Gebührenordnung – Allendorf

Vollständige Gebührenordnung für Allendorf.

Gebührenordnung

Gebührentarif (PDF-Extraktion)

Leistung Gebühr
§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung 225,00
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1
a) für die 1. Urnenbeisetzung 225,00
b) für die 2. Urnenbeisetzung 225,00
3. Überlassung einer Urnenrasenreihengrabstätte inkl. Rasenpflege 225,00
4. Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte inkl. Rasenpflege 225,00
Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 225,00
Friedhofssatzung für eine Doppelwahlgrabstätte 900,00
volle Jahr 22,50
Friedhofssatzung für eine Familiengruft 5.000,00
volle Jahr 83,30
a) nur Öffnen 450,00
b) Öffnen und Schließen 850,00
a) nur Öffnen 450,00
b) Öffnen und Schließen 850,00
3. Alle Urnenbestattungen 180,00
1. Für die Benutzung pauschal (Sarg bzw. Urne) 70,00
2. Benutzung des Kühlraumes je Tag 30,00
1. Reihengrabstätten 250,00
2. Doppelwahlgrabstätten 450,00
3. Urnenreihengrabstätten 200,00
4. Urnenrasengrabstätten 75,00
3. Familiengruft 1.500,00

Original-Gebührenordnung als PDF

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