Friedhofsgebühren Burrweiler 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Burrweiler · Rheinland-Pfalz · PLZ 76835

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 18. Juli 2016 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung

SATZUNGzur Änderung der Friedhofsgebührensatzungder Ortsgemeinde Burrweilervom 18. Juli 2016

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) undder §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG), jeweils in der derzeitgültigen Fassung, folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 26. November 2001, geändert durch die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung 06. November 2012, beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Artikel I Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird neu gefasst und ergibt sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

Artikel II (1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die entsprechenden bisherigen Satzungsregelungen vom 26. November 2001 sowie die Satzungsregelungen der Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 06. November 2012 außer Kraft. Burrweiler, den 18. Juli 2016

Christian Weber Ortsbürgermeister

ANLAGE zur Friedhofsgebührensatzung

I. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1.

Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach

§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Wahlgrabstättena) eine Einzelgrabstätteb) eine Doppelgrabstättec) jede weitere Grabstätted) Tiefgrab als Einzelgrabstättee) Tiefgrab als Doppelgrabstättef) Urnenwahlgrab

2.

Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1. bei späteren Bestattungen je Jahr füra) eine Einzelgrabstätteb) eine Doppelgrabstättec) jede weitere Grabstätted) Tiefgrab als Einzelgrabstättee) Tiefgrab als Doppelgrabstättef) Urnenwahlgrab

3.

300,00 EUR 600,00 EUR 300,00 EUR 450,00 EUR 900,00 EUR 250,00 EUR

12,00 EUR 24,00 EUR 12,00 EUR 18,00 EUR 36,00 EUR 10,00 EUR

Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeitwerden die gleichen Gebühren wie nach Ziffer 1. erhoben.

II. Ausheben/Schließen der Gräber und Ausgraben/Umbetten von Leichen und Aschen Der Arbeitslohn für das Ausheben und Schließen der Gräber sowie das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen ist vom Auftraggeber direkt an den Arbeitsausführenden zuerstatten.

III. Benutzung der Leichenhalle

  1. 1. Für die Aufbewahrunga) einer Leicheb) einer Urne

80,00 EUR 40,00 EUR

  1. 2. Benutzung der Kühlzelle pro Tag

20,00 EUR

  1. 3. Für die Benutzung der Aussegnungshalle incl. Reinigung

120,00 EUR