Friedhofsgebühren An der Schmücke 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt An der Schmücke · Thüringen · PLZ 06577

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2025
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2025 (beschlossen 26.05.2025, bekanntgemacht 15.08.2025, Amtsblatt 08/2025)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.847,72 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Einfachgrabstätte für 1 Leiche; Urnenbeisetzung erst nach Sargbestattung
📄 § 3 Ziff. 1.2 GebS (Einzelgrabstätte EG)
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.237,34 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Grabstätte (1,00 m x 1,00 m) wird nur als Ganzes vergeben; Beisetzung von bis zu 4 Urnen (Ø 25 cm) möglich;...
📄 § 3 Ziff. 2.1 GebS i.V.m. § 15 Abs. 2 Friedhofssatzung (1. Änderung 2025)
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
887,53 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte; Namensnennung nur auf Antrag möglich
📄 § 3 Ziff. 3.1 GebS (Urnengemeinschaftsgräber)
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
175,06 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Nutzung bis 2 Stunden; samstags 245,08 €
📄 § 3 Ziff. 5.1 GebS

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 2025 (beschlossen 26.05.2025, bekanntgemacht 15.08.2025, Amtsblatt 08/2025) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌‌​​​ Friedhofsgebührensatzung 2025 & 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt An der Schmücke (Amtsblatt 08/2025, Stand 2025)

Jahrgang 7 Freitag, den 15. August 2025 Nummer 8 Gemeinsames Amtsblatt der Stadt An der Schmücke mit den Ortschaften Bretleben, Gorsleben, Hauteroda, Heldrungen, Hemleben, Oldisleben und der Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen Stadt An der Schmücke Amtsblatt der Unterzeichnet von: Rohde, Rebecca

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 Stadt An der Schmücke Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke Sprech- und Öffnungszeiten der Verwaltung Dienstag  von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwochnach Vereinbarung von 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag  von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag  von 09.00 - 12.00 Uhr (Einwohnermeldeamt / Friedhofsverwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung) Sprech- und Öffnungszeiten des Standesamtes Dienstag  von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag  von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung) Sprechzeiten / Kontaktdaten der Schiedsstelle jeden 2. Dienstag im Monat von 17.00 - 18.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Tel.: 034673 / 72132 oder 72-0 E-Mail: [email protected] Kontaktdaten der Stadtverwaltung Zentrale: Tel. 034673 / 72-10 und Fax. 034673 / 72-134 [email protected] www.stadtanderschmuecke.de Die Bürgermeisterin  Tel. 034673 / 72-12 Hauptamt Amtsleiter HauptamtTel. 034673 / 72-270 Sekretariat / Amtsblatt Tel. 034673 / 72-10 Kultur / SchwimmbäderTel. 034673 / 72-11 Personalabteilung  Tel. 034673 / 72-23 SozialesTel. 034673 / 72-18 Einwohnermeldeamt  Tel. 034673 / 72-133 Einwohnermeldeamt  Tel. 034673 / 72-136 Standesamt  Tel. 034673 / 72-17 Friedhofsverwaltung  Tel. 034673 / 72-21 Standesamt und Friedhofsverwaltung Fax 034673 / 72-15 Ordnungsamt Amtsleiter OrdnungsamtTel. 034673 / 72-271 allg. Ordnungsangelegenheiten Tel. 034673 / 72-132 Vollzugsdienst  Tel. 034373 / 72-24 Feuerwehr Tel. 034673 / 99015 Bauamt Amtsleiterin Bauamt  Tel. 034673 / 72-25 HochbauTel. 034673 / 72-138 BauhofleiterTel. 034673 / 72-135 Energiemanager034673 / 72-131 Kämmerei Amtsleiterin KämmereiTel. 034673 / 72-139 Steuerverwaltung  Tel. 034673 / 72-16 Mieten / Pachten / Liegenschaften  Tel. 034673 / 72-26 Haushalt  Tel. 034673 / 72-26 Kassenleiterin  Tel. 034673 / 72-14 Kasse Tel. 034673 / 72-20 Nächster Redaktionsschluss Freitag, den 29.08.2025 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 12.09.2025 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes Stadt An der Schmücke Ausgabe 8/2025 Dienst-, Sprech- und Öffnungszeiten sowie wichtige Ruf-nummern Amtliche Bekanntmachung Stadt An der Schmücke • Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 • 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt An der Schmücke • Friedhofsgebührensatzung der Stadt An der Schmücke • Straßenreinigungssatzung der Stadt An der Schmücke • 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt An der Schmücke • 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt An der Schmücke Der AZV „Thüringer Pforte“ informiert • Mitteilung zur Änderung des Entsorgungsunternehmens für die Fäkalschlammabfuhr im Verbandsgebiet Informationen aus den Ämtern • Jugendseite - Juli 2025 • Das Einwohnermeldeamt informiert Aus unserer Stadt und Gemeinden - Gemeinde Etzleben • Nachruf Bernhard Mendler Aus unseren Vereinen • Angelverein Heldrungen - Nachtangeln • Vereinsjubiläum - 120 Jahre LSG 80 Oberheldrungen Kirchliche Nachrichten • Katholische Gottesdienste und Veranstaltungen in Söm-merda, Kölleda und Bad Frankenhausen • Festgottesdienst in Heldrungen Informationen • Kiesseen sind keine Badegewässer! • Informationen an die Waldbesitzer im Bereich der Ho-hen Schrecke • Schießwarnungen - August 2025 • BdV Leserbrief Gedenktag • BdV Leserbrief Bernburg • Widerrufserklärung zu den geplanten Pflegemaßnah-men eines Kalk-Trockenrasens auf den Flurstücken 140, 141, 142/1, 448 /185 in der Flur 2, Gemarkung Gorsleben Veranstaltungen • Öffentliche Infoveranstaltung LEADER • Seniorennachmittag im Naturschwimmbad Heldrungen • Sommernachtsball Hemleben • Ankündigung Obstbaumschnittkurs-Sommer • LEADER-Projektaufruf und Infoveranstaltung 2025 • Beratungstag mit Stasi Unterlagen • AGATHE Sommer Tour 2025 • AGATHE Bewegte Sprechstunde • Dritter Netzwerkabend für neue Lehrer • Veranstaltungen im Mehrgenerationenhaus in Kindelbrück • Rockpirat in Bretleben Sonstiges • Kultursommer 2025 - Vier Tage voller Kultur, Musik und Lebensfreude • Verleihung der Thüringer Rose • Funkenburgfest in Westgreußen

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 Sprechzeiten / Kontaktdaten des Abwasserzweckverbandes „Thüringer Pforte“ Karl-Marx-Str. 12, 06577 An der Schmücke Zentrale Tel. 034673 / 99879 [email protected] Dienstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstagvon 09.00 - 12.00 Uhr Sprechzeiten / Kontaktdaten des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) Am Westbahnhof, 06556 Artern Zentrale Tel. 03466 / 3290 [email protected] Dienstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Donnerstagvon 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Kontaktdaten der Revierleiter des Thüringer Forstamtes Sondershausen Landeswald / Staatswald - Herr Schenke Handy 0172/3480316 [email protected] Kommunalwald / Privatwald - Herr Scherlitzke Handy 0152/22835245 [email protected] Projekt AGATHE Kyffhäuserkreis AnsprechpartnerTel. 03632 / 741678 [email protected] Blinden- und Sehbehindertenverband Kyffhäuserkreis Carl Corbach Club, Göldnerstr. 6, 99706 Sondershausen Tel. 03633 / 065545 www.bsvt-kyf.de Sprechzeiten: jeden 1. Donnerstagvon 10.00 - 12.00 Uhr Notrufe PolizeiTel. 110 FeuerwehrTel. 112 Medizinischer NotdienstTel. 116 117 KMG Kliniken Bad FrankenhausenTel. 034671 / 650 Frauenhaus SondershausenTel. 0176 / 95297453 Leitstelle NordhausenTel. 03631 / 59330 oder 31 Stör- und Havariedienste KAT ArternHandy 0172 / 7985490 AZV „Thüringer Pforte“Handy 0172 / 8663518 Mitnetz StromTel. 0800 / 2305070 Mitnetz GasTel. 0800 / 2200922 MitgasTel. 0800 / 6861177 Wichtiger Hinweis über die Verarbeitung von Daten im Amtsblatt der Stadt An der Schmücke unter Einhaltung der DSGVO Treten Sie zur Veröffentlichung eines Beitrages im Amtsblatt per E-Mail oder auf andere Weise mit uns in Kontakt, wird Ihre Einverständniserklärung zur Speicherung Ihrer Daten gem. Art. 6 Satz 1 der DSGVO vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass die Einsender von Beiträgen zur Veröffentlichung im Amtsblatt sich verpflichten, die Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen und automatisch in die Datenverarbeitung einwilligen, sowie das Recht auf Datenüber-tragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO vorliegt. Einreichen von Fotos zur Veröffentlichung im Amtsblatt Auf Grund der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist für die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar abge-bildet sind, die Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich. Des Weiteren muss der Urheber namentlich genannt werden. Mit der Übersendung und Bitte um Veröffentlichung eines Fo-tos versichert der Übersender/Einreicher, dass die abgebildete Person mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Die Stadt An der Schmücke geht davon aus, dass mit der Einrei-chung der Beiträge das Einverständnis bereits vorliegt. Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstagvon 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstagvon 09.00 bis 12.00 Uhr Tel. 034673 / 78618 In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an: Polizeistation ArternTel. 0361574 / 365024 Sprechzeiten / Kontaktdaten der Ortschaftsbürgermeister Bretleben[email protected] Herr Hoffmann Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr (oder nach vorheriger Vereinbarung) Tel. 034673 / 78731 - Handy 0152 / 04315322 Gorsleben[email protected] Herr Strickrodt nach vorheriger Vereinbarung Handy 0174 / 4867971 Hauteroda[email protected] Herr Böttcher nach vorheriger Vereinbarung Heldrungen[email protected] Herr Teupner nach vorheriger Vereinbarung Handy 0174/3529707 Hemleben [email protected] Herr Schindler nach vorheriger Vereinbarung Handy 0157 / 55347189 Oldisleben[email protected] Herr Pötzschke jeden 1. Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr Tel. 034673 / 91388 - Handy: 0162 / 9670538 Sprechzeiten / Kontaktdaten der Bürgermeister/in der erfüllenden Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen Etzleben Herr König nur nach vorheriger Vereinbarung Handy 0162 / 9688963 Oberheldrungen Frau Weber nur nach vorheriger Vereinbarung Handy 0151 / 59118159 Öffnungszeiten der Bibliotheken Heldrungen - Hauptstraße 49/50, 06577 An der Schmücke Dienstag von 14.00 - 17.00 Uhr Jugend- und Seniorenclub Heldrungen Schillerstraße 6, 06577 An der Schmücke Tel. 034673 / 78169 [email protected] Jugendclub Frau Faust-Schlenstedt Montag und Donnerstag von 13.00 - 16.30 Uhr in den Ferien gesonderte Öffnungszeiten Krabbelgruppe Donnerstag von 09.30 - 11.00 Uhr Seniorenclub Frau Andrae Montag - Freitag von 13.00 - 18.00 Uhr Projekt Miteinander vor Ort Frau Blunk Donnerstag von 08.00 - 17.00 Uhr Tel. 0152 / 38718995 o. 034673 / 78169 Dorfkümmerin Frau RichterTel. 0156/78824223 Kontaktdaten der Schwimmbäder Nur während der Freibadsaison erreichbar! Oldisleben - Lehmgrubenweg 8, 06577 An der Schmücke Tel. 0151 / 56335754 Oberheldrungen - Dorfstraße 11b, 06577 Oberheldrungen (OT Harras) Tel. 034673 / 77771

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 II. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 18.06.2025, Az.: L.3.1.2010-LG088-03/25, der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungs-pflichtigen Bestandteile. III. Der Haushaltsplan der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser öf-fentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich. An der Schmücke, den 23.07.2025 gez. Silvana Schäffer Bürgermeisterin

  1. 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt An der Schmücke Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemein- de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) sowie des § 33 des Thü- ringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 284) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung am 26.05.2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 - Satzungsänderungen
  2. 1. § 7 Abs. 8 erhält folgende neue Fassung: (8) Für die Durchführung des Verfahrens nach Absatz 1 können die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwV- fG) über die einheitliche Stelle in der jeweils gültigen Fassung angewandt werden.
  3. 2. § 14 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: (2) Wahlgrabstätten werden als Kinder-, Einfach- oder Doppel- grabstätten vergeben. In einer Kinder- bzw. Einfachgrabstätte kann eine Leiche, in einer Doppelgrabstätte können zwei Leichen bestattet werden. In einer Einfachgrabstätte können auf Antrag bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. In einer Doppelgrabstätte können auf Antrag pro Seite bis zu 3 Urnen, insgesamt 6 Urnen, bestattet werden. Bei Einfach- und Doppelgrabstätten ist eine Urnenbeisetzung erst nach Bestattung einer Leiche zugelassen, bei Doppelgrabstätten gilt dies pro Seite.
  4. 3. § 15 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: (2) Urnenwahlgrabstätten sind für die Urnenbeisetzung bestimm- te Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu 4 Urnen mit einem Durchmesser von 25 cm beigesetzt werden. Bei Urnen mit grö- ßerem Durchmesser reduziert sich die Anzahl entsprechend. Eine Beisetzung ist möglich, wenn die Ruhezeit die Nutzungs- dauer nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. Die Urnenwahlgrabstätte hat ein Abmaß von 1,00 m Länge und 1,00 m Breite.
  5. 4. § 15 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung: (5) Für anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten gilt die Rege- lung des Abs. 4 Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass weder eine Kennzeichnung der genauen Lage der Urne noch eine Namensnennung des Verstorbenen an der Stelle der Bei- setzung erfolgt. Die Hinterbliebenen dürfen auf der Grabanlage keine Grabmale errichten oder Anpflanzungen vornehmen. Abweichend von Satz 1 kann auf Antrag des Bestattungspflichtigen eine Namensnen- nung erfolgen, wenn an der Anlage eine entsprechende Mög- lichkeit geschaffen ist. § 17 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: (2) Die Grabmale müssen folgende Mindeststärken aufweisen:
  • ab 0,40 m bis 1,00 m Höhe: 12 cm
  • ab 1,01 m bis 1,50 m Höhe: 16 cm
  • über 1,50 m Höhe: 18 cm

Stadt An der Schmücke Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 I. Der Stadtrat hat am 26.05.2025 mit Beschluss Nr. B 2025/0025 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Haushaltssatzung Stadt An der Schmücke Haushaltssatzung der Stadt An der Schmücke für das Haus-haltsjahr 2025. Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt An der Schmücke mit Be-schluss-Nr.: B 2025/0025 folgende Haushaltssatzung.

§ 1 – Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.423.688 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.664.550 € ab.

§ 2 – Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden

nicht festgesetzt.

§ 4 – Für alle Ortschaften der Stadt an der Schmücke gelten ein-

heitliche Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern. Diese wurden wie folgt in der Hebesatzsatzung vom 24.01.2025 fest-gesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 478 v.H. b) für die Grundstücke (B) 410 v.H. 2. Gewerbesteuer 395 v.H.

§ 5 – Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.737.000 € festgesetzt.

§ 6 – Die Höhe des Kostenersatzes gemäß § 51 Abs. 2 ThürKO beträgt

170.600 €. Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nach-tragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Ein-zelfall 1% des Gesamtvolums des Haushaltplanes, mindestens jedoch 160.000 €, für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.

§ 7 – Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

An der Schmücke, den 23.07.2025 Silvana Schäffer Bürgermeisterin -Siegel-Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 04.06.2025 Von dieser gewürdigt am: 18.06.2025 Bekannt gemacht am: 15.08.2025

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 1.2.1 Nachkauf EG, pro Jahr 73,91 € 1.3 Kindergrabstätte (KG) 1.387,13 € Abmessung: 1,20m x 0,60 m 1.3.1 Nachkauf KG, pro Jahr 55,49 € 2. Wahlgrab für Urnenbeisetzungen (20 jähriges Nutzungsrecht) 2.1 Urnengrabstätte 1.237,34 € Abmessung: 1,00 m x 1,00 m 2.1.2 Nachkauf UG, pro Jahr 61,87 € 3. Urnengemeinschaftsgräber (UGG) 3.1 Bestattung auf UGG, außer UGG Gorsleben 887,53 € 3.2 UGG Gorsleben: ohne Namensstein inkl. Gebühr nach Pkt. 3.1 1.215,71 € 3.3 UGG Gorsleben: Nutzung Namensstein für 2 Urnen inkl. Gebühr nach Pkt. 3.1 1.885,01 € 3.3.1 Verlängerung Nutzung Namensstein für 2 Urnen (pro Jahr) 94,25 € 3.4 UGG Gorsleben: Nutzung Eckstein für 1 Urne inkl. Gebühr nach Pkt. 3.1 1.572,81 € 3.4.1 Verlängerung Nutzung Eckstein für 1 Urne (pro Jahr) 78,64 € 3.5 UGG Bretleben: Namenstafel mit Gra-vur inkl. Gebühr nach Pkt. 3.1 972,41 € 3.6 Verwaltungskosten bei Bestattung mit Namenstafel 56,00 € 4. Urnengrüfte 4.1 öffnen und schließen 86,94 € 4.2 öffnen und schließen bei übergroßen Urnen 113,02 € 4.3 öffnen und schließen an Samstagen 130,40 € 5. Nutzung Trauerhalle für die Bestattung bis 2 Stunden 5.1 Benutzung Trauerhalle 175,06 € 5.2 Benutzung Trauerhalle an Samstagen 245,08 € 6. Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof 6.1 Jahresgebühr Steinmetze, Blumenhäu-ser, sonstige Gewerbetreibende 100,00 € 7. Bearbeitungsgebühren 7.1 Gebühr für vorzeitige Auflösung Nutzungsrecht an Grabstätte 28,00 € 7.2 Gebühr für Aus- und Umbettungsanträge 28,00 € 7.3 Ausstellung einer Graburkunde 10,00 € Grabberäumung 8.1 Doppelgrab 573,66 € 8.2 Einzelgrab 382,44 € 8.3 Kindergrab 344,20 € 8.4 Urnengrab 340,37 €

§ 4 – In-Kraft-Treten

(1) Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntma-chung in Kraft. (2) Zugleich tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt An der Schmücke vom 11.11.2021 außer Kraft. An der Schmücke, den 23.07.2025 Silvana Schäffer Bürgermeisterin (Siegel) Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 12.06.2025 von dieser bestätigt am: 25.06.2025 Bekanntgemacht am: 15.08.2025

  1. 5. § 22 wird um folgenden Abs. 3 ergänzt: (3) Die Entfernung nach Abs. 1 oder Abs. 2 darf nur durch die Stadt oder eine Fachfirma erfolgen.
  2. 6. § 29 Abs. 1 wird um den Buchstaben n) ergänzt, der bishe- rige Buchstabe n) sowie alle nachfolgenden verschieben sich entsprechend:
    • n) Grabmale entgegen § 22 Abs. 3 nicht durch die Stadt oder eine Fachfirma entfernt, Artikel 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. An der Schmücke, den 23.07.2025 Silvana Schäffer Bürgermeisterin
  • Siegel -

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 12.06.2025 Von dieser gewürdigt am: 25.06.2025 Bekanntgemacht am: 15.08.2025 Friedhofsgebührensatzung der Stadt An der Schmücke Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde-und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch

Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288), in

Verbindung mit §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabga-bengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288), und § 33 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 284) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung am 26.05.2025 die folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen

Für die Benutzung der von der Stadt An der Schmücke verwalte-ten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung der Stadt An der Schmücke vom 11.11.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom XX.XX.XXXX werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebüh-ren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebühren-satzung erhoben.

§ 2 – Gebührenschuldner, Entstehung

und Fälligkeit der Gebühr (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, a) die Friedhöfe oder deren Einrichtungen in Anspruch nimmt oder b) eine besondere Leistung der Friedhofsverwaltung beantragt hat oder durch sie unmittelbar begünstigt wird. (2) Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldner. (3) Die Gebührenschuld entsteht mit der Bestattung, mit der Benutzung der Einrichtungen der städtischen Friedhöfe, mit der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Friedhofsver-waltung oder mit dem Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte. (4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebüh-renbescheides fällig.

§ 3 – Gebührenverzeichnis

Es werden folgende Gebühren erhoben: Bezeichnung Betrag 1. Wahlgräber für Erdbestattungen (25 jähriges Nutzungsrecht) 1.1 Doppelgrabstätten (DG) 2.826,08 € Abmessung: 2,20 m x 2,00 m 1.1.1 Nachkauf DG, pro Jahr 113,04 € 1.2 Einzelgrabstätten (EG) 1.847,72€ Abmessung: 2,00 m x 0,90 m,

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 die durch diese Satzung begründeten Verpflichtungen vertraglich übernommen haben und wenn dazu die Gemeinde/Stadt ihre jederzeit frei widerrufliche Genehmigung erteilt hat. (2) Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, die Pflichten persönlich zu erfüllen, muss er sich Dritter bedienen. Ihre Verant-wortlichkeit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Reinigungs-pflichten entfällt durch die Beauftragung Dritter nicht. (3) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschlie-ßenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grund-stück (Vorderliegergrundstück) und die dahinterliegenden Grund-stücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße oder einen öffentli-chen Weg angrenzen. Die Grundstücke bilden auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere Straßen er-schlossen werden. Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grundstücke dann, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser Straße zugekehrten Seite hinter dem Vorderlieger-grundstück liegen.

§ 4 – Umfang der Reinigungspflicht

Die Reinigungspflicht umfasst a) die allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 bis 6) und b) den Winterdienst (§§ 7 und 8). II Allgemeine Straßenreinigung

§ 5 – Art und Umfang der allgemeinen Straßenreinigung

(1) Als Reinigungsfläche gelten die Teile des Gehweges und der Fahrbahn der öffentlichen Straße, die sich zwischen den End-punkten der zur Straße angrenzenden Grundstücksseite aus senkrecht bis zur Straßenmitte (einschließlich Gosse und Park-flächen) befinden. Wird ein Grundstück über mehrere öffentliche Straßen erschlossen und liegt an diese an, ist jede dieser Straßen zu reinigen. Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die Reini-gungsfläche nach Satz 1 auf den ganzen das Eckgrundstück umschließenden Teil der öffentlichen Straße, einschließlich der Straßenkreuzung, jeweils bis zur Straßenmitte. (2) Die Reinigung ist so durchzuführen, dass entstandene Verun-reinigungen von den zu reinigenden Flächen zu entfernen sind. Hierzu gehört insbesondere auch die Beseitigung von Wild-wuchs, wobei der Einsatz von Herbiziden oder anderen che-mischen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt ist. Belästigende Staubentwicklungen sind zu vermeiden. (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die die Straße nicht beschädigen. (4) Der Straßenkehricht bzw. die von der Straße entfernten Ge-genstände sind nach den abfallrechtlichen Vorschriften zu ent-sorgen. Er darf weder den Einrichtungen des Nachbarn, noch Straßenrinnen und Straßeneinläufen, sonstigen Entwässerungs-anlagen, offenen Abwassergräben, öffentlich aufgestellten Ein-richtungen (z. B. Papierkörbe und Sammelcontainer) zugeführt werden.

§ 6 – Reinigungszeiten

(1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den nor-malen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Verpflichteten nach dem jeweiligen Bedarf, mindestens aber einmal monatlich zu reinigen. (2) Darüber hinaus kann die Stadt bestimmen, dass in beson-deren Fällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfeste, Umzü-ge und ähnliches) einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müssen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt zu machen. (3) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz, § 7 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz und § 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung bleibt unberührt. III Winterdienst

§ 7 – Schneeräumung

(1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten nach § 3 bei Schneefall die Gehwege und Zu-gänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt An der Schmücke Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Ge-setzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), und des § 49 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 290), hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in seiner Sitzung am 26.05.2025 folgende Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt An der Schmücke beschlossen: I Allgemeine Bestimmungen

§ 1 – Übertragung der Reinigungspflicht

Die Gemeinden haben gemäß § 49 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Gemeinden sind gemäß § 49 Abs. 5 ThürStrG berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentli-che Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen. Die Stadt An der Schmücke überträgt die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 49 Abs. 1 bis 3 ThürStrG nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.

§ 2 – Gegenstand der Reinigungspflicht

(1) Zu reinigen sind alle öffentlichen Straßen innerhalb der ge-schlossenen Ortslage (§ 49 Abs. 1 ThürStrG). Die Bestimmung der öffentlichen Straßen regelt sich nach den Maßgaben des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) - bzw. dem Bundesfern-straßengesetz (FStrG). Danach sind öffentliche Straßen diejeni-gen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr nach dem ThürStrG bzw. dem FStrG gewidmet sind. Zur öffentlichen Straße gehören der Gehweg, die Fahrbahn mit Straßenrinne und die weiteren Teile gemäß § 2 Abs. 2 ThürStrG bzw. § 1 Abs. 4 FStrG wie Gräben, Böschungen, Rand- und Sicherheitsstreifen. (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: a) die Fahrbahnen einschließlich Radwege, b) die Parkplätze, c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle d) die Gehwege und Schrammborde, e) Böschungen, Stützmauern und ähnliches, f) die Überwege. (3) Gehweg ist der Straßenteil, der erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt ist und dessen Benutzung für Fußgänger vorgese-hen und geboten ist. Zum Gehweg gehören auch die Teile, die gleichzeitig als Radweg (gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege) ausgewiesen sind sowie Haltestellen öffentlicher Ver-kehrsmittel. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, sog. Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung. (4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege. (5) Fahrbahn ist der Straßenteil, dessen Benutzung durch Fahr-zeuge (fließender und ruhender Verkehr) vorgesehen und gebo-ten ist. Zur Fahrbahn gehören auch Fahrbahnrinnen, Bordstein-kanten und Parkbuchten.

§ 3 – Verpflichtete

(1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1 bezeich-neten Grundstücke sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff BGB, Wohnungsberechtigten nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstückes vertraglich Berechtigte. Gleiches gilt für sonstige Besitzer, die das Grundstück gebrauchen, wenn sie

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025

§ 10 – Vorsorgemaßnahmen, besondere Verschmutzungen

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen und zu beschädigen oder zu zerstören. (2) Es ist geboten, Fahrzeugladungen, die zu Verschmutzungen der Straße führen können, abzudecken oder auf sonstige geeig-nete Weise zu sichern. Stark verschmutzte Reifen sind vor der Auffahrt auf öffentliche Straße zu reinigen. (3) Entstehen außergewöhnliche Verunreinigungen der Straße, beispielsweise durch Straßenfeste, kulturelle oder sportliche Ver-anstaltungen, das Vorhandensein von Schaubuden, Verkaufs-ständen, Baustellen und dergl. oder durch sonstige Anlagen oder Einrichtungen, hat der Veranstalter bzw. Verursacher die außergewöhnliche Verunreinigung unverzüglich auf seine Kosten gem.

§ 17 Thür

StrG zu beseitigen. (4) Von Besitzern als Abfall deklarierte Gegenstände dürfen ohne Erlaubnis nicht auf die öffentliche Straße gebracht oder abge-lagert werden. (5) Beseitigt der Verursacher eine außergewöhnliche Verunreini-gung nicht unverzüglich, kann die Reinigung auf dessen Kosten durch die Stadtverwaltung An der Schmücke im Rahmen einer Ersatzvornahme veranlasst werden.

§ 11 – Ordnungswidrigkeiten

(1) Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vor-schriften dieser Satzung können gemäß § 19 Thüringer Kom-munalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 OWiG ist die Stadt An der Schmücke. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen §§ 5 und 6 als Reinigungspflichtiger nach § 3 die ihm auferlegte öffentliche Straßenreinigung in einem Abstand einem Monat nicht oder ungenügend durchführt oder che-mische Mittel einsetzt; 2. entgegen §§ 7 und 8 als Winterdienstpflichtiger die Gehwe-ge und Übergänge im Winter nicht oder ungenügend von Schnee bzw. Eis räumt oder bei Glätte nicht ausreichend streut oder Schnee bzw. Eis falsch ablagert; 3. entgegen §§ 7 und 8 als Winterdienstpflichtiger nicht in-nerhalb der festgelegten Zeiten seinen Verpflichtungen zum Räumen und Streuen nachkommt; 4. entgegen § 8 Abs. 4 Streumaterial nicht sachgerecht ver-wendet oder nach Beendigung der Wintersaison nicht un-verzüglich beseitigt; 5. entgegen § 10 Abs. 1 bis 4 eine öffentliche Straße mehr als nach den Umständen unvermeidbar verunreinigt oder verunreinigen lässt und / oder eine über das übliche Maß hi-nausgehende verursachte Verunreinigung einer öffentlichen Straße nicht unverzüglich beseitigt.

§ 12 – Zwangsmaßnahmen

Die Vollstreckung der nach dieser Satzung ergangenen Verwal-tungsverfügungen erfolgt nach dem Thüringer Verwaltungszu-stellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der jeweils aktuellen Fassung mittels Ersatzvornahme auf Kosten des Ver-pflichteten oder Festsetzung eines Zwangsgeldes. Das Zwangs-geld kann wiederholt werden.

§ 13 – Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.03.2021 außer Kraft. An der Schmücke, den 23.07.2025 Silvana Schäffer Bürgermeisterin

  • Siegel -

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 12.06.2025 von dieser gewürdigt am: 25.06.2025 bekannt gemacht am: 15.08.2025 Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. (2) Die von Schnee beräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchge-hende passierbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon beste-hende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück an-passen. (3) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,5 m zu räumen. (4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit möglich und zumutbar - zu lösen und abzulagern. (5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigen-den Schnees und der Eisstücke auf privaten Flächen, außerhalb des Verkehrsraumes, nicht zugemutet werden kann, darf die-ser auch auf Verkehrsflächen abgelagert werden. Die Fahrbahn soll dafür nicht in Anspruch genommen werden. Dazu ist der Schnee am Gehwegrand, welcher der Fahrbahn zugewandt ist, anzuhäufen. Die Ablagerung am Fahrbahnrand ist nur in Ausnah-mefällen gestattet, wenn dabei der Fußgänger- und Fahrzeugver-kehr nicht gefährdet werden. Auch Straßeneinläufe, Hydranten, Ein- und Ausfahrten, Durchgänge und Übergänge zur anderen Straßenseite sowie Radwege müssen freibleiben. Bei Tauwetter ist im Besonderen auf freie Straßeneinläufe zu achten, damit das Schmelzwasser abfließen kann. (6) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtun-gen gelten für die Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr. Die Verpflichtung zur Räumung ist unverzüglich nach Beendi-gung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in an-gemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen. Dauert der Schneefall über 19:00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall ein, so ist der Winterdienst bis 7:00 Uhr durch-zuführen.

§ 8 – Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Geh-wege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang so zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. (2) Bei Eisglätte sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen. Noch nicht vollständig aus-gebaute fertiggestellte Gehwege müssen in einer Mindesttiefe von 1,5 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 7 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 7 zu räumende Flä-che abgestumpft zu werden. (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreu-en nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. (5) Auftauendes Eis auf den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des

§ 7 Abs. 5 zu beseitigen.

(6) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht be-schädigen. (7) Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich zu bestreuen, bei Bedarf auch wiederholt. § 7 Abs. 6 gilt entsprechend. IV Schlussvorschriften

§ 9 – Ausnahmen

Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des allge-meinen Wohles die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befeiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Stadtverwaltung An der Schmücke zu stellen. Die Befreiung kann befristet unter Bedin-gungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 (2) Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienst-ausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Stadtratsmitglieder, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens acht Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt. (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Stadtratsmitglieder sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Ver-dienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reise-kosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine Entschädigung nach Maßgabe der Wahlentschädigungssatzung in der jeweils gültigen Fassung. (5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hier-durch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhält der Vorsitzende eines Ausschusses oder dessen Stellver-treter für die Führung der Sitzung, eine zusätzliche Entschädi-gung von 20,00 Euro. (6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschä-digung: der ehrenamtliche Erste Beigeordnete erhält den gesetzli-chen Mindestbetrag nach § 2 Abs. 1 und 2 der ThürAufEVO in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Höchstbetrages für einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer Gemeinde mit mehr als 5.000 Einwohnern. Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu prüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAu-fEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen. (7) Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten auf Grundlage § 13 Abs. 1 ThürKO in der jeweils geltenden Fassung für ihre ehrenamt-liche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Ortschaftsrates als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 30,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Ortschaftsrates. Nimmt ein Mitglied des Ortschaftsrates an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. (8) Ortschaftsratsmitglieder, welche zum Schriftführer bestimmt sind, erhalten je Sitzung eine zusätzliche Entschädigung von 15,00 Euro. (9) Die in den Ortschaften mit Inkrafttreten dieser Satzung tä-tigen ehrenamtlichen Ortschronisten erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50,00 €.

Artikel 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. An der Schmücke, den 23.07.2025 Silvana Schäffer Bürgermeisterin

  • Siegel -

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 12.06.2025 Von dieser gewürdigt am: 25.06.2025 Bekanntgemacht am: 15.08.2025

  1. 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt An der Schmücke Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Ge- meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
  • ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der

Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung am 26.05.2025 die folgende Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1 - Satzungsänderungen

§ 14 erhält folgende neue Fassung:

(1) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschä-digung: die Ortschaftsbürgermeister der Ortschaften nach § 4 die-ser Satzung und nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Beträge: Ortschaft Bretleben: 745,00 Euro Ortschaft Gorsleben: 745,00 Euro Ortschaft Hauteroda: 385,00 Euro Ortschaft Heldrungen: 995,00 Euro Ortschaft Hemleben: 385,00 Euro Ortschaft Oldisleben: 995,00 Euro Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprü-fen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der ThürAufEVO die festgesetzte Aufwandsentschädi-gung, ist diese neu festzusetzen.

Artikel 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft. An der Schmücke, den 23.07.2025 Silvana Schäffer Bürgermeisterin

  • Siegel -

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 12.06.2025 Von dieser gewürdigt am: 25.06.2025 Bekanntgemacht am: 15.08.2025

  1. 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt An der Schmücke Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Ge- meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
  • ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der

Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung am 26.05.2025 die folgende Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1 - Satzungsänderungen

§ 14 erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mit-wirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 75,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzun-gen des Stadtrats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 ist jährlich zu über-prüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 5 der Thü-ringer Verordnung über Höchstsätze für die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungsverordnung - ThürEntschVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen. Für die Teilnahme an einer Sitzung nach § 36a Absatz 1 Satz 1 ThürKO sowie die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach

§ 36a Absatz 2 ThürKO wird gleichermaßen die Entschädigung

gewährt.

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffent-lich aus: Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrun-gen“ der Stadt An der Schmücke mit Aussagen zu den Schutz-gütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter mit integriertem Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und NATURA2000- Erheblichkeitseinschätzung sowie die wesentlichen, bereits vor-liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Boden-schutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissions-schutz, Wasserrecht, Bergrecht, archäologische Denkmalpflege, Ver- und Entsorgung. Anlage: Übersichts- und Lageplan gez. Schäffer Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachung der Stadt An der Schmücke Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ge-mäß § 3 (2) BauGB Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennut-zungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren ge-mäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Amtliche Bekanntmachung der Stadt An der Schmücke Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ge-mäß § 3 (2) BauGB Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mitveröffent-lichten Planskizze ersichtlich. Wesentliches Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Photovoltaik- Frei-flächenanlage in einer Größe von ca. 26,4 ha nordöstlich der Ortslage Braunsroda. In seiner Sitzung am 24.07.2025 hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke dem Planentwurf des Bebau-ungsplanes mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Veröffent-lichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem.

§ 3 (2) BauGB beschlossen. Außerdem wurde in der Sitzung

beschlossen, dass das Planverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt werden soll. Ein erforderlicher Durch-führungsvertrag zur Umsetzung des Vorhabens zwischen der Stadt An der Schmücke und dem Vorhabenträger wird abge-schlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Hel-drungen“ der Stadt An der Schmücke, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und NA-TURA 2000 Erheblichkeitseinschätzung wird gemäß § 3 (2) BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht. https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/ heldrungen.html Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungs-unterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle inner-halb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminab-sprache möglich: Ort: Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Hel-drungen) Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an [email protected] erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Nieder-schrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 Der AZV „Thüringer Pforte“ informiert Mitteilung zur Änderung des Entsorgungsunternehmens für die Fäkalschlammabfuhr im Verbandsgebiet Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass sich das Ent-sorgungsunternehmen für die Fäkalschlammabfuhr in unserem Verbandsgebiet zum 01.08.2025 ändert. Die Entsorgung des Fäkalschlamms wird ab diesem Zeitpunkt durch die Firma Weimann, Containerdienst, Umwelt- und Kanaldienstleistung aus Topfstedt (Tel.: 03636/700500) durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass ab dem genannten Datum sämtliche Terminabsprachen direkt über den neuen Entsorger erfolgen. Die Umstellung erfolgt im Rahmen einer Neuvergabe der Dienst-leistung, um eine zuverlässige und fachgerechte Entsorgung auch weiterhin sicherzustellen. Wir bitten alle betroffenen Haus-halte und Einrichtungen, dies bei zukünftigen Entsorgungster-minen zu berücksichtigen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ Wesentliches Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Photovoltaik- Frei-flächenanlage in einer Größe von ca. 26,4 ha nordöstlich der Ortslage Braunsroda. Parallel zur 3. Änderung des Flächennut-zungsplanes erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ge-markung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke. In seiner Sitzung am 24.07.2025 hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke dem Planentwurf der 3. Änderung des Flächen-nutzungsplanes mit Begründung inkl. Anlage und Umweltbe-richt zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke, beste-hend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlage sowie dem Umweltbericht wird gemäß § 3 (2) BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht. https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/ heldrungen.html Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungs-unterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle inner-halb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminab-sprache möglich: Ort: Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an [email protected] erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Nieder-schrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberück-sichtigt bleiben können. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffent-lich aus: Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Hel-drungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter so-wie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffent-licher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geolo-gie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, Bergrecht, archäologische Denkmalpflege, Ver- und Entsorgung. Anlage: Übersichts- und Lageplan gez. Schäffer Bürgermeisterin

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 Informationen aus den Ämtern

Stadt An der Schmücke

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Nr. 8/2025 Gemeinde Etzleben In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Bernhard Mendler

  • 08. Januar 1949

der am 29. Juni 2025 verstorben ist. Über Jahrzehnte warst Du ein fester Bestandteil unserer Dorfgemeinschaft, nicht nur durch Dein handwerkliches Geschick, sondern vor allem durch Deine herzliche, hilfsbereite Art. Ob Nachbarschaftshilfe, Vereinsarbeit oder spontane Unterstützung: auf Dich war immer Verlass. In der Freiwilligen Feuerwehr und im Feuerwehrverein warst Du mit Leib und Seele aktiv. Mit Tatkraft, Einsatzbereitschaft und einem großen Herz hast Du unser Dorf auf besondere Weise geprägt. Dein Engagement werden wir nie vergessen! Wir verlieren nicht nur einen engagierten Mitbürger, sondern einen Freund. Wir vermissen Dich! Unser tiefes Mitgefühl gilt der Familie und allen Angehörigen. Deine Gemeinde Etzleben im Namen der Vereine, der Freiwilligen Feuerwehr, des Gemeinderates und Bürgermeister Torsten König Nachruf In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Bernhard Mendler

  • 08. Januar 1949

der am 29. Juni 2025 verstorben ist. Über Jahrzehnte warst Du ein fester Bestandteil unserer Dorfg fg f emeinschaft, nicht nur durch Dein handwerkliches Geschick, sondern vor allem durch Deine herzliche, hilfsbereite Art. Ob Nachbarschaftshilfe, Vereinsarbeit oder spontane Unterstützung: auf Dich war immer Verlass. In der Freiwilligen Feuerwehr und im Feuerwehrverein warst Du mit Leib und Seele aktiv. Mit Tatkraft, Einsatzbereitschaft und einem großen Herz hast Du unser Dorf auf besondere Weise geprägt. Dein Engagement werden wir nie vergessen! Wir verlieren nicht nur einen engagierten Mitbürger,r,r sondern einen Freund. Wir vermissen Dich! Unser tiefes Mitgefühl gilt der Familie und allen Angehörigen. Deine Gemeinde Etzleben im Namen der Vereine, der Freiwilligen Feuerwehr,r,r des Gemeinderates und Bürgermeister Torsten König Nachruf Das Einwohnermeldeamt informiert Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte beachten Sie, dass zur Zeit im Einwohnermeldeamt keine Fotos von Kleinkindern (bis ca. 2 Jahre) angefertigt können. Unter nachfolgender Website können Sie einen Fotografen ab-fragen, welcher digitale Lichtbilder anfertigt: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ Ihr Einwohnermeldeamt Stadt An der Schmücke ThINKA - Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung ThINKA - Wir sind für Sie da! Ein neues Angebot an der Schmücke Seit kurzem gibt es das Projekt ThINKA auch hier bei uns an der Schmücke. Wir möchten Menschen helfen, die gerade Unterstützung brau-chen - kostenlos und vertraulich. Was wir tun: Wir hören zu und helfen z.B. bei: Anträgen z.B. Jobcenter, Wohngeld, … Wohnungssuche oder Problemen mit der Wohnung Gesprächen, wenn man Sorgen oder Stress hat Vermittlung an andere Beratungsstellen, Behörden, … Angebote im Ort schaffen, um neue Leute kennenzulernen, aktiv zu werden Für wen ist ThINKA da? Für alle Menschen an der Schmücke, die Unterstützung brauchen oder jemanden zum Reden suchen

  • egal wie alt oder aus welchem Land.

Wo finden Sie uns? Schillerstraße 6 06577 An der Schmücke (Jugend- und Seniorenzentrum) Kommen Sie gerne vorbei - wir freuen uns auf Sie! Impressum Amtsblatt der Stadt An der Schmücke und der Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen Herausgeber: Stadt An der Schmücke und die Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50

  • 21 Verantwortlich für den amtlichenTeil: die Bürgermeister der Stadt An der Schmücke,

der Gemeinde Oberheldrungen und der Gemeinde Etzleben, erreichbar unter der Anschrift der Stadt An der Schmücke Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: LINUS WITTICH Medi-en KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, erreichbar unter Tel.: 0 36 77 / 20 50 - 0, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann – Er-reichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Ver-lag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vor-gegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffen-heit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Dies-bezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich 1x, Das Amtsblatt der Stadt An der Schmücke und den Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen wird als elektronische Ausgabe im Internet auf https://www.stadtanderschmuecke.de/amtsblatt/index.php veröffentlicht.Das dort eingestellte elektronische PDF-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Nutzung des elektroni-schen Dokuments ist kostenfrei. Bei Bedarf kann die elektronische Ausgabe des Amtsblattes während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung kostenfrei eingesehen werden. Darüber hin-aus besteht die Möglichkeit einen Ausdruck der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes gegen Kostenerstattung zu erhalten. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/ politische Gruppierung verantwortlich.

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Nr. 8/2025 Kein Eintritt | Keine Standgebühr | Keine Gewerbetreibenden | Nur Trödelkram Name: ………………………………………………………. Vorname: …………………………………………………….. Anschrift: ……………………………………………………………………………………………………………………………. Ich/ Wir möchte/n mit einem Stand von ca. ………… Metern am 3. Naturschwimmbad-Flohmarkt teilnehmen. Mir/ Uns ist bewusst, dass gewerblich tätige Verkäufer nicht für diesen Flohmarkt zugelassen sind und dass auch keine Neuware verkauft werden darf. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für den eventuellen Verlust von Waren oder Gütern. …………………….………………………………….………… , den …………..……………………... 2025 ………………...…………………………………………………………… Ort Datum Unterschrift Anmeldungen bitte in den Briefkasten am Schwimmbad einwerfen oder per Mail an: [email protected] Einlass für alle Hobbytrödler zum Stellplatz ist am 13.09.2025 ab 7.00 Uhr (vorheriges Erscheinen ist Zeitverschwendung) Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltung wird fotografiert und gefilmt. Das Foto- und Filmmaterial wird vom Förderverein Naturschwimmbad Heldrungen e.V. zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. zur Veröffentlichung in Printmedien, im Internet oder in sozialen Medien verwendet. ANMELDUNG 13.09.2025 | 09 BIS 15 UHR OLDISLEBENER WEG 22 | 06577 AN DER SCHMÜCKE ANMELDUNGEN PER MAIL AN: [email protected]

  1. 3. FLOHMARKT IM NATURSCHWIMMBAD HELDRUNGEN Aus unseren Vereinen

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Nr. 8/2025 Die alten Herren rundeten mit einem Turnier am Abend, an dem acht Mannschaften teilnahmen, den Tag ab. Der Sonntag begann mit einem Turnier der B Junioren. Parallel zelebrierte die Band WO-HA-JO den Frühschoppen. Eine Gulaschkanone sorgte noch für die Mittagsverpflegung und am Nachmittag ließ man das Wochenende ausklingen. Für Spiel und Spaß für Jung und Alt sorgten das gesamte Wo-chenende über eine Hüpfburg sowie ein Kinderkarussell, wel-ches vom Country-Club aus Heldrungen zur Verfügung gestellt wurde. Kinderschminken, Feuerwehr-Rundfahrten, Zuckerwatte sowie musikalische Unterhaltung durch DJ John Player und WO-HA-JO bescherten allen Beteiligten eine Menge Spaß. Auch wenn das Jubiläum ein Anlass zum Feiern der zurück-liegenden Erfolge ist, blickt der Verein gleichzeitig positiv und motiviert in die Zukunft. Die bestehende Nachwuchsarbeit gilt es weiter voranzutreiben. Der Verein ist zuversichtlich, dass er auch in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle in der Ge-meinschaft spielen wird und freut sich auf viele weitere erfolg-reiche Jahre. Ein herzlicher Dank geht an alle Mitglieder, Förderer, Sponsoren und Freunde des Vereins, die das Jubiläum durch ihr Engage-ment und ihre Unterstützung erst möglich gemacht haben. Im Namen des Vorstands Christopher Plischka Katholische Gottesdienste und Veranstaltungen in Sömmerda, Kölleda und Bad Frankenhausen vom 08.08.2025 bis 12.09.2025 Freitag 08.08.2025 18:00 Uhr Helfer-Dank für den Kirchort Sömmerda im Pfarrhaus in Sömmerda Samstag 09.08.2025 18:00 Uhr Gottesdienst in Kölleda Sonntag 10.08.2025 10:30 Uhr Gottesdienste in Sömmerda und Bad Franken-hausen 14:00 Uhr Fest-Gottesdienst zum Patronatsfest in der Klosterkirche in Werningshausen, anschl. Gemeindefest im Klosterpark Dienstag 12.08.2025 19:00 Uhr Sitzung des Pfarreirates der Pfarrei Sömmerda im Pfarrhaus in Sömmerda Samstag 16.08.2025 18:00 Uhr Gottesdienst in Kölleda 19:00 Uhr Sommer-Orgel-Konzert in der Pfarrkirche „ St. Franziskus von Assisi“ in Sömmerda Sonntag 17.08.2025 10:30 Uhr Gottesdienst in Sömmerda 14:00 Uhr Fest-Gottesdienst zum Patronatsfest und 95 Jahre Kirchweihe in Bad Frankenhausen, anschl. Gemeindefest Samstag 23.08.2025 18:00 Uhr Gottesdienst in Kölleda Sonntag 24.08.2025 10:30 Uhr Gottesdienste in Sömmerda und Bad Frankenhausen Samstag 30.08.2025 18:00 Uhr Gottesdienst in Kölleda Sonntag 31.08.2025 10:30 Uhr Gottesdienste in Sömmerda und Bad Frankenhausen 17:00 Uhr Vesper in der Krypta des Klosterturmes in Göllingen Nachtangeln der Jugendgruppe des Angelvereins Heldrungen e.V. Pünktlich zum Beginn der Sommerferien veranstaltete die Ju-gendgruppe des Angelvereins Heldrungen e.V. ein gemeinsames Nachtangeln am Vereinsgewässer. Bei bestem Wetter verbrach-ten die Jugendlichen einen abwechslungsreichen Abend mit viel Freude, spannenden Angelmomenten und einem gelungenen Gemeinschaftserlebnis. Besonders erfreulich: Die Jugendgruppe konnte mit neuen Ver-einsjacken und T-Shirts ausgestattet werden. Die Anschaffung wurde durch die freundliche Unterstützung von Physiotherapie Nickmann, Nickmann Landschaftsbau, der Kyffhäuser-Spar-kasse sowie der Allianz Versicherung Marcel Daßler ermöglicht. Für das leibliche Wohl am nächsten Morgen sorgte die Meister-bäckerei Hengstermann, die ein reichhaltiges Frühstück bereit-stellte - ein großes Dankeschön dafür. Ein herzliches Dankeschön gilt zudem den Vereinsmitgliedern Dominik Koppo und Steffen Rumpf, die die Betreuung übernom-men und das Nachtangeln organisiert haben. Der Angelverein Heldrungen e.V. legt großen Wert auf die Nach-wuchsarbeit. Kinder und Jugendliche, die Interesse am Angel-sport haben, sind in der Jugendgruppe jederzeit willkommen. Vereinsjubiläum: 120 Jahre LSG 80 Oberheldrungen Eine Zeitreise voller Tradition und Fortschritt Der LSG 80 Oberheldrungen feierte vom 27.06.-29.06.2025 sein 120-jähriges Bestehen. Über ein Jahrhundert Vereinsgeschichte, das von Engagement, Gemeinschaft und zahlreichen Erfolgen geprägt ist. Aus diesem Anlass lud der Verein zu einem Festwo-chenende mit vielfältigem Programm ein. Der Verein wurde 1905 ins Leben gerufen. Ursprünglich als Turnverein gegründet, hat sich dieser im Laufe der Jahre zu einer festen Größe in Oberheldrungen entwickelt. Im Jahr 1980 erfolgte die Umbenennung von BSG Traktor Oberheldrungen in den heutigen Vereinsnamen Landsportgemeinschaft 80 Ober-heldrungen. Während früher Handball, Tischtennis und sogar Judo zu den Sparten des Vereins zählten, ist man bei der LSG heute stolz auf die verbliebenen Abteilungen Fußball, Kegeln und Laufen, sowie die Gymnastikgruppe, die es ebenfalls schon über 50 Jahre gibt. Diese Erfolge wären ohne den unermüdlichen Einsatz der Mitglieder und die Unterstützung durch Förderer nicht möglich gewesen. Das Jubiläumswochenende begann am Freitagabend mit ei-nem Fußballspiel der Auswahlmannschaften „Kyffhäuser“ ge-gen „Nordhäuser“, welches von über 300 Zuschauern besucht wurde. Am Samstag, den 28.06.25 ging es mit einem Turnier- und Fa-milientag weiter. Am Vormittag fand das Turnier der F- und E1 Junioren statt. Ein paar Worte zur Chronik mit anschließender Ausstellung in der Halle durften bei diesem Jubiläum natürlich auch nicht fehlen. Am Nachmittag waren dann die D- und E2 Junioren an der Reihe.

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Nr. 8/2025 Da viele Gäste erwartet werden, bitten wir alle Besuchenden auf dem Parkplatz am Arternschen Tor zu parken. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda Kiesseen sind keine Badegewässer!!! LEBENSGEFAHR!! Hiermit wird darauf hingewiesen, dass das unbefugte Betreten und Befahren des gesamten Betriebsgeländes sowie das Baden in den Gewässern des Kieswerkes Oldisleben VERBOTEN sind. Im Kieswerk drohen vielfältige Gefahren für Leib und Leben - u.a. Absturz- und Verschüttungsgefahren -, die für Betriebsfremde nicht abschätzbar sind. Bei Zuwiderhandlungen wird vom Hausrecht Gebrauch ge-macht. Geschäftsleitung Mitteldeutsche Baustoffe GmbH 06193 Petersberg OT Sennewitz Stellenausschreibung Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband Artern beabsichtigt zum nächstmöglichen Termin folgende Stelle zu besetzen: Bauleiter/in (m/w/d) Weitere Informationen unter www.kat-artern.de Kyffhäuser Abwasser- und Bartels Trinkwasserverband Werkleiter Dienstag 02.09.2025 14:00 Uhr Gottesdienst in Sömmerda, anschl. Seniorennachmittag im Pfarrhaus Mittwoch 03.09.2025 16:30 Uhr Treffen der Diakonats- und Kommunion-Helfer im Pfarrhaus in Sömmerda Samstag 06.09.2025 18:00 Uhr Gottesdienst in Kölleda Sonntag 07.09.2025 10:00 Uhr Gottesdienste in Sömmerda und Bad Frankenhausen Dienstag 09.09.2025 14:00 Uhr Gottesdienst in Bad Frankenhausen, anschl. Seniorennachmittag im Gemeindesaal Donnerstag 11.09.2025 17:00 Uhr Sitzung des Kirchenvorstandes der Pfarrei Sömmerda im Pfarrhaus in Sömmerda Samstag 13.09.2025 10:30 Uhr Kreuzwegandacht im Bachraer Wald 14:00 Uhr Fest-Gottesdienst zum Patronatsfest in Greu-ßen, anschl. Gemeindefest 18:00 Uhr Gottesdienst in Kölleda Dienstags 19:15 Uhr Chorprobe im Pfarrhaus in Sömmerda Änderungen vorbehalten Katholisches Pfarramt „St. Franziskus von Assisi“ Sömmerda, Weißenseer Str. 44, 99610 Sömmerda Pfarrbeauftragter für die Pfarrei SÖM: Tel.: (03634) 3166 - 601 Diakon Martin Knauft E-Mail: [email protected] Kooperator: Pfarrer Jeevan Kumar Mayaluru Tel.: (03634) 3166 – 602 E-Mail: [email protected] Büro Sömmerda Tel. mit AB: (03634) 3166 - 600 E-Mail Pfarrei Sömmerda: [email protected] Homepage Pfarrei Sömmerda: www.franziskus-pfarrei.de Ansprechperson Prävention: Anita Köhler [email protected] Kirchentag in Heldrungen „Schenke mir ein hörendes Herz“ - 31. August Festgottesdienst in Heldrungen Vom 29.-31. August feiern wir unter dem Motto „Schafft Recht und Gerechtigkeit“ Kreiskirchentag in Stolberg, Allstedt und Hel-drungen. In Gottesdiensten, Podiumsdiskussionen, Theater und Bibelarbeiten hören wir von Thomas Müntzer, sehen, wie die Zeit damals war und diskutieren, was Gerechtigkeit heute sein kann. Am 31. August um 10.30 Uhr feiern wir auf der Wasserburg in Heldrungen den Abschluss des Kreiskirchentages mit einem großen Festgottesdienst. Schenke mir ein hörendes Herz ist unser Motto, ein Herz, mit dem wir einander zuhören, ein Herz, mit dem wir darauf hören, was gerecht ist und danach handeln können. Landesbischof Friedrich Kramer wird zu Gast sein und predigen. Begleitet von Posaunenchor und Band singen wir ge-meinsam und wollen mit unseren Herzen hören. Im Anschluss essen wir gemeinsam Mittag und lassen den Kreis-kirchentag ausklingen.

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Nr. 8/2025 Zum Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung Jedes Jahr am 20. Juni begehen die Heimatfreunde seit dem Jahr 2015 in Sömmerda und Sondershausen an den Gedenk-stätten mit einer feierlichen Kranzniederlegung den Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung. Dies tun wir besonders in diesem Jahr, da sich der nationale Gedenktag zum zehnten Mal jährt und die Flucht und Vertrei-bung achtzig Jahre her sind, zum Vermächtnis unserer gefallenen Heimatfreunde. Gabriele Heßner Öffentlichkeitsarbeit Information an die Waldbesitzer im Bereich Hohe Schrecke Am 18. Oktober 2025 findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr der Hohe Schrecke Waldlauf statt. Veranstalter ist der Verein LSG 80 Oberheldrungen. Start und Ziel befinden sich auf dem Gelände der LSG 80 in Oberheldrungen. Die geplanten Streckenverläufe sind auf der Veranstaltungsseite www.hohe-schrecke-waldlauf.com einsehbar. Waldbesitzer, die mit der geplanten Streckenführung nicht ein-verstanden sind, werden gebeten sich umgehend, spätestens jedoch bis zum 31. August 2025, unter nachfolgenden Kontakt-daten zu melden: Ansprechpartner Herr Markus Kästner Tel: 0177-3552370 E Mail: [email protected] Schießwarnung 08/2025 Nutzungsplan für den Standortübungsplatz Bad Frankenhausen 1. Es ist verboten, den Standortübungsplatz unbefugt zu betreten, sich Munition und Munitionsteile widerrechtlich anzu-eignen, sowie Blindgänger zu berühren. Es besteht Lebensgefahr! 2. Ausnahmegenehmigungen zum Betreten des StOÜbPl sind ausschließlich bei Fw StOAngel, Kyffhäuser-Kaserne, 06567 Bad Frankenhausen, oder telefonisch unter Telefon-Nr.: 034671/53 - 4025/4026 zu beantragen. 3. Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen Straßenver-schmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem Standortübungsplatz. 4. Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und un-verzüglich dem Fw StOAngel zu melden. 5. Gesperrte Geländeteile sind durch: Schranken, gesetzte rote Flaggen, Verbotsschilder und Absperrposten, gekennzeichnet und dürfen in keiner Weise betreten werden. 6. Der Mutzenbrunnen ist für die Öffentlichkeit gesperrt. Es besteht ein generelles Betretungs- und Befahrungsverbot für diesen Bereich. 7. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot eine militärische Anlage betritt, handelt ordnungswidrig nach dem Paragraph 114 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht. Im Auftrag Im Original gezeichnet Keil Stabsfeldwebel und Fw StOAngel Warnzeiten für den Standortübungsplatz Bad Frankenhausen im Monat August 2025 Datum Zeit 18.08.2025 07:00 - 17:00 Uhr 19.08.2025 07:00 - 17:00 Uhr 20.08.2025 07:00 - 17:00 Uhr 25.08.2025 07:00 - 17:00 Uhr 27.08.2025 07:00 - 17:00 Uhr 28.08.2025 07:00 - 17:00 Uhr Schießzeiten können sich täglich ändern

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Nr. 8/2025 Tagesfahrt nach Bernburg Am 12.06.2025 unternahm der Bund der Heimatvertriebenen eine Tagesfahrt nach Bernburg/Saale. An dieser Fahrt nahmen 23 Heimatfreunde teil, die durch das Busunternehmen Pohl-Reisen durchgeführt wurde. Bei herrlicher Witterung kamen wir im „Paradies“ an und besich-tigten den anliegenden Märchengarten und anschließend ging es mit der Parkeisenbahn zum Rosenhag. Einige hundert Meter zu Fuß erreichten wir die Gastlichkeit „Kleines Brauhaus“. Dort wurde zu Mittag gegessen. Nach der ausgiebigen Pause sind wir zum Anleger der „Saalefee“ ge-schlendert. Den Nachmittag auf der Saale zu verbringen - das ist schon etwas besonderes. Da wurden Erinnerungen wach an unsere noch in Eigenregie durchgeführte Tagesfahrt in diese geschichts-trächtige Stadt im Jahr 2014, als wir bereits eine Tagesfahrt nach Bernburg/S. Unternommen haben, an der viele Heimatfreunde teilnahmen und die nun wiederholt wurde. Danke an den Busfahrer Werner und vor allem an Brigitte für die gelungene Fahrt, spontan und gekonnt übernahm unsere Regionalvorsitzende die Reisebetreuung. Die nächsten Punkte in unserem Programm sind der Thüringer Tag der Heimat im Landtag Erfurt am 12.08.2025. Hier erbitten wir die Anmeldung bis zum 26.07.2025. Unseren regionalen Tag der Heimat begehen wir am 15.09.2025 in Ichstedt, in der Gaststätte „Waldblick“. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, damit wir die Veranstaltungen bestmöglich orga-nisieren können - uns allen zur Freude. Gabriele Heßner Öffentlichkeitsarbeit Widerrufserklärung zu den geplanten Pflegemaßnahmen eines Kalk-Trockenrasens auf den Flurstücken 140, 141, 142/1, 448 /185 in der Flur 2, Gemarkung Gorsleben Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. plant nördlich der Gemeinde Gorsleben im Bereich des sog. Wein-berges, naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die Pflegemaßnahmen wurden mit der unteren Naturschutz-behörde des Kyffhäuserkreises abgestimmt und sollen in den Wintermonaten 2025/26 umgesetzt werden. Im Rahmen der Pfle-gearbeiten sollen naturschutzfachlich wertvolle Trockenrasen-bereiche von aufgewachsenen Gebüschen und Pioniergehölzen befreit werden. Das Schnittgut wird anschließend schonend von der Fläche beräumt. Im Nachgang der Pflegemaßnahmen sollen die Flä-chen durch eine extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen langfristig freigehalten werden. Die Eigentümer der Flurstücke 140, 141, 142/1, 448 /185 in der Flur 2, Gemarkung Gorsleben konnten trotz aufwendiger Re-cherche nicht ausfindig gemacht werden. In diesem Fall wird vom § 47 Abschnitt (4) ThürNatG gebraucht gemacht. Dieser Abschnitt besagt, dass bei Nicht-Bekanntsein der betroffenen Flächeneigentümer diese über die geplanten Maßnahmen (Pfle-gearbeiten) in Form einer „öffentlichen Bekanntmachung in orts-üblicher Weise“ zu informieren sind. Durch die vorgesehene Pflegemaßnahme wird weder der cha-rakteristische Zustand der Fläche maßgeblich verändert, noch eine mögliche Aufnahme und Fortführung einer verträglichen Nutzungsform eingeschränkt. Es entstehen dem Eigentümer keinerlei Kosten durch die Durchführung der Maßnahmen. Nach Veröffentlichung dieses Schreibens wird den Eigentümern des Flurstückes 140, 141, 142/1, 448/185 in der Flur 2, Gemar-kung Gorsleben eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um sich bei Nichtbilligung der Pflegemaßnahmen beim Landschaftspfle-geverband Südharz/Kyffhäuser e.V. telefonisch oder schriftlich zu melden. Bitten nutzen Sie dazu folgende Kontaktdaten: Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. Uthleber Straße 24, 99734 Nordhausen Tel: 03631/4966979, E-Mail: [email protected] VHS aktuell Tag Be-ginn Ende Kurs Ort Dozent 19.08.2025 16:30 18:00 Infoveranstaltung zum Erwerb des Hauptschulabschluss - Klasse 9 KVHS Nordhausen Dozententeam 19.08.2025 18:00 19:30 Infoveranstaltung zum Erwerb des Realschulabschlusses - mittlere Reife Klasse 10 KVHS Nordhausen Dozententeam 19.08.2025 19:30 21:00 Infoveranstaltung zum Erwerb des Abiturs - Allgemeine Hochschulreife Klasse 11/12 KVHS Nordhausen Dozententeam 20.08.2025 15:30 18:30 Malerei und Grafik Artern Behördenzentrum, Kreativraum Blankenburg, Harald 26.08.2025 16:30 18:00 Yoga Artern Behördenzentrum, Fitnessraum Böttcher, Cornelia 27.08.2025 10:30 12:00 Yoga Artern Behördenzentrum, Fitnessraum Böttcher, Cornelia 27.08.2025 18:00 19:30 „Allora - avanti“ - Italienisch A2 - Ent-decke die Sprache und Kultur Italiens! Sondershausen, Güntherstraße 26, Raum 2 Volz, Helga 28.08.2025 18:00 19:30 Dolce Vita: Dein nächster Schritt in die italienische Sprache Sondershausen, Güntherstraße 26, Raum 2 Volz, Helga 01.09.2025 09:45 10:30 Fitnesstanz Artern Behördenzentrum, Fitnessraum Schadowske, Bianca 01.09.2025 10:45 11:30 Rückenfit Artern Behördenzentrum, Fitnessraum Schadowske, Bianca 01.09.2025 12:00 12:45 Fit im Amt - Ganzkörpertraining in der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen - Stadtverwaltung Schadowske, Bianca 02.09.2025 18:00 19:00 Step Aerobic Bad Frankenhausen - Gymnasium Dienemann, Kristina 02.09.2025 18:30 20:00 Fit, stark und beweglich - Ganzkör-pertraining Artern Behördenzentrum, Fitnessraum Roth, Kristin

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Nr. 8/2025 03.09.2025 09:00 09:45 Postnatales Yoga - Kraft und Balance für deinen neuen Alltag Sondershausen, Güntherstraße 26, Yogaraum Domadiya, Khyati 03.09.2025 15:00 16:30 Englisch Grundkurs (A2) Bad Frankenhausen - Gymnasium Trümper-Bracke, Ellengard 03.09.2025 16:00 16:45 Pränatales Yoga - Sanfte Unterstüt-zung für dich und dein Baby Sondershausen, Güntherstraße 26, Yogaraum Domadiya, Khyati 03.09.2025 17:15 18:45 Englisch für Fortgeschrittene (B1) Bad Frankenhausen - Gymnasium Trümper-Bracke, Ellengard 04.09.2025 09:30 11:00 Englisch Senioren - Trau Dich - Eng-lisch lernen leicht gemacht! Sondershausen, Güntherstraße 26, Raum 5 Lumm, Uwe 04.09.2025 18:30 19:30 Kraft und Bewegung Bad Frankenhausen - Kurstadt Grundschule, Turnhalle Dienemann, Kristina 06.09.2025 11:00 14:00 Heilkräuter: Salben, Öle und Tinktu-ren Greußen - TGS, Unterrichtsraum Dreßler, Katja 10.09.2025 19:00 21:00 Verkehrsteilnehmerschulung - Update StVO Artern - ThInka Zachariae, Hans-Jürgen 11.09.2025 17:00 18:30 Yoga Bad Frankenhausen - Paracelsusschu-le, Turnhalle Xiao, Lili 11.09.2025 18:30 19:45 Badminton Roßleben - Regelschule, Turnhalle Klöcker, Steffi 11.09.2025 18:45 20:15 Yoga Bad Frankenhausen - Paracelsusschu-le, Turnhalle Xiao, Lili 13.09.2025 18:30 19:30 Entwurf: Gesunder Rücken Artern Behördenzentrum, Fitnessraum Stöhr, Edith 15.09.2025 19:30 21:00 vhs-wissen live: Ökonomie für eine gerechte Gesellschaft. Gespräch zwischen Joseph Stiglitz (Nobelpreis-träger) und Simon Strauss (FAZ) Online Dozententeam Melden Sie sich rechtzeitig unter 03632/741 262, per Mail [email protected] an.

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Nr. 8/2025 Veranstaltungen

Die Veranstaltung richtet sich an Kommunen, Vereine und private Projektträger, die im nächsten Jahr ein LEADER-gefördertes Projekt umsetzen möchten.

02. September, 16:30 Uhr Einbecker Str. 8, Artern Mehrzweckraum Bürgerhaus

Es werden die Förderrahmenbedin-gungen erläutert und Fragen beant-wortet.

Kontaktdaten

RAG Kyffhäuser e.V. LEADER-Regionalmanagement c/o Landratsamt Kyffhäuserkreis Daniela Ott-Wippern Markt 8 99706 Sondershausen

[email protected] [email protected]

Tel.: 03632 / 741 - 316

Weitere Informationen zur LEADER-Förderung und zum 3. Projektaufruf finden Sie unter:

www.leader-rag-kyff.de

Seniorennachmittag Kontakt: Maik und Ariane Balthasar 0162/4586661 [email protected] Genießen Sie bei Kaffee und Kuchen den Ausblick über das Naturschwimmbad Heldrungen. Für Unterhaltung sorgen die Ottenhäuser Blasmusikanten Deftiges und Getränke gibt es am neu eröffneten Kiosk. Erleben Sie einen gemütlichen Nachmittag. Eintritt frei. 16. August 2025 um 14:00 Uhr immba sk. ei. www.asb-soemmerda.de

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Nr. 8/2025 Auftrag des Thüringer Landesbeauftragten ist die Beratung und Information von Betroffenen und deren Angehörigen/ Hin-terbliebenen zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen: • Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhe-bung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen über Freiheitsentzug, sofern sie der politischen Verfolgung oder sachfremden Zwecken gedient hat. • Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Auf-hebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsmaßnahmen von DDR-Organen, die zu Pressemitteilung einer gesundheitli-chen Schädigung, zu einem Eingriff in Vermögenswerte oder zu einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und de-ren Folgen noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken. • Die Berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsaus-gleich für politisch motivierte Eingriffe in Schule, Ausbildung und Beruf. Die Mitarbeiter/innen unterstützen Sie bei den Antragstellungen und der Nachweisrecherche und bieten die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs zur Aufarbeitung der erlebten politi-schen Verfolgung in einem geschützten Rahmen. Ebenso berät und unterstützt der Landesbeauftragte ehemalige DDR-Heimkinder, die in Spezialkinderheimen und Jugendwerk-höfen Leid und Unrecht erfahren haben in ihren Anliegen zur Schicksalsaufklärung und zur Rehabilitierung. Betroffene, die bereits rehabilitiert sind und sich in einer schwie-rigen wirtschaftlichen Lage befinden, erhalten Informationen zur Antragstellung von Leistungen aus dem Thüringer Härtefall-fonds für Verfolgte der SED-Diktatur. Ansprechpartner/in vor Ort für den Landesbeauftragten: Frau Weinrich (0361-57 3114-963)

  1. 3. Projektaufruf LEADER-Förderung ab 2026 Öffentliche Infoveranstaltungen werden durchgeführt Es können wieder LEADER-Förderanträge zur Umsetzung im nächsten Jahr beim LEADER-Regionalmanagement der Regio- nalen Aktionsgruppe (RAG) Kyffhäuser e.V. eingereicht werden. Gesucht werden Projekte, die die Entwicklung im ländlichen Raum im Kyffhäuserkreis fördern und dazu beitragen u.a. die Lebensqualität zu verbessern oder neue Angebote in den Orten zu schaffen. Im Jahr 2026 steht das Fokusthema „Entwicklung und Erhalt der Ortskerne“ im Mittelpunkt der Förderung. Fokusthemen-Projekte genießen Vorrang bei der Projektauswahl. Erstmalig erfolgt die Antragstellung in einem zweistufigen Antragsverfahren. Zunächst sind Projektunterlagen bei der Geschäftsstelle der RAG Kyffhäuser e.V. einzureichen. Die ei- gentliche Antragstellung auf Förderung erfolgt dann online auf einem Portal des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wie das Verfahren abläuft, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Förderrahmenbedingungen zu beachten sind, wer- den in öffentlichen Informationsveranstaltungen erläutert. • 28. August, 17 Uhr, großer Sitzungsraum, Landratsamt, Markt 8 in Sondershausen • 02. September, 16:30 Uhr, Mehrzweckraum Bürgerzentrum, Einbecker Str. 8 in Artern Die Veranstaltungen richten sich an kommunale Vertreter und an private Antragsteller, wie z.B. Privatpersonen oder Verei- ne. Informationen zum 3. Projektaufruf finden sich auch unter www.leader-rag-kyff.de / 3. Projektaufruf - Antragstellung. Antje Hochwind-Schneider Vereinsvorsitzende RAG Kyffhäuser e.V. Kontaktdaten Regionale Aktionsgruppe (RAG) Kyffhäuser e.V. c/o Landratsamt Kyffhäuserkreis LEADER-Regionalmanagement Daniela Ott-Wippern Markt 8 99706 Sondershausen Tel.: 03632 / 741 -316 E-Mail: [email protected] oder [email protected] Infos: www.leader-rag-kyff.de Wie kann ich meine Stasi-Akte einsehen? Beratung zum SED-Unrecht und Unterstützung für DDR-Heimkinder • am Donnerstag, 04.09.2025, 09.00 - 16.00 Uhr • in Bau- und Umweltamt Sömmerda Beratungsraum (direkt am Marktplatz) Markt 1 - 2, 99610 Sömmerda Das Stasi-Unterlagen-Archiv Erfurt führt in Kooperation mit dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur einen Bürgerberatungs- und Informationstag durch. Ansprechpartner/innen für Betroffene und Interessierte sind die Mitarbeiter/innen des Stasi-Unterlagen-Archivs und des Landesbeauftragten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stasi-Unterlagen-Ar- chivs Erfurt informieren zu den Möglichkeiten einer Antragstel- lung auf Einsicht in Stasi-Akten. Für die Antragsstellung ist ein gültiges Personaldokument not- wendig. Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger über Anträge zu verstorbenen oder vermissten Angehörigen, zu An- onymisierungen in herausgegebenen Stasi-Unterlagen sowie zu den Möglichkeiten der Entschlüsselung von Decknamen beraten lassen.

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Nr. 8/2025

Bewegte AGATHE-Runde in Kleinberndten Die Mittwochsfrauen in Kleinberndten treffen sich regelmäßig jeden 2. Mittwoch im Monat im ehemaligen Küsterschulhaus am St. Johannisstieg. Da dieses momentan mit viel ehrenamt-lichem Engagement restauriert wird, suchen die Damen aktuell jeden Monat nach einer Ausweichmöglichkeit. Frau Koch vom AGATHE-Team des Landratsamtes Kyffhäuserkreis plante zur AGATHE-Seniorenberatung im Juni 2025 eine bewegte Runde an der frischen Luft. Schnell war klar, dass es ins schöne Hel-betal gehen sollte. Das Wetter war ideal für das Vorhaben, also wurde nicht lange gezögert und die Wanderschuhe angezogen. Mit vier wanderfreudigen Seniorinnen machte sich Frau Koch auf den Weg zum ehemaligen Pionierhaus. Einige Damen, die nicht so gut zu Fuß gehen konnten, wurden mit Autos vom Team der Ortsteilbürgermeisterin Daniela Kahlenberg-Wolter bis zur verabredeten Stelle gebracht. Sie hatten Kaffee und Kuchen dabei und empfingen die Wan-derinnen mit einer schön gedeckten Tafel im neu sanierten ehe-maligen Pionierhaus. Es wurden Kuchenrezepte ausgetauscht und viel über frühere Zeiten erzählt. Eine Dame hatte alte Bilder dabei - sie führt die Dorfchronik, kennt jedes Gebäude, jede Familie und weiß gefühlt „alles“. Eine sehr wichtige und wertvolle Aufgabe, der sie sich schon viele Jahre angenommen hat. AGATHE-Beraterin Frau Koch stimmte sich mit den Frauen über weitere Termine zu geplanten Veranstaltungen und Vorträgen ab. So sind z.B. demnächst eine Handyschulung, ein Vortrag zu vorsorgenden Vollmachten, eine Verkehrsschulung und ein DRK-Lehrgang geplant, zu der jeder Interessierte eingeladen ist. Die Termine dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben. Es war ein toller Nachmittag mit einer sehr herzlichen Gemeinschaft, an die sich alle gerne erinnern werden. Wenn Sie auch in Ihrer Gemeinde Unterstützung zur Belebung eines Seniorentreffs oder Fragen zum Projekt “AGATHE-Älter werden in der Gemeinschaft“ haben, kontaktieren Sie die Be-raterinnen des Landratsamtes Kyffhäuserkreis gerne unter der Telefonnummer: 03632/741678. Im Original gezeichnet Celine Appenrodt Pressestelle

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Nr. 8/2025 Veranstaltungen im Mehrgenerationenhaus in Kindelbrück

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Nr. 8/2025

REGIONALER BAUERNMARKT Kontakt: Gutshaus von Bismarck GbR, Tel. 034673-779903 Gutshof von Bismarck, Braunsroda Veranstaltungen in der Umgebung Sonderausstellung zum DENKjahr 2025 „500 Jahre Bauernschlacht bei Frankenhausen 1525 - ein Ereig-nis prägt Stadt und Region“ Die Ereignisse vor 500 Jahren prägten Stadt und Region - so der Titel der umfangreichen sehr sehenswerten Sonderausstellung zum Denkjahr 2025, die bis zum 14. September 2025, über zwei Etagen im Frankenhäuser Schloss, mit mehr als 1.000 Objek-ten besichtigt werden kann. Historische Zeitzeugen aus fast 5 Jahrhunderten informieren neben Zinnfigurendioramen, Kunst-werken und anschaulich und informativ gestalteten Tafeln sowie Figuren historischer Persönlichkeiten vom Maler Hans Tempel zu den Ereignissen in und um (Bad) Frankenhausen. In dieser Fülle gab es die regionale Geschichte noch nie für eine breite Öffentlichkeit in der Form. Neben der Sonderausstellung informiert die Dauerausstellung „Reformation und Bauernkrieg“ zu den Ereignissen und den regi-onalen Gegebenheiten in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

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Nr. 8/2025 Über das ganze Jahr werden Vorträge, Lesungen sowie Führun-gen in und außerhalb des Museums zu dieser Thematik ange-boten. Die aktuellen Termine für diesen Zeitraum finden sie auf unserer Homepage www.regionalmuseum-bfh.de. Hier findet sich sicher für alle Altersgruppen das Richtige! Sommervorträge im Schlosskeller vom 1. Juli bis zum 9. September 2025 immer am Dienstag, Einlass 17.45 / Beginn 18.00 Uhr Vom 10. Mai bis einschließlich Sonntag, den 14. September 2025 können Sie im Regionalmuseum Bad Frankenhausen unsere Sonderausstellung „500 Jahre Bauernschlacht bei Frankenhau-sen 15. Mai 1525 - ein Ereignis prägt Stadt und Region“ erleben. Begleitend zur Sonderausstellung bieten wir Ihnen kleine Vor-träge zu besonderen Ereignissen aus der Zeit um 1525 und aus der Rezeptionsgeschichte bis in die Gegenwart an. Da die Sonderausstellung auch den Festsaal im Schloß ein-nimmt, gestalten wir unsere Vorträge in der heißen Sommerzeit im kühlen Schloßkeller. Die Vorträge finden jeweils am Dienstag zwischen 18 und 19 Uhr statt und haben eine maximale Dauer von 1 Stunde. Einlass ab 17.45 Uhr. Es gibt keine Sitzplatzreservierung. Recht-zeitiges Erscheinen sichert die Teilnahme bei begrenzter Platz-kapazität. Bitte daran denken, im Keller ist es kühl, Jacke nicht vergessen! Start war am 01. Juli, um 18.00 Uhr. Den letzten Vortrag kön-nen Sie am Dienstag, dem 09. September, genießen. Das jeweilige Thema entnehmen Sie bitte der Zusammenfas-sung der Veranstaltungen (Tabelle) oder unserer Homepage www.regionalmuseum-bfh.de sowie den sozialen Medien face-book und instagram. (Änderungen vorbehalten) Malen mit Hans-Joachim Tempel Samstag, den 6. September 2025, 11.00 Uhr Der Maler Hans-Joachim Tempel gestaltete anlässlich des DENKjahres 2025 ein Buch „Thomas Müntzer - ein Malbuch, frei nach historischen Vorlagen“. Hier wird in kurzen Sätzen der Le-bensweg Thomas Müntzers beschrieben. Die Bilder dazu können nach Lust und Laune farbig gestaltet werden. Herausgegeben wurde dieses Malbuch vom Regionalmuseum. Das Malbuch ist hier erhältlich. Gemeinsam mit Hans-Joachim Tempel gibt es am 6. Septem-ber 2025, ab 11.00 Uhr, die Gelegenheit, einzelne Szenen des Malbuches auszumalen. Dazu gibt es Tipps im Umgang mit Bunt-und Wasserstift. Unterstützt wird die Malaktion vom Heimat- und Museumsverein Bad Frankenhausen e. V. (Begrenzte Teilnahme nur nach Voranmeldung. Teilnahmegebühr 6 €.) Hans-Joachim Tempel beim Signieren der Hefte; FOTO Jens Schreiber Hier nochmal alle unsere Veranstaltungen auf einen Blick (Änderungen vorbehalten) Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstaltungsort Dienstag 19. August 18.00 Uhr Kurzvortrag zum Thema „500 Jahre…“ Der Thomas-Müntzer-Film und die Dreharbeiten 1955 bei Franken-hausen Referent. Dr. Ulrich Hahnemann Schlosskeller Dienstag 26. August 18.00 Uhr Kurzvortrag zum Thema „500 Jahre…“ Die Bodenreform 1945 und das Gesamtdeutsche Bauerntreffen 1955 in Bad Frankenhausen Referent: Dr. Ulrich Hahnemann Schlosskeller Dienstag 2. September 18.00 Uhr Kurzvortrag zum Thema „500 Jahre…“ Thomas Müntzer und die Schlacht bei Frankenhausen 15. Mai 1525 -Eine Einstimmung auf die Nachstellung der Schlacht am 6. und 7. September 2025- Referent Dr. Ulrich Hahnemann Schlosskeller Samstag 6. September 11.00 Uhr Malen mit Hans-Joachim Tempel Mit Voranmeldung

  1. 2. OG Dienstag 9. September 18.00 Uhr Kurzvortrag zum Thema „500 Jahre…“ Bauern, Landarbeiter und Landwirtschaft im Raum Frankenhausen von 1525 bis in die Gegenwart - Eine Einstimmung auf den Bauern- markt in Bad Frankenhausen Referent: Dr. Ulrich Hahnemann Schlosskeller Über all unsere Veranstaltungen können Sie sich immer aktuell auf unserer Homepage www.regionalmuseum-bfh.de informieren. Für individuelle Führungen wird um Anmeldung gebeten: Tel. 034671 / 62086 Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Museums: Dienstag bis Sonntag sowie an allen Feiertagen von 10.00 bis 17.00 Uhr Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Regionalmuseums Bad Frankenhausen

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Nr. 8/2025 Thüringer Rose für „Die Biberfamilie“ Familie Gebhardt ist seit über 20 Jahren Pflegefamilie mit Herz Für ihr herausragendes Engagement als Pflegefamilie seit über zwei Jahrzehnten wurden Kathrin und Andreas Gebhardt aus Schönewerda am Montagabend mit der renommierten „Thürin-ger Rose“ ausgezeichnet. Die Familie, liebevoll auch als „Biber-familie“ bekannt, steht beispielhaft für tiefe familiäre Bindung, Gemeinschaftssinn und unermüdliche Unterstützung - Werte, die sie unzähligen Kindern in Not geschenkt haben. Ein Zuhause für Kinder in Notlagen Nach dem Verlust ihres dritten Kindes im Jahr 1998 reifte in der Familie der Wunsch, hilfebedürftigen Kindern ein sicheres Zuhause zu bieten. Diesem tiefen Bedürfnis folgend, schufen sie 2004 kurzerhand ein zusätzliches Kinderzimmer und nahmen ihr erstes Pflegekind auf. Dies war der Beginn einer über 20-jäh-rigen, stets hilfsbereiten Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Kyffhäuserkreises. Im Laufe der Jahre haben Kathrin und Andreas Gebhardt vielen Kindern, darunter auch solchen mit besonderen medizinischen Bedürfnissen, ein vorübergehendes oder dauerhaftes Zuhause geschenkt. Oftmals sind es akute Krisensituationen, die dazu führen, dass Kinder nicht länger in ihren Herkunftsfamilien leben können. In diesen Momenten stand Familie Gebhardt stets bereit, hoch traumatisierte Kinder sofort und bedingungslos in ihre Familie aufzunehmen - oft auch mitten in der Nacht. Ihre Rolle als Bereitschaftspflegestelle bedeutet, jederzeit auf unvorhersehbare Ereignisse vorbereitet zu sein und dem Jugendamt in Notfällen verlässlich zur Seite zu stehen. Engagement geht über die eigene Familie hinaus Besonders hervorzuheben ist das Engagement von Kathrin Gebhardt bei der Schulung zukünftiger Pflegeeltern. Seit Jah-ren teilt sie in den Vorbereitungskursen des Jugendamtes ihre wertvollen Erfahrungen und steht Neubewerbern als kompetente Ratgeberin zur Seite. Darüber hinaus unterstützt die Familie ak-tiv die regelmäßigen Pflegeelterntreffen im Kyffhäuserkreis und übernimmt gerne die Betreuung der Kinder aus befreundeten Pflegefamilien. Die „Thüringer Rose“: Eine Auszeichnung für selbstloses Handeln Die „Thüringer Rose“, verliehen in Eisenach, erinnert an das karitative Wirken der Elisabeth von Thüringen. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie wür-digt damit Menschen, die sich selbstlos für Bedürftige einsetzen und durch ihr vorbildliches Engagement den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD) äußerte sich anlässlich der Auszeichnung: „Herzlichen Glückwunsch an Familie Gebhardt zur ‚Thüringer Rose‘! Es ist von unschätzbarem Wert, sie als solch eine verlässliche Pfle-gestelle an unserer Seite zu wissen. Sie schenken Kindern, die es am dringendsten brauchen, ein liebevolles Zuhause und eine Perspektive. Dafür gilt ihnen unsere aufrichtige Anerkennung und größte Wertschätzung als Landkreis.“ Das Jugendamt sucht weiterhin „stabile Brücken“ Das Jugendamt des Kyffhäuserkreises begleitet derzeit 100 Pfle-gekinder in 74 Pflegefamilien. Es ist dem unermüdlichen Einsatz dieser Familien zu verdanken, dass Kinder, die nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können, ein neues Zuhause und Geborgenheit finden. Das Zusammenleben mit einem Pflegekind erfordert ein hohes Maß an Geduld, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit. „Umso wichtiger ist es, diesen Kindern stabile ‚Brücken‘ anzubieten - Familien, die bereit sind, ein Kind in Pfle-ge zu nehmen, es zu versorgen, zu erziehen und ihm Liebe und Fürsorge entgegenzubringen“, betont das Jugendamt. Werden Sie eine „stabile Brücke“ für ein Kind! Wir suchen im Kyffhäuserkreis weiterhin Menschen, die kurzzei-tig oder dauerhaft „stabile Brücken“ für Kinder und Jugendliche sein möchten. Fühlen Sie sich angesprochen? Wir beraten Sie gern auf Ihrem individuellen Weg zur Pflegefamilie. Kontakt für Interessierte: Sekretariat des Jugendamtes Tel. 03632 / 741-642, Mail: [email protected] Im Original gezeichnet Celine Appenrodt, Pressestelle Wie vor 219 Jahren: Das Gefecht bei Greußen

Gefechtsdarstellungen beim Rückzugsgefecht im Gelände von Greußen und Umgebung. Pläne dazu sind in den Anlagen ausgehängt. Das Mitmarschieren ist von 9:00 bis ca. 12:30 Uhr mit ca. 7 km auf eigene Gefahr möglich. Für Marschverpflegung hat jeder selbst zu sorgen.

Biwak vom 18. bis 21. September am Karlsplatz in den Anlagen mit Lagerleben / Schauvorführungen

Samstag den 20.09. vormittags Flohmarkt an gleicher Stelle

Außenstandort in Niedertopfstedt: Gutspark am Rittergut am Samstag den 20.09. ca. 14:30 Uhr „Die verpatzte Erbsensuppe“

am 20.09.2025 mit Jena 1806 e.V.

100 Jahre Herbstmarkt vom19.-21.09.2025 Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, wetterbedingte Änderungen beachten! www.landgemeinde-greussen.de

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in An der Schmücke?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von An der Schmücke mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 06xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in An der Schmücke anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🕊️ Urnenwahlgrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in An der Schmücke
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Grabstätte (1,00 m x 1,00 m) wird nur als Ganzes vergeben; Beisetzung von bis zu 4 Urnen (Ø 25 cm) möglich;...
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von An der Schmücke nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in An der Schmücke (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Nutzung bis 2 Stunden; samstags 245,08 €
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 06xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für An der Schmücke:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €