Gebührenordnung – Alzenau

Vollständige Gebührenordnung für Alzenau.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 4 Paragraph 4

Stundung, Niederschlagung oder Erlass von Gebühren

Festgesetzte Gebühren können nach den für öffentliche Abgaben geltenden Vorschriften gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden.

§ 5 Tarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alzenau

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Tarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alzenau

I. Gebühren für die Überlassung von Grabstätten zur Nutzung
Die Gebühren für die Überlassung von Grabstätten sind bei der Erstbelegung für die gesamte satzungsmäßige Nutzungsdauer im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch für die Verlängerung eines Grabnutzungsrechts.
1. Gebühren für die Überlassung von Sarggrabstätten
Nutzungsdauer Gebührensatz je Stelle und pro Jahr der Nutzung Gebührensatz insgesamt
a) Einzelgrabstätte 25 Jahre 90,00 € 2.250,00 €
b) Elterngrabstätte mit 2 Grabstellen 25 Jahre 96,00 € 2.400,00 €
c) Zweistellige Familiengrabstätte mit 4 Grabstellen 25 Jahre 84,00 € 2.100,00 €
d) Kindergrabstätten 10 Jahre 0,10 € 1,00 €
e) Sternenkindergrabfeld 10 Jahre 0,10 € 1,00 €
f) Beisetzung in vorhandenes Grab 25 Jahre 65,00 € 1.625,00 €
2. Gebühren für die Überlassung von Urnengrabstätten
Nutzungsdauer Gebührensatz je Stelle und pro Jahr der Nutzung Gebührensatz insgesamt
a) Urnengemeinschaftsgrabstätte (anonym) 10 Jahre 120,00 € 1.200,00 €
b) Urnengrabstätte für bis zu 4 Urnen 10 Jahre 120,00 € 1.200,00 €
c) Ruhegemeinschaftsfeld (Blätter im Wind, Würfel) 10 Jahre 120,00 € 1.200,00 €
d) Urnenkammer für bis zu 2 Urnen 10 Jahre 375,00 € 3.750,00 €
e) Baumgrabstätte 10 Jahre 345,00 € 3.450,00 €
f) Urnenbeisetzung in vorhandenes Grab (pauschal) 10 Jahre 65,00 € 650,00 €
3. Gebühren für die Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten
Je Jahr der Verlängerung des Nutzungsrechts wird der unter 1.) und 2.) genannte Jahresbetrag festgesetzt. Die Regelungen zur Verlängerbarkeit ergeben sich aus der Friedhofssatzung der Stadt Alzenau.

Stand: 114. EL/August 2025

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6.2.2

II. Gebühren für die Nutzung der Friedhofseinrichtungen
Für die Nutzung der Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren je Nutzung erhoben:
1. Benutzung der Leichenräume (Aufbahrung, je Tag) 42,00 €
2. Benutzung der Trauerhalle Albstadt 50,00 €
3. Benutzung der Trauerhalle Alzenau 150,00 €
4. Benutzung der Trauerhalle Hörstein 100,00 €
5. Benutzung der Trauerhalle Kälberau 50,00 €
6. Benutzung der Trauerhalle Michelbach 100,00 €
7. Benutzung der Trauerhalle Wasserlos 100,00 €
8. Vorhaltegebühr Infrastruktur (je Bestattung) 200,00 €
9. Schließdienst für Angehörige, Bestatter und sonstige 35,00 €
10. Aufbahrung des Sarges oder der Urne in der Leichenhalle einschließlich des Arrangements der vorhandenen Dekorationsgegenstände 160,00 €
III. Sonstige Gebühren
1. Herstellen eines Grabfundaments einer einstelligen Grabstätte 280,00 €
2. Herstellen eines Grabfundaments einer zweistelligen Grabstätte 350,00 €
3. Herstellen eines Grabfundaments einer dreistelligen Grabstätte 420,00 €
4. Abräumung einer Urnenkammer/Entnahme aus der Urnenwand 70,00 €
5. Pflegegebühr bei Abräumung vor Ablauf der Ruhefrist pro Jahr 70,00 €
6. Standfestigkeitsprüfung (pro Nutzungsjahr) 3,50 €
7. Bereitstellung einer Frontplatte für Urnenkammer 300,00 €
8. Erwerb einer Bronzetafel mit Beschriftung nach Einstandspreisen, aktuell (für das Jahr 2025) 302,26 €
9. Montage einer Frontplatte aus Naturstein 68,00 €
10. Montage einer Bronzetafel mit Beschriftung 30,00 €
11. Nachbestattung der Urne 210,00 €
IV. Genehmigungsgebühren für Grabmale
1. Planungsgenehmigung für Grabmale 50,00 €
2. Planungsgenehmigung für Grabeinfassungen 50,00 €
3. Planungsgenehmigung für Voll- bzw. Teilabdeckungen 50,00 €
V. Sonstige Verwaltungsgebühren
1. Rückgabe des Grabnutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit 29,03 €
2. Adressermittlung 14,55 €

Stand: 114. EL/August 2025

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6.2.2

3. Verwaltungsgebühr je Bestattung 115,82 €
4. Zulassungsgebühr für gewerbliche Arbeiten für 1 Jahr 100,00 €
5. Verwaltungsgebühr für die Zulassung der Bestattung von Auswärtigen 100,00 €
VI. Versenken des Sarges, Beisetzung von Urnen, Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs und Stellung der Sargträger
1. Geleiten des Sargtransportwagens zum Grab mit vier Sargträgern und Versenken des Sarges 170,00 €
2. Geleiten des Sargtransportwagens zum Grab mit sechs Sargträgern und Versenken des Sarges 250,00 €
3. Begleitung der Trauerfeier durch Erfüllungsgehilfen 100,00 €
4. Beisetzung von Urnen 100,00 €
VII. Gebühren für die Grabherstellung
1. Öffnen und Schließen von Sarggrabstätten 0,50 - 1,00 m (Kindergrabstätten) 165,00 €
2. Öffnen und Schließen von Sarggrabstätten 1,20 - 1,60 m (Kindergrabstätten) 225,00 €
3. Öffnen und Schließen von einfach tiefen Sarggrabstätten 620,00 €
4. Öffnen und Schließen von doppeltiefen Sarggrabstätten 750,00 €
5. Aufbruch der verhärteten Bodenschicht je Stunde und je Mitarbeiter 70,00 €
6. Öffnen und Schließen von Urnengrabstätten 0,80 m 200,00 €
VIII. Ausgrabungen und Umbettungen
1. Es gelten die gleichen Gebühren wie bei der Grabherstellung (vgl. VII). Der zusätzliche Aufwand für Umbettungen wird entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand pro Stunde (je Mitarbeiter) berechnet. 70,00 €

Alzenau, 05.08.2025 Stadt Alzenau

Erster Bürgermeister

Stand: 114. EL/August 2025

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Original-Gebührenordnung als PDF

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