarbeiter 20,00 €
sonstige Leistungen je angefangene 15 Minuten 10,00 €
Wartezeit bei vereinbarten Leistungen (z. B. Beisetzungstermine) je angefangene 15 Minuten pro Mitarbeiter 15,00 €
Urnenanforderung 25,00 €
Urneneinstellgebühr nach 21 Tagen 1,00 €
Urnengrab ausschmücken 20,00 €
Urnenversand 40,00 €
Verwaltungsgebühr 15,00 €

§ 5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 21. September 2006 (Beschluss-Nr. 165-XVIII/06 vom 21. Juni 2006) außer Kraft.

Apolda, 17. Januar 2020

Stadt Apolda

Rüdiger Eisenbrand Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Original-Gebührenordnung als PDF

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